Weitere Entscheidung unten: BAG, 12.06.1990

Rechtsprechung
   BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87   

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BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 (https://dejure.org/1989,914)
BAG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 (https://dejure.org/1989,914)
BAG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 3 AZR 756/87 (https://dejure.org/1989,914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim Betriebsübergang [§ 613a BGB] - eingeschränkte Haftung bei Betriebsveräußerung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; BetrAVG §, § 2 Abs. 1 § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2; Vg 10 §§ 8, 82; KO § 61 Abs. 1 Nr. 6
    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsveräußerung im gerichtlichen Vergleichsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 224
  • ZIP 1989, 1422
  • NZA 1990, 188
  • VersR 1989, 1285
  • BB 1989, 2119
  • BB 1990, 1204
  • DB 1989, 2541
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    Insoweit haben die Verteilungsgrundsätze des Vergleichsverfahrens Vorrang (Fortführung von BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB).

    a) Durch Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB und seither ständig) hat der Senat entschieden, daß § 613 a BGB bei der Veräußerung eines Betriebs in einem Konkursverfahren nicht anwendbar ist, soweit die Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für bereits entstandene Ansprüche vorsieht.

    Dies hat der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 17. Januar 1980 (aaO, zu II 3 c der Gründe) damit begründet, daß eine einschränkungslose Übernahme bestehender Versorgungsanwartschaften zu einer ungleichen Lastenverteilung führte.

    Die grundlegende Erwägung des Senats im Urteil vom 17. Januar 1980 (aaO) gilt daher auch hier: Die Belegschaft wäre bei den Versorgungsanwartschaften gegenüber anderen Vergleichsgläubigern in einem Vorteil, den das Gesetz verbietet.

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    Das gilt auch, soweit die betroffenen Arbeitnehmer bei der A. aufgrund der VB Versorgungsanwartschaften erworben hatten (BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB).

    Das gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch für die bestehenden Versorgungsanwartschaften (statt aller: BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    Bei dem bedingten Anspruch aus einer Versorgungsanwartschaft handelt es sich jedoch im Falle des Konkurses um eine nicht bevorrechtigte Konkursforderung i. S. des § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO (BAGE 24, 204 = AP Nr. 9 zu § 61 KO).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    In einem späteren Urteil (vom 20. November 1984, BAGE 47, 206 = AP Nr. 3 8 zu § 613 a BGB) hat der Senat klargestellt, daß maßgebliche Überlegung für die eingeschränkte Anwendung des § 613 a BGB nicht die Gewährleistung des Insolvenzschutzes der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer ist, sondern die konkursrechtliche Erwägung, daß der Grundsatz der Gläubigerbefriedigung nach Maßgabe der Regeln des gerichtlichen Verfahrens durchbrochen wäre, wenn sich die schon erdienten Versorgungsverbindlichkeiten bei der Ermittlung des Kaufpreises für den Betrieb negativ auswirken würden (aaO, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    Erst jetzt war die Beklagte rechtlich in der Lage, die Betriebsmittel einzusetzen und mit dem Betrieb unternehmerische Zwecke zu verfolgen (vgl. hierzu im einzelnen BAGE 49, 102 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG; Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    Erst jetzt war die Beklagte rechtlich in der Lage, die Betriebsmittel einzusetzen und mit dem Betrieb unternehmerische Zwecke zu verfolgen (vgl. hierzu im einzelnen BAGE 49, 102 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG; Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87
    Diese Grundsätze gelten nicht nur beim Eintritt in eine bereits unverfallbare, sondern auch beim Eintritt in eine noch verfallbare Versorgungsanwartschaft (BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    bb) Die genannte Einschränkung setzt voraus, dass nach altem Recht ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren durchgeführt wurde (Senat 4. Juli 1989 - 3 AZR 756/87 - BAGE 62, 224) oder nach neuem Recht ein Insolvenzverfahren stattfindet (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10 = EzA BGB § 613a Nr. 211).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Dabei kommt es, worüber der Streit der Parteien in der Sache geht, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entscheidend darauf an, ob der Betrieb der Gemeinschuldnerin auf die K. GmbH (neu) schon vor Konkurseröffnung am 15. Mai 1987 oder erst nach dieser übergegangen ist, wobei maßgeblich auf die Möglichkeit des Erwerbers zur Ausübung der Leitungsmacht abzustellen ist (BAGE 32, 326 ff [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79]; 62, 224 ff; BAG ZIP 1992, 49 ff; BAG ZIP 1992, 1013 ff).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit dem bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens erdienten Betriebsrententeil Vergleichsgläubiger geworden ist (BAG v. 15.01.1991 a.a.O., zu 1. der Gründe; vgl. auch BAG v. 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 - zu II. 1. der Gründe, DB 1989, 2541 R).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    Nur dann, wenn der Betriebsübergang bereits vor Konkurseröffnung stattgefunden hatte, haftet der Betriebserwerber nach § 613 a Abs. 1 BGB für zuvor entstandene Betriebsrentenanwartschaften (BAGE 32, 326, 332 ff. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; BAGE 55, 228, 234 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 1 der Gründe; BAGE 62, 224, 230 f. = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 a der Gründe; BAGE 68, 160, 166 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu 1 b der Gründe; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl., § 1 Rz 80 r; Hess, Kommentar zur Konkursordnung, 4. Aufl., § 22 Rz 955).

    Es ist nicht entscheidend, daß die Betriebsleitungsmacht zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich ausgeübt worden ist (BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu III 1 b und 2 der Gründe; BAGE 60, 118, 123 f. = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 der Gründe; BAGE 62, 224, 228 f. = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 der Gründe; BAGE 68, 160, 167 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 und 3 der Gründe; Senatsurteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu 3 der Gründe; Senatsurteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 b der Gründe).

    Das Verhalten der Beklagten verstößt insbesondere nicht gegen Sinn und Zweck von § 613 a Abs. 1 BGB und § 7 Abs. 5 BetrAVG (vgl. BAGE 62, 224, 229 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Das bedeutet für Versorgungsansprüche, daß der Betriebserwerber nur den Teil der Leistung schuldet, den der Arbeitnehmer bei ihm erdient hat für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (st. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 17.1.1980 VersR 80, 661 = BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Der Betriebserwerber hat nur die Leistung zu erbringen, die der Arbeitnehmer bei ihm erdient hat (BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03

    Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Der Dritte Senat vertrat später die Auffassung, maßgeblicher Grund für die eingeschränkte Anwendung des § 613a BGB sei nicht die Gewährleistung des Insolvenzschutzes der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, sondern die konkursrechtliche Erwägung, dass der Grundsatz der Gläubigerbefriedigung nach Maßgabe der Regeln des gerichtlichen Verfahrens durchbrochen wäre, wenn sich die schon erdienten Versorgungsverbindlichkeiten bei der Ermittlung des Kaufpreises für den Betrieb negativ auswirken würden (BAG 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206; 4. Juli 1989 - 3 AZR 756/87 - BAGE 62, 224).
  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP, aaO; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Der vom Senat im Urteil vom 4. Juli 1989 (BAGE 62, 224 = AP, aaO) aufgestellte Rechtssatz, der Erwerber könne sich entschließen, einen Betrieb erst nach Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu erwerben, steht nicht entgegen.

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Dann konnte der Betriebserwerber vorher keine Leitungsmacht erwerben und damit auch keinen Betrieb übernehmen (vgl. BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 zu III 2 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - DB 1992, 96 [BAG 23.07.1991 - 3 AZR 366/90]).
  • LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 8 (6) Sa 232/93

    Betriebsübernahme; Konkurseröffnung; Leitungsmacht; Auffanggesellschaft;

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  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 560/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

  • BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91

    Zur Problematik der Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten bei

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 966/94

    Anspruch auf betriebliche Alterversorgung bei Umwandlung der Arbeitgeberin in

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 3 Sa 918/02

    Konkursrechtliche Behandlung der nach einer Konkurseröffnung entstandenen

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2003 - 11 Ca 2525/03

    Ansprüche aus einer Altersteilzeitvereinbarung; Insolvenz des Arbeitgebers und

  • BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92

    Nachversicherung bei der VBL nach Betriebsübergang

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Rechtsprechung
   BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1267
BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 (https://dejure.org/1990,1267)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 (https://dejure.org/1990,1267)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 (https://dejure.org/1990,1267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 322; ZPO § 325; BetrAVG § 1; BetrAVG § 7
    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage gegen den Pensions-Sicherungs-Verein

  • rechtsportal.de

    ZPO § 322 Abs. 1, § 325 Abs. 1; BetrAVG §§ 1, 7
    Umfang der Rechtskraft - Versorgung im Konzern

  • Der Betrieb

    ZPO § 322 Abs. 1, § 325 Abs. 1; BetrAVG §§ 1, 7
    Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Rechtskraft - Bindung der gerichtlichen Entscheidung über das Rentenstammrecht für Hinterbliebene

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzschutz - Versorgungsanspruch - Hauptrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 194
  • NZA 1991, 20 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 57
  • VersR 1991, 365
  • BB 1990, 2052
  • BB 1990, 2269
  • DB 1990, 2271
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Er macht geltend, aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1985 (- 3 AZR 185/85 - BAGE 49, 225 = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG ) habe sich die Rechtslage zu seinen Gunsten verändert.

    Der Kläger kann nicht wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1985 (BAGE 49, 225 = AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG ) erneut die rechtskräftig beschiedenen Ansprüche geltend machen.

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 381/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Auch ein sachlich unrichtiges Urteil bindet im Umfang seiner Rechtskraft (BAGE 1, 196 = AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1953).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Dieser wiederum ergibt sich aus der Urteilsformel, für deren Auslegung - insbesondere beim klageabweisenden Urteil - der Tatbestand und die Entscheidungsgründe nebst den Anträgen heranzuziehen sind (BGHZ 34, 337, 339).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 6/82

    Keine Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens bei Widerruf einer

    Auszug aus BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88
    Ein Wandel der Rechtsprechung läßt die Rechtskraftwirkung früherer Urteile unberührt (BGHZ 89, 114, 121; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 322 Rz. 256).
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Die gerichtliche Entscheidung entfaltet damit präjudizielle Wirkung auch für nachfolgende Prozesse zwischen dem Hinterbliebenen und dem vormaligen Arbeitgeber (vgl. BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - Rn. 23) , da der Versorgungsanspruch der Hinterbliebenen stets auf dem Rentenstammrecht des Arbeitnehmers beruht und hiervon abhängig ist (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 65, 194) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Bei abweisenden Entscheidungen ist der Streitgegenstand unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe nebst den Anträgen zu ermitteln (BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, 196; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 295).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine solche wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse eine Rechtsprechungsänderung ausreicht (verneinend BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, zu I 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - aaO, zu B II 4 der Gründe, mit eingehender Begründung; Stein/Jonas/Leipold aaO § 322 Rn. 256 und § 323 Rn. 23; Zöller/Vollkommer aaO Vor § 322 Rn. 53; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 323 Rn. B II b 7; MünchKommZPO-Gottwald § 323 Rn. 51; aA Krause aaO; Dütz aaO).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Bei Urteilen beschränkt sie sich regelmäßig auf den Verfahrensgegenstand (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Wird ein Feststellungsbegehren abgewiesen, so ist dem Tenor und den Gründen der gerichtlichen Entscheidung zu entnehmen, welches Recht oder Rechtsverhältnis rechtskräftig verneint wurde (Zöller/Vollkommer, aaO, § 322 Rz 12), wie allgemein zur Feststellung des Entscheidungsgegenstandes und damit zur Feststellung des Streitgegenstandes bei abweisenden Entscheidungen der Tatbestand und die Entscheidungsgründe nebst Anträgen heranzuziehen sind (BAG Urteil vom 12. Juni 1990, BAGE 65, 194, 196 [BAG 12.06.1990 - 3 AZR 524/88] = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 1 der Gründe; Zöller/Vollkommer, aaO, vor § 322 Rz 31, m. w. N.).

    Die Frage, ob ein Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Rechtskraftwirkung früherer Urteile berührt, ist vom Bundesarbeitsgericht - soweit ersichtlich - lediglich im Urteil vom 12. Juni 1990 (BAGE 65, 194, 197 f. [BAG 12.06.1990 - 3 AZR 524/88] = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 4 der Gründe) angesprochen und dort verneint worden.

    Um dieser Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft in Kauf nehmen, daß selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall verbindlich sind (BVerfG Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; BAG Urteil vom 12. Juni 1990, aaO, zu I 4 der Gründe).

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 223/07

    Eingruppierung eines Lehrers für muttersprachlichen Unterricht

    Nach § 322 Abs. 1 ZPO reicht die Rechtskraft so weit, wie über den geltend gemachten Anspruch entschieden worden ist (BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194).
  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 625/97

    Insolvenzschutz nach rechtskräftigem Versorgungsprozeß

    Bei Identität des Streitgegenstands und der Parteien darf keine erneute Sachentscheidung ergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BAG Urteil vom 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, 196 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 1 der Gründe; BGH Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 171/94 - NJW 1995, 2993, m.w.N., und h. M. im Schrifttum, vgl. u. a. Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., Einl. Rz 50; Musielak, ZPO, § 322 Rz 9; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rz 11; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 322 Rz 19).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02

    Eingruppierung eines geschäftsführenden Gewerkschaftssekretärs

    aa) Zwar ist ein Antrag, der die gleiche Streitfrage erneut zur gerichtlichen Entscheidung stellt, unzulässig (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 625/97 - AP ZPO § 322 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 58; 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194 = AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10 = EzA ZPO § 322 Nr. 8; 1. Februar 1983 - 1 ABR 33/78 - BAGE 41, 316 = AP ZPO § 322 Nr. 14 = EzA ZPO § 322 Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98

    Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen

    Die Rechtskraft verbietet es, die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit nochmals aufzuwerfen (vgl. BVerfGE 60, 253, 268; BAG v. 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 - EzA § 322 ZPO Nr. 8, BAG v. 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 - a. a. O.).
  • LAG Bremen, 25.08.1995 - 4 TaBV 9/95

    Bindende Feststellung, dass Rehabilitanden Auszubildende sind

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass ein Wechsel der Anschauung über Interpretation und Subsumtion die Rechtsbeständigkeit von Prozessentscheidungen nicht berührt (RGZ 125, 159, 162, BAG, Urteil vom 12.06.1990 - 3 AZR 524/88 -, DB 1990, 2271 ; Stein-Jonas-Leipold, ZPO , 20. Aufl. 1989, § 322 , Rdn. 256, Zöller-Volkommer, ZPO , 17. Aufl. 1991, § 322 , Rdn. 53, Jauernig, Zivilprozessrecht, 24. Aufl. 1993, § 63 V, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • OLG Hamm, 28.06.2013 - 8 UF 21/13

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung nach Durchführung des

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