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   BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84   

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BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84 (https://dejure.org/1985,1889)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1985 - 3 AZR 162/84 (https://dejure.org/1985,1889)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 (https://dejure.org/1985,1889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen - Begrenzung der Mandantenschutzabrede bis zum Eintritt in den Ruhestand nach ergänzender Vertragsauslegung - Anrechnung von Ruhegeldern auf eine Karenzentschädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74 c; BetrVG 1972 § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 809
  • VersR 1986, 376
  • BB 1985, 1467
  • AP BGB § 611 Nr. 30
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
    Hiervon ist der Senat ständig ausgegangen (BAG, Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - zu 2 a der Gründe mit weiterem Nachweis, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine derartige Vereinbarung mag rechtlich wirksam sein, weil von vornherein feststeht, daß die Wettbewerbsvereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt entfallen soll (BAG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 -, zu 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn ebenso wie die nicht anrechnungsfähige Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung (BAG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 -, zu 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) wird sie nicht für den Zeitraum erworben, in dem die Entschädigung gezahlt wird.

  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
    Die Mandantenschutzvereinbarung enthält indes keinerlei Anhaltspunkte für eine Regelungslücke, die einer auch noch dem Revisionsgericht möglichen (BAG, Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZP0) ergänzenden Vertragsauslegung bedürfte (MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, Bd. 1, 2. Aufl., § 157 Rz 24, 29).
  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 376/75

    Wettbewerbsverbot: Berechnung der Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
    Hiervon ist der Senat ständig ausgegangen (BAG, Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - zu 2 a der Gründe mit weiterem Nachweis, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.10.1982 - 3 AZR 451/80

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
    Zudem kann die Nichtbeachtung des Verbots gemäß § 320 BGB zum Verlust des Anspruchs auf Karenzentschädigung führen (BAG, Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - AP Nr. 42 zu § 74 HGB mit Anm. von Beitzke, zu II 2 c der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
    Die betriebliche Altersversorgung wird als besonderes Entgelt für die bis zum Eintritt in den Ruhestand erbrachten Dienste gezahlt (BAG 27, 194, 201 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972, Altersversorgung zu B 2 der Gründe; seither ständig).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1979 - 6 U 158/78

    Analoge Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsverbot auf

    Auszug aus BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (BB 1980, 527) kann der Senat nicht folgen.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Versorgungsleistungen sind Entgelt für die bis zum Eintritt in den Ruhestand erbrachten Dienste, während die Karenzentschädigung Gegenleistung für die Unterlassung von Konkurrenztätigkeit ist (vgl. BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, I 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Daher hat auch der Senat durch Urteil vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 213/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß die Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet werden kann (vgl. ferner BAG, Urteil vom 3. August 1960, - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 14 zu § 74 HGB, und für die betriebliche Altersversorgung Urteil des Senats vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89

    Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -

    Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel").
  • LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 446/08

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -

    Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel").
  • LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 448/08

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -

    Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel").
  • LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 453/08

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankkheitsfall -

    Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel").
  • LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 455/08

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -

    Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel").
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2004 - 5 Sa 279/04

    Urlaubsantrag, Ablehnung, Krankheitsandrohung, Krankmeldung, Abmahnung,

    Ein nicht ausdrücklich, sondern in Form einer Abmahnung konkludent erklärter Verzicht auf das Kündigungsrecht kann folglich nur dann angenommen werden, wenn sich aus den Formulierungen der konkreten Vertragsrüge deutlich und unzweifelhaft ergibt, dass der Arbeitgeber den vertraglichen Pflichtverstoß hiermit als ausreichend sanktioniert und die Sache als "erledigt" ansieht (BAG, Urt. v. 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 -, AP Nr. 30 zu § 611 BGB 'Abmahnung').
  • LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 454/08

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall -

    Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel").
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - 10 Sa 217/07

    Wirksamkeit einer fristgemäßen verhaltensbedingten Kündigung

  • LAG Bremen, 06.09.1994 - 1 Sa 383/93

    Liquidationsrecht für Laborleistungen bei ambulant und stationär behandelten

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08

    Gemeinsamer Betrieb; Treuwidrigkeit hier Kündigung; Geltendmachung im

  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 289/78

    Versorgungsverband - Pflichtversicherung - Abführung von Beiträgen -

  • ArbG Oberhausen, 17.06.2021 - 2 BV 14/20
  • BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
  • LAG Hamm, 18.07.2003 - 7 Sa 734/03
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