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BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Kostenentscheidung - Zulassung der Rechtsbeschwerde - Bindung des Bundesarbeitsgerichts
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 21.09.1962 - 3 BVTa 4/62
- BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62
Papierfundstellen
- AP ArbGG § 92 Nr. 9
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung …
Es ist zweifelhaft, ob das Gesetz dadurch uneingeschränkt auch die Rechtsbeschwerde eröffnen will (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG mit Anmerkung Tschischgale). - BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02
Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen …
Es ist zweifelhaft, ob das Gesetz dadurch uneingeschränkt auch die Rechtsbeschwerde eröffnen will (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG mit Anmerkung Tschischgale). - LAG München, 28.03.2001 - 9 TaBV 14/01
Anspruch einer Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten für die Durchführung …
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren ist gemäß § 12 Abs. 5 ArbGG gerichtskostenfrei ausgestaltet und kennt keine Kostenentscheidung; eine entsprechende Anwendung der §§ 91 ff ZPO ist ausgeschlossen (nahezu einhellige Ansicht, vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG 1953;… Germelmann u. a. § 12a ArbGG Rz. 2;… § 84 ArbGG Rz. 29 f). - BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 12/62
Betriebsvereinbarung - Freie Kündbarkeit - Ausschluß des Kündigungsrechts
Jedoch konnte die von ihr weiterhin erstrebte Kostenentscheidung nicht ergehen, Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß im Beschlußverfahren eine Kostenentscheidung nicht zulässig ist (vgl, zuletzt den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 22, Februar 1963 1 ABR 8/62, mit weiteren Nachweisen), gez, Dr" Schröder Dr, Groninger Wicbmann Dr o Kaulen Fr, Xnepper. - BAG, 22.03.1984 - 6 ABR 17/81 § 99 Abs. 1 ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Anwendung findet (BAG Beschluß vom 22. Februar 1963 - 1 ABR 8/62 AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG 1953 mit zust. Anm. von Tschischgale) unzulässig.