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   BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85   

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BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85 (https://dejure.org/1987,508)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 1 ABR 51/85 (https://dejure.org/1987,508)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 51/85 (https://dejure.org/1987,508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 79
  • NZA 1987, 386
  • BB 1987, 1178
  • DB 1987, 1096
  • JR 1987, 352
  • AP BetrVG § 87 1972 Nr. 26
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Er hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen darüber, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffene Arbeitnehmer verteilt werden soll (im Anschluß an BAG Beschluß vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 -.

    Angelegenheiten der betrieblichen Lohngestaltung sind auch in den Fällen zu regeln, in denen der Arbeitgeber Zulagen zahlt, die im Ergebnis zu einer Erhöhung des tariflich geregelten Akkordlohns führen (Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1985 - 1 ABR 6/84 - BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84]).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Will der Arbeitgeber eine solche Zulage zahlen, hat der Betriebsrat bei deren näherer Ausgestaltung jedoch unter Beachtung der mitbestimmungsfreien Vorgaben des Arbeitgebers mitzubestimmen (BAG Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, zu C IV 3 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Das gilt etwa für die Fälle, in denen der Arbeitgeber Leistungszulagen widerrufen will, um sie künftig nach anderen Grundsätzen gewähren zu können (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 1219/79 - BAGE 39, 227 [BAG 28.07.1982 - 5 AZR 46/81] = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81

    Berufsausbildungsentschädigung

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Das gilt etwa für die Fälle, in denen der Arbeitgeber Leistungszulagen widerrufen will, um sie künftig nach anderen Grundsätzen gewähren zu können (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 1219/79 - BAGE 39, 227 [BAG 28.07.1982 - 5 AZR 46/81] = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Das gilt etwa für die Fälle, in denen der Arbeitgeber Leistungszulagen widerrufen will, um sie künftig nach anderen Grundsätzen gewähren zu können (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 1219/79 - BAGE 39, 227 [BAG 28.07.1982 - 5 AZR 46/81] = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Deshalb kann auch der Spruch der Einigungsstelle eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers nicht begründen (BAGE 43, 278, 289 f. = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B III 3 der Gründe).
  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Diese Bestimmung ist auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anzuwenden (BAGE 44, 226, 232 f. = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B der Gründe; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 -, zu B II 2 der Gründe BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84]).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Es geht um die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
    Diese Bestimmung ist auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anzuwenden (BAGE 44, 226, 232 f. = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B der Gründe; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 -, zu B II 2 der Gründe BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84]).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Der Erste Senat hat die Frage 1) etwas verkürzt formuliert: Nach ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht auf die Höhe des finanziellen Aufwandes für freiwillige übertarifliche Zulagen, auf den sogenannten Dotierungsrahmen oder das "Zulagenvolumen" (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 32, 350 = AP Nr. 3; BAGE 37, 255 = AP Nr. 7; BAGE 54, 79 = AP Nr. 26; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 sowie BAGE 57, 309 = AP Nr. 33, alle zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Dementsprechend hat der Erste Senat auch entschieden, der Betriebsrat habe nicht bei der Kürzung der Mittel für übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, sondern nur bei der Neuverteilung des gekürzten Zulagenvolumens (BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Diese Rechtsprechung hat der Erste Senat seitdem mehrmals bestätigt (Beschluß vom 13. Januar 1987, BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1.1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 24. November 1987, BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. Februar 1988, BAGE 37, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Beschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m. Anm. Reuter).

    a) Nach der Rechtsprechung des Ersten Senats ist die Frage, nach welchen Kriterien sich die Höhe der Zulagen und deren Verhältnis zueinander bestimmen soll, eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung unterliegt (vgl. z.B. BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, beide m.w.N.).

    b) Im Beschluß vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, mit Anm. Gaul) hat der Erste Senat entschieden, der Betriebsrat habe nicht mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber die finanzielle Belastung durch freie übertarifliche Zuschläge insgesamt kürzen wolle, dagegen unterliege bei der gleichmäßigen teilweisen Kürzung die Frage, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden solle, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Mit diesem Inhalt ist er zulässig (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1987 und vom 24. November 1987 BAGE 54, 79 und 56, 346 = AP Nr. 26 und 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Der Erste Senat hat die Frage 1) etwas verkürzt formuliert: Nach ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht auf die Höhe des finanziellen Aufwandes für freiwillige übertarifliche Zulagen, auf den sogenannten Dotierungsrahmen oder das "Zulagenvolumen" (BAG Beschluß vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 88/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 32, 350 = AP Nr. 3; BAGE 37, 255 = AP Nr. 7; BAGE 54, 79 = AP Nr. 26; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 sowie BAGE 57, 309 = AP Nr. 33, alle zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Dementsprechend hat der Erste Senat auch entschieden, der Betriebsrat habe nicht bei der Kürzung der Mittel für übertarifliche Zulagen mitzubestimmen, sondern nur bei der Neuverteilung des gekürzten Zulagenvolumens (BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Diese Rechtsprechung hat der Erste Senat seitdem mehrmals bestätigt (Beschluß vom 13. Januar 1987, BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 24. November 1987, BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 10. Februar 1988, BAGE 37, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Beschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m. Anm. Reuter).

    1.a) Nach der Rechtsprechung des Ersten Senats ist die Frage, nach welchen Kriterien sich die Höhe der Zulagen und deren Verhältnis zueinander bestimmen soll, eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung, die nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung unterliegt (vgl. z.B. BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, beide m.w.N.).

    b) Im Beschluß vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, mit Anm. Gaul) hat der Erste Senat entschieden, der Betriebsrat habe nicht mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber die finanzielle Belastung durch freie übertarifliche Zuschläge insgesamt kürzen wolle, dagegen unterliege bei der gleichmäßigen teilweisen Kürzung die Frage, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt solle, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Die durch das Gericht zu klärende Frage muss also für die gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen der Beteiligten noch von Bedeutung sein (BAG 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; 20.10.1999 - 7 ABR 37/98 - NV).

    Diese durchgehend schriftsätzlich zum Ausdruck gekommene und auch in den Anträgen eindeutig formulierte Einengung auf das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG beschränkt den Streitgegenstand (BAG 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

    Mitbestimmungstatbestände nach §§ 99, 95 Abs. 3 BetrVG und 87 BetrVG neben § 98 BetrVG hat auch das Bundesarbeitsgericht erwogen: in seiner Entscheidung vom 23. Juli 1996 (1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) wurde im Zusammenhang mit einer außerplanmäßigen Dienstreise, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich machte, zwar eine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit verneint, aber daneben ein Mitbestimmungsrecht aus § 98 BetrVG für denkbar erachtet, soweit es sich bei der auswärtigen Maßnahme um eine solche der betrieblichen Berufsbildung handelte.

    Zwecksetzung ist die Herbeiführung von Verteilungsgerechtigkeit und Überforderungsschutz (BAG 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 - AP Nr. 87 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes m. w. H. auf die Rspr.; Fitting, a. a. O. § 87 Rz 95 ff; ErfK/Kania a. a. O. § 87 Rz 25 ff; Küttner/Reinecke, a. a. O., "Arbeitszeit" Rz 36).

    Die Durchführung einer Mitarbeiterversammlung außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit wurde als mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG angesehen, wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts die Teilnahme anordnen kann oder eine anderweitige Verpflichtung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Teilnahme besteht (BAG 13.03.2001 - 1 ABR 33/00 - AP Nr. 87 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; zur Anordnung einer außerplanmäßigen Dienstreise, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers ohne gleichzeitige Arbeitsverpflichtung erforderlich macht und nicht als betriebsverfassungsrechtlich relevante Arbeitszeit bewertet wurde, vgl. allerdings, oben bereits zitiert, BAG 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Dagegen können die Tarifvertragsparteien das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 4 a der Gründe; BAGE 72, 367, 370 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu I der Gründe; BAGE 69, 134, 154 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C II 1 b der Gründe; BAGE 66, 202, 209 = AP Nr. 8 zu § 3 AZO Kr, zu II B 2 c aa der Gründe; BAGE 61, 296, 302 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu II B 2 b der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 29; ErfK/Hanau/Kania, § 87 BetrVG Rz 16; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 87 Rz 46; GK-BetrVG/Wiese, 6. Aufl., § 87 Rz 69 ff.; Glaubitz in Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 60; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 164).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97

    Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern

    Danach sind Anordnungen, durch welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird, nicht mitbestimmungspflichtig (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsbeschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Bei der linearen Kürzung von freiwilligen übertariflichen Zuschlägen hat der Senat bereits entschieden, daß der Betriebsrat darüber mitzubestimmen hat, wie das gekürzte Zulagenvolumen auf die von der Kürzung betroffenen Arbeitnehmer verteilt werden soll (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1987 und 10. Februar 1988, BAGE 54, 79 und 57, 309 = AP Nr. 26 und 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Wie bereits aus den Entscheidungen vom 13. Januar 1987 (aaO) und 10. Februar 1988 (aaO) folgt, ergibt sich z. B. bei der linearen Kürzung einer übertariflichen Zulage oder einer linearen Gehaltserhöhung aus der Addition der verbleibenden Zulagen das zu verteilende Volumen.

  • BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91

    Vertretung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

    Auch im Beschlußverfahren muß der Streitgegenstand entsprechend § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage selbst mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 11. November 1988 - 7 ABR 19/87 -, n.v.; BAGE 54, 79, 82 f. = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Deshalb kann auch ein Spruch der Einigungsstelle eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers nicht begründen (BAGE 43, 278, 289 f. = AP Nr. 3 und § 87 BetrVG Prämie, zu B III 3 der Gründe; Senatsbeschluß vom 13. Januar 1987, BAGE 54, 79).

    In dem der Entscheidung des Senats vom 13. Januar 1987 (aaO) zugrunde liegenden Falle hatte der Arbeitgeber nicht das Gesamtvolumen aller gezahlten Zulagen rechnerisch ermittelt und das so ermittelte Gesamtvolumen gekürzt.

    Will der Arbeitgeber eine solche Zulage nur noch unter geänderten Bedingungen zahlen, hat der Betriebsrat bei deren näheren Ausgestaltung unter Beachtung der mitbestimmungsfreien Vorgaben des Arbeitgebers mitzubestimmen (BAG Beschluß vom 13. Januar 1987, aaO).

    Wie das gekürzte Gesamtvolumen der übertariflichen Leistung auf die betroffenen Arbeitnehmer verteilt wird, ist eine Frage der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1987, aaO).

    Sie ist nicht zwingend und bedarf deshalb der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. für die Kürzung der übertariflichen Zulage um denselben Prozentsatz bei allen betroffenen Arbeitnehmern Beschluß des Senats vom 13. Januar 1987, aaO).

  • BVerwG, 14.10.2002 - 6 P 7.01

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.

    Freilich bedarf es in Fällen, in denen sich die zum Streit Anlass gebenden Vorgänge erledigt haben, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259, 266 f.; Beschluss vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes Bl. 318 R), welcher der Senat gefolgt ist (vgl. Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295, 298), des Übergangs vom konkreten zum abstrakten Feststellungsantrag.
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98

    Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

  • BAG, 25.02.1997 - 1 ABR 69/96

    Mitbestimmung bei Sonntagsverkauf

  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 10.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmungspflichtigkeit von Festlegungen zu Beginn

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • LAG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 TaBV 14/01

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

  • LAG München, 18.02.2004 - 10 Sa 371/03

    Tarifliche Zuschläge, Zulagen, Übernachtungsgelder

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97

    Mitbestimmung bei der Ausfüllung einer tariflichen Zulagenquote

  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 21 A 2132/12

    Mitbestimmung bei "Voice over IP"

  • LAG Berlin, 13.03.1990 - 3 Sa 1/90

    Feststellungsklage; Arbeitsvertrag; Vergütung; Übertarifliche Zulage ;

  • BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87

    Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

  • LAG München, 11.12.2002 - 10 Sa 265/02

    Jahresarbeitszeit, Gutschrift von Zeitzuschlägen

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

  • BAG, 25.02.1995 - 1 AZR 642/96

    Personalrat: Mitbestimmung bei Einschränkung des Umfangs von Mehrarbeit

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2011 - 16 Sa 584/10

    Anrechnungsfeste übertarifliche Zulage; Vorweggewährung

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2002 - 18 Sa 77/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz für Auslagen und Aufwendungen - Dienstreise

  • LAG Hessen, 25.04.1990 - 10 Sa 393/89

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariferhöhung ; Beachtung des

  • VG Gießen, 05.11.2010 - 22 K 1769/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Rufbereitschaft

  • LAG Hamburg, 23.08.1989 - 4 TaBV 2/89

    Betriebsrat; Betriebsvereinbarung; Nachwirkung; Kündigung; Ersetzung;

  • LAG Hamm, 07.01.1988 - 10 Sa 1016/87

    Betriebsvereinbarung; Wirksamkeit; Nichtigkeit; Arbeitsentgelt; Sonstige

  • LAG Köln, 25.01.2001 - 5 Sa 1276/00

    Schichtzulage; Tariflohn; übertarifliche Zulage

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 400/92

    Zulässigkeit der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige

  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 50/87

    Tendenzschutz eines Berufsförderungswerkes - Karitative Bestimmung eines

  • ArbG München, 13.12.2017 - 24 Ca 495/17

    Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss nach dem Bundesrahmentarifvertrag

  • BAG, 11.11.1988 - 7 ABR 19/87

    Bestimmtheit des Antrags im Beschlußverfahren - Vertretungsbefugnis gegenüber dem

  • VG Stuttgart, 01.02.2023 - PL 22 K 4902/20

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungspflicht bei Übertragung von

  • LAG Hessen, 21.08.1989 - 14 Sa 33/89

    Mitwirkung des Betriebsrates als Voraussetzung der Wirksamkeit einer tariflichen

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