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   BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07   

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BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 (https://dejure.org/2008,322)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 (https://dejure.org/2008,322)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 (https://dejure.org/2008,322)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Erlöschens der vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche durch eine Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Folgen der Vereinbarung einer Ausschlussfrist in den AGB des Arbeitgebers; Auswirkungen der ...

  • bag-urteil.com

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • hensche.de

    Ausschlussfrist, Annahmeverzugslohn, Kündigungsschutzprozess, Ausschlussklausel

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305 ff. § 615
    Annahmeverzug - Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB: Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt beide Stufen hinsichtlich von Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängiger Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist in Arbeitsverträgen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnis innerhalb vereinbarter Ausschlussfrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag bei Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfristen - schneller Untergang für berechtigte Ansprüche

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Geschäftsführer können sich auf Verbraucherschutzvorschriften berufen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle - Ausschlussklausel: Kündigungsschutzklage wahrt Ansprüche aus Annahmeverzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 198
  • ZIP 2008, 1246
  • MDR 2008, 979
  • NZA 2008, 757
  • NZA 2009, 62
  • NZA 2009, 67
  • DB 2008, 1975
  • AP BGB § 305 Nr. 11
 
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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Die Beklagte musste erkennen, dass der Kläger nicht nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die durch die Kündigung bedrohten regelmäßig fällig werdenden Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sichern wollte (vgl. nur Senat 28. November 2007 - 5 AZR 992/06 - NZA 2008, 293; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 62 mwN).

    Eines weitergehenden Schutzes bedarf der Arbeitgeber nicht, denn durch die Kündigungsschutzklage ist er ausreichend über den Willen des Arbeitnehmers unterrichtet, die durch die Kündigung bedrohten Einzelansprüche aus dem Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten (vgl. auch Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60, 62).

    Etwaige, gegebenenfalls auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu zweistufigen Ausschlussfristen in Tarifverträgen zurückgehende Auslegungszweifel (vgl. hierzu Senat 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 -BAGE 118, 60, 62 f.; Krause RdA 2004, 106, 115 ff. mit umfangreichen Nachweisen) gingen nach der Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) zu Lasten der Beklagten.

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 13 ff., AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26 mwN; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/06 - BAGE 115, 372, 381).

    Führt nämlich die objektive Auslegung zu dem Ergebnis, dass die vom Arbeitgeber verwendete Klausel nach dem Wortlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinns und Zwecks objektiv mehrdeutig ist und die Mehrdeutigkeit nicht beseitigt werden kann, greift die arbeitnehmerfreundlichste Auslegung ein (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 253).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 13 ff., AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26 mwN; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/06 - BAGE 115, 372, 381).

    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, 381).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Führt nämlich die objektive Auslegung zu dem Ergebnis, dass die vom Arbeitgeber verwendete Klausel nach dem Wortlaut unter Berücksichtigung ihres nach verständiger Würdigung zu ermittelnden Sinns und Zwecks objektiv mehrdeutig ist und die Mehrdeutigkeit nicht beseitigt werden kann, greift die arbeitnehmerfreundlichste Auslegung ein (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248, 253).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Die Verzinsungspflicht begann nach § 187 Abs. 1 BGB jeweils einen Tag nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit (BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266, 273; Senat 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228, 233).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 430/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - (vorliegend, führend), 5 AZR 430/07.
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Die von der Beklagten geschuldeten Bruttobeträge sind jeweils ab dem 16. jeden Monats mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§§ 286, 288 Abs. 1 BGB), wobei das abzusetzende Arbeitslosengeld ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses auszunehmen ist (vgl. BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328, 340 f.).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Eine Verurteilung zu einer Nettozahlung kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die auf eine von ihm geschuldete Geldleistung zu entrichten sind (BAG 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 207 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 90; 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - BAGE 38, 332).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 36, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 52 mwN).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auszug aus BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07
    Dazu können Essenszuschüsse gehören, die nur eine bestimmte reale Mehrbelastung abgelten sollen (BAG 18. September 2002 - 1 AZR 668/01 - AP BGB § 615 Nr. 99 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 1, zu I 3 der Gründe; ErfK/Preis 8. Aufl. § 615 BGB Rn. 78).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 104/80

    Ende des Verzugs mit der Geldschuld - Ende der Verpflichtung zur Zahlung von

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 96/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschußg

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Es entspricht indessen der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass eine freiwillige Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel in Höhe der erbrachten Leistung den Verzug mit der Geldschuld beendet und insoweit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugs- oder Prozesszinsen (§§ 288, 291 BGB) entfallen lässt (grundlegend BGH Urteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 104/80 - NJW 1981, 2244 f.; BGH Urteile vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 163/81 - WM 1983, 21, 22 und vom 15. März 2012 - IX ZR 35/11 - NJW 2012, 1717 Rn. 11 mwN; vgl. auch BAG NZA 2008, 757 Rn. 16).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Doch hat der Kläger die von dritter Seite bezogenen Bruttovergütungen taggenau abzusetzen, wie dies für anzurechnende öffentlich-rechtliche Leistungen bereits entschieden ist (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 16, BAGE 126, 198) .
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Dabei sind jedoch von der zu verzinsenden Forderung bezogene Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen (vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 16, BAGE 126, 198; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340) .
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