Rechtsprechung
   BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5075
BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01 (https://dejure.org/2002,5075)
BAG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 4 AZR 661/01 (https://dejure.org/2002,5075)
BAG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 (https://dejure.org/2002,5075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme eines tarifgebundenen Arbeitgebers auf Tarifvertrag; Beendigung der mitgliedschaftsüberdauernde Tarifgebundenheit; Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede; Gerichtliche Prüfung der Auslegung einer Individualvereinbarung in der Revision; Berufung auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Prozeßrecht - Feststellungsklage: Feststellungsinteresse; Bezugnahme eines tarifgebundenen Arbeitgebers auf Tarifvertrag; Gleichstellungsabrede, Merkmale; Auslegung typischer Vertragsklauseln durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1296 (Ls.)
  • AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Dagegen sind solche Tarifverträge bzw. deren Fassungen nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden, die erst nach dem Ende der Tarifgebundenheit zustande gekommen sind (ständige Rechtsprechung des Senats 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat durch Urteil vom 26. September 2001 (- 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120) für einen hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände ebenso gelagerten Fall entschieden, daß eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise eine Gleichstellungsabrede ist.

    Wenn keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorliegen, muß der Arbeitnehmer davon ausgehen, daß eine Bezugnahmeklausel, die von der Arbeitgeberseite angeboten wird, als Gleichstellungsabrede gemeint ist (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO, zu Ziff. II 1 c bb (1) der Gründe).

    Diesbezüglich trifft die Gleichstellungsabrede keine ersetzende Regelung (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO, zu Ziff. II 1 c bb (3) der Gründe).

    Dann finden für die nichttarifgebundenen Arbeitnehmer die Tarifverträge ebenso Anwendung wie sie normativ für die tarifgebundenen auf Grund der Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG gelten, also statisch (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO, zu Ziff. II 1 c bb (2) der Gründe).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Dagegen sind solche Tarifverträge bzw. deren Fassungen nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden, die erst nach dem Ende der Tarifgebundenheit zustande gekommen sind (ständige Rechtsprechung des Senats 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    aa) Die Verweisungsklausel in § 2 des Formulararbeitsvertrages der Parteien ist als typische Vertragsklausel wie eine Rechtsnorm zu behandeln, so daß ihre Auslegung vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden kann (zB Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 298, 299).

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Dagegen sind solche Tarifverträge bzw. deren Fassungen nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden, die erst nach dem Ende der Tarifgebundenheit zustande gekommen sind (ständige Rechtsprechung des Senats 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er hat seine - in verschiedenen nachfolgenden Entscheidungen (zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - und 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen) - bekräftigte Auffassung ausführlich mit dem Zweck der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber allgemein mit seinen Arbeitnehmern vereinbarten Bezugnahme auf die einschlägigen tariflichen Regelungen, der Interessenlage (zB Vermeidung von Anreizen zum Gewerkschaftsbeitritt) und der soziotypischen Ausgangslage bei Vertragsschluß (zB Kenntnis oder Unkenntnis des Bestehens oder Nichtbestehens der Verbandszugehörigkeit der jeweils anderen Vertragspartei) begründet.

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Dagegen sind solche Tarifverträge bzw. deren Fassungen nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden, die erst nach dem Ende der Tarifgebundenheit zustande gekommen sind (ständige Rechtsprechung des Senats 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er hat seine - in verschiedenen nachfolgenden Entscheidungen (zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - und 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen) - bekräftigte Auffassung ausführlich mit dem Zweck der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber allgemein mit seinen Arbeitnehmern vereinbarten Bezugnahme auf die einschlägigen tariflichen Regelungen, der Interessenlage (zB Vermeidung von Anreizen zum Gewerkschaftsbeitritt) und der soziotypischen Ausgangslage bei Vertragsschluß (zB Kenntnis oder Unkenntnis des Bestehens oder Nichtbestehens der Verbandszugehörigkeit der jeweils anderen Vertragspartei) begründet.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2001 - 5 (1) Sa 397/00
    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 2001 - 5 (1) Sa 397/00 - aufgehoben.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Er hat seine - in verschiedenen nachfolgenden Entscheidungen (zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - und 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen) - bekräftigte Auffassung ausführlich mit dem Zweck der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber allgemein mit seinen Arbeitnehmern vereinbarten Bezugnahme auf die einschlägigen tariflichen Regelungen, der Interessenlage (zB Vermeidung von Anreizen zum Gewerkschaftsbeitritt) und der soziotypischen Ausgangslage bei Vertragsschluß (zB Kenntnis oder Unkenntnis des Bestehens oder Nichtbestehens der Verbandszugehörigkeit der jeweils anderen Vertragspartei) begründet.
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 524/00

    Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01
    Er hat seine - in verschiedenen nachfolgenden Entscheidungen (zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - und 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen) - bekräftigte Auffassung ausführlich mit dem Zweck der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber allgemein mit seinen Arbeitnehmern vereinbarten Bezugnahme auf die einschlägigen tariflichen Regelungen, der Interessenlage (zB Vermeidung von Anreizen zum Gewerkschaftsbeitritt) und der soziotypischen Ausgangslage bei Vertragsschluß (zB Kenntnis oder Unkenntnis des Bestehens oder Nichtbestehens der Verbandszugehörigkeit der jeweils anderen Vertragspartei) begründet.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Er hat seine - in verschiedenen nachfolgenden Entscheidungen (zB Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - AP BGB § 157 Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - ZIP 2003, 966; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22, sämtliche auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; jüngst Senat 27. November 2002 - 4 AZR 540/01 - und - 4 AZR 661/01 -) bekräftigte - Auffassung ausführlich mit dem Zweck der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber allgemein mit seinen Arbeitnehmern vereinbarten Bezugnahme auf die einschlägigen tariflichen Regelungen, der Interessenlage und der soziotypischen Ausgangslage bei Vertragsschluß begründet.
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 127/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Nach dieser Rechtsprechung war Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als Gleichstellungsabrede stets, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., NZA-RR 2010, 361; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10

    Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt

    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des

    Für den Kläger können sich daher aus nachfolgenden Änderungen der Lohntarifverträge wie auch der sonstigen Verbandstarifverträge keine Ansprüche mehr ergeben (vgl. dazu nur Senat 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28).
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auch eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag sei dann als "feste" Bezugnahme in dem Sinne auszulegen, dass die dynamische Anwendbarkeit der Tarifverträge auch nach Beendigung der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers erfolgen soll, wenn das in der Vereinbarung seinen Ausdruck gefunden habe oder sonstige Umstände dafür sprächen (zB Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO und 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.10.2004 - 1 Sa 66/04

    Bezungnahmeklausel, Auslegung, Tarifbindung, Haustarifvertrag,

    Ebenso ist dem Arbeitsgericht darin zu folgen, dass diese Klausel keine Gleichstellungsabrede i. S. d. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist, da die Beklagte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unstreitig nicht tarifgebunden war (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 661/01 -, AP Nr. 28 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2007 - 14 Sa 349/07

    Unbegründete Entgeltforderung bei arbeitsvertraglicher Gleichstellungsabrede und

    Für den Kläger können sich daher aus nachfolgenden Änderungen der Lohnabkommen wie auch der sonstigen Verbandstarifverträge keine Ansprüche mehr ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 661/01 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; zum Anerkennungstarifvertrag: BAG, Urteil vom 15.03.2006 - 4 AZR 132/05 - a.a.O.).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 332/02

    Teilhabe an Tariferhöhung nach Ende der Tarifgebundenheit - Ausscheiden aus dem

    Er hat seine - in verschiedenen nachfolgenden Entscheidungen (z.B. Senat 20. Februar 2002 - 4 AZR 524/00 - nv.; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - AP BGB § 157 Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - ZIP 2003, 966; 16. Oktober 2002 -4 AZR 467/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 22, sämtliche auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; jüngst Senat 27. November 2002 - 4 AZR 540/01 - und - 4 AZR 661/01 -)bekräftigte - Auffassung ausführlich mit dem Zweck der von einem tarifgebundenen Arbeitgeber allgemein mit seinen Arbeitnehmern vereinbarten Bezugnahme auf die einschlägigen tariflichen Regelungen, der Interessenlage und der soziotypischen Ausgangslage bei Vertragsschluss begründet.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 17 Sa 43/04

    Tarifkonkurrenz Verbandstarifvertrag - firmenbezogener Verbandstarifvertrag -

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Tarifbindung des Arbeitgebers kennt, typischerweise eine sogenannte Gleichstellungsabrede vor, wenn ein im Zeitpunkt des Vertragsschlusses tarifgebundener Arbeitgeber in einem vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für den Betrieb fachlich und räumlich einschlägigen Tarifverträge dynamisch Bezug nimmt (BAG, Urteil v. 27.11.2002, 4 AZR 661/01, AP NR. 28 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, NZA 2003, 1296; Urteil v. 19.03.2003, 4 AZR 331/02, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, NZA 2003, 1207).
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 662/01

    Bezugnahme eines tarifgebundenen Arbeitgebers auf den Tarifvertrag - Beendigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 1 Sa 439 e/09

    Unbegründete Tariflohnklage bei fehlender Tarifbindung der Arbeitgeberin infolge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht