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   BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62   

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https://dejure.org/1963,205
BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62 (https://dejure.org/1963,205)
BAG, Entscheidung vom 30.01.1963 - 2 AZR 319/62 (https://dejure.org/1963,205)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 (https://dejure.org/1963,205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Vorbereitungshandlung / vertragswidriger Wettbewerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 60

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 72
  • NJW 1963, 1420
  • MDR 1963, 625
  • AP HGB § 60 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Ein Verstoß gegen dieses vertragliche Wettbewerbsverbot ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (Senat 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 -aaO; 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - BAGE 14, 72).

    Allerdings darf ein Arbeitnehmer, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart worden ist, schon vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11; BAG II. November 1980 - 6 AZR 292/78 -).

    Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 HGB hingegen nicht (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - aaO).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Das Betreiben eines Handelsgewerbes durch den Handlungsgehilfen hat der Zweite Senat abgelehnt, weil dessen Verhalten lediglich darauf ausgerichtet gewesen sei, einen Kunden "in einer allgemeinen Weise geneigt [zu] machen, auf derartige Angebote demnächst einzugehen" (BAG 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - zu I b aa der Gründe, BAGE 14, 72) .
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB abgeben (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteil vom 6. August 1987, aaO, zu II 1 der Gründe).

    Im Rahmen der nach § 626 Abs. 1 BGB gebotenen Interessenabwägung können jedoch besondere Umstände eine andere Beurteilung zu Gunsten des Arbeitnehmers rechtfertigen (BAGE 14, 72, 78 = AP, aaO; Senatsurteil vom 6. August 1987, aaO).

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I b cc der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - EzA § 4 n.F. KSchG Nr. 38, zu III 3 a der Gründe), wobei es bei einer Pflichtverletzung in diesem Bereich regelmäßig keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedarf (Senatsurteile vom 16. August 1990, aaO und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Der zweite Tatbestand ist weit zu verstehen: er umfaßt auch das bloße Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von solcherlei Geschäften, deren Vermittlung und Abschluß dem Angestellten nach seinem Arbeitsvertrag obliegt (BAG 14, 72 / 77 / = AP Nr» 3 zu § 60 HGB /~"zu I b, bb der Gründe /; AP Nr» 1 zu § 61 HGB /"zu II 2 der Gründe 7-, BAG AP Nr» 5 zu § 60 HGB /""zu 1 1 b der Gründe/) ° Der Grund liegt darin, daß durch ein Geschäft in seinem Handelszweig die Interessen des Arbeitgebers immer unmittelbar berührt, mindestens gefährdet werden» Der erste Tatbestand, das Betreiben eines Handelsgewerbes, ist in gewissem Sinne enger zu fassen: darunter fallen nicht solche Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen» Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein eigenes Handelsgewerbe gründen und dadurch seinem jetzigen Arbeitgeber Konkurrenz machen will, darf - sofern er nicht durch ein vertragliches Wettbewerbsverbot gebunden ist - schon während bestehendem Arbeitsverhältnis gewisse Vorbereitungen treffen; er darf z»B» Räume mieten, sich die erforderliche Ausstattung beschaffen oder sich um Kitarbeiter bemühen, sofern er damit nicht durch Abwerbung von Arbeitnehmern seines jetzigen Arbeitgebers dessen Interessen unmitt 9 -.

    bar gefährdet (vgl. BAG 14, 72 /~76 7 = AP Nr" 3 zu § 60 HGB Z zu I b, aa der Gründe J7) .

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Das gilt allerdings dann nicht, wenn besondere Umstände eine andere Beurteilung zugunsten des Arbeitnehmers erfordern (BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 50 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, 2. Aufl. § 626 BGB Rz 341).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - BAGE 14, 72, 78 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB, zu I a cc der Gründe; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB und vom 25. April 1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

    1» Diesen Anspruch kann die Beklagte nach ihrem bisherigen Vortrag möglicherweise nicht aus § 60 Abs» 1 HGB herleiten; denn sie hat nicht geltend gemacht, daß sie die Angestellten deshalb nach Hamburg schicken mußte, um den Kläger daran zu hindern, noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses weiter für sein Konkurrenzunternehmen zu werben» Sie hat im Gegenteil behauptet, sobald ihr das vertragswidrige Verhalten des Klägers zu Ohren gekommen sei, habe sie das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt» Sie hat bisher auch nicht substantiiert vorgetragen, daß ihre nach Hamburg entsendeten Angestellten etwa abtrünnige Kunden oder Frachtführer für sie zurückgewinnen mußten» 2» Insoweit kommt aber ein Schadenersatzanspruch nach §§ 70 Abs» 2, 72 Abs» 1 Nr» 1 HOB (in der bis zum Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes am Io September 1969 geltenden Fassung) in Betracht» Nach § 72 Abs» 1 Nr» 1 HGB durfte die Beklagte dem Kläger wegen Verletzung seiner Vertragspflichten aus § 60 Abs» 1 HGB fristlos kündigen» Der Beklagten war nicht zuzumuten, daß sie ihren Filialleiter, noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in ihren Diensten behielt, der seine Stellung dazu ausnutzte, die Abwerbung von Kunden und Frachtführern vorzuberciten» Besondere Umstände, die es der Beklagten zumutbar erscheinen lassen könnten, trotz seines vertragswidrigen Verhaltens von der fristlosen Kündigung abzusehen (BAG 14, 72 /787= AP Nr» 3 zu § 60 HGB /zu I b , cc der Gründe/), hat der Kläger nicht vorgetragen» Folglich muß der Kläger nach § 70 Abs» 2 HGB der Beklagten den Schaden ersetzen, der ihr durch die vorzeitige' Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstanden ist».
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Mit dieser Rechtsprechung steht das Urteil des Senats vom 3o. Januar 1963 (AP Nr. 3 zu § 6o HGB) nicht in Widerspruch, auch wenn es im Leitsatz jener Entscheidung heißt, daß Vorbereitungshandlungen für das eigene Handelsgewerbe den Tat bestand des "Geschäftemachens" im Handelszweig des Prinzipals erfüllen können (BAG 14, 72 [77 ff.] = AP Nr. 3 zu § 6o HGB [zu I b bb der Gründe]).
  • LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im

    Zulässige Vorbereitungshandlungen sind zum Beispiel: Die Anmietung von Geschäftsräumen (BAG 31.01.1963 AP HGB § 60 Nr. 3), der Erwerb von Waren, die Einstellung von Arbeitnehmern, die Anmeldung und Bekanntmachung einer Handelsgesellschaft (weitere Nachweise zur höchstrichterlichen Rechtsprechung bei ErfK/ Oetker a.a.O. Rdn. 6), ebenso der Erwerb einer internet domain, der Erwerb einer Marke und sogar die Werbung von Kunden (BAG 31.01.1963 AP HGB § 60 Nr. 3; 24.04.1970 AP HGB § 60 Nr. 5).
  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01

    Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 20 Sa 94/11

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Wettbewerbsverstoß durch

  • ArbG Essen, 27.09.2013 - 2 Ca 3550/12

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung von Geschäftsführer und ; Arbeitskollegen

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2002 - 6 Sa 83/01

    Auskunftsansprüche bei Wettbewerbsverstößen während des bestehenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

  • LAG München, 08.08.2006 - 11 Sa 922/05

    Außerordentliche Kündigung, Wettbewerb, kapitalmäßige Beteiligung

  • LAG Sachsen, 27.02.2004 - 2 Sa 764/03

    Wettbewerb durch Betrieb einer auf eigene Rechnung geführten Lederwarenboutique

  • LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen Weitergabe von beim Personaleinkauf

  • LAG Hamburg, 08.08.1995 - 2 Sa 119/94

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Abwerben von Kunden; Verletzung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2000 - 12 Sa 51/99

    Zur außerordentlichen hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 03.03.1981 - 7 AZR 24/79
  • BAG, 07.10.1980 - 6 AZR 683/78
  • BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64

    Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe - Wegfall eines Ruhegeldanspruches -

  • BAG, 10.03.1965 - 2 AZR 32/65

    Divergenz - Nebeneinander stehende Begründungen - Abweichung zu beiden -

  • BAG, 29.01.1981 - 3 AZR 235/78
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