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   BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05   

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https://dejure.org/2005,3045
BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05 (https://dejure.org/2005,3045)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2005 - 10 AZR 296/05 (https://dejure.org/2005,3045)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 (https://dejure.org/2005,3045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe einer tariflichen Zuwendung für das Jahr 2003; Auslegung eines Formulararbeitsvertrages; Gleichstellungsabrede bei Bezugnahme eines Arbeitgebers in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag auf einen einschlägigen Tarifvertrag

  • Judicialis

    BMT-AW II vom 1. November 1977 idF des Änderungstarifvertrages vom 18. Februar 2003 § 46; ; BMT-AW II vom 1. November 1977 idF des Änderungstarifvertrages vom 18. Februar 2003 § 47... ; ; TV Restrukturierung § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Arbeitsvertrages bei Bezugnahme auf zwei Tarifverträge - Bezugnahme auch auf Sanierungstarifvertrag bei ausdrücklicher Gleichstellung nichttarifgebundener Arbeitnehmer mit tarifgebundenen Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag bei (Mantel-)Tarifvertragsbindung der Beteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 744
  • AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 123 f.).

    aa) Nimmt ein Arbeitgeber in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag dynamisch auf einen einschlägigen Tarifvertrag Bezug, an den er selbst gebunden ist, liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts typischerweise eine Gleichstellungsabrede vor (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 -BAGE 99, 120; einschränkend 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen: jedenfalls bei Arbeitsverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    a) Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages wie dem streitgegenständlichen durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (ständige Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    aa) Nimmt ein Arbeitgeber in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag dynamisch auf einen einschlägigen Tarifvertrag Bezug, an den er selbst gebunden ist, liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts typischerweise eine Gleichstellungsabrede vor (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 -BAGE 99, 120; einschränkend 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen: jedenfalls bei Arbeitsverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind).
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Es ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien mit ihrer Verweisung demjenigen Tarifvertrag den Vorrang einräumen wollten, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trägt (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; insoweit ausdrücklich zustimmend Thüsing NZA 2005, 1280, 1282; entsprechend für die Auflösung einer normativ geltenden Kollision 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Hinweise auch auf Parallelsachen: Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 297/05 -.
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Diese von dem Beklagten geteilte Auffassung über die Verweisungsklausel ist nicht nur von der Interessenlage des Arbeitgebers her verständlich (vgl. dazu BAG 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 287 ff.), sondern auch von der der Klägerin.
  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Höhe einer Zuwendung eines bei der Arbeiterwohlfahrt Beschäftigten; Rechtliche

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Es ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien mit ihrer Verweisung demjenigen Tarifvertrag den Vorrang einräumen wollten, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trägt (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; insoweit ausdrücklich zustimmend Thüsing NZA 2005, 1280, 1282; entsprechend für die Auflösung einer normativ geltenden Kollision 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16).
  • LAG Niedersachsen, 11.04.2005 - 11 Sa 1235/04

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. April 2005 - 11 Sa 1235/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
    Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
    Für die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung ist ggf. auch die vertragliche Praxis heranzuziehen, weil diese für den Fall der Einvernehmlichkeit Rückschlüsse auf den Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässt (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 185).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Bei der Ermittlung des mit der ATV zum Ausdruck gebrachten wirklichen Willens der Parteien wird das Berufungsgericht die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände der möglichen Befristung des Entgeltfirmentarifvertrags und des etwaigen Ausschlusses seiner Nachwirkung zu würdigen haben (vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 20; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 - Rn. 15, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 30).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 30, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

    Die Bezugnahmeklausel ist daher so auszulegen, dass sie die für den Arbeitgeber fachlich und betrieblich einschlägigen Tarifverträge erfasst (vgl. BAG, 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37).

    Für die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung ist ggf. auch die vertragliche Praxis heranzuziehen, weil diese für den Fall der Einvernehmlichkeit Rückschlüsse auf den Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässt (BAG, 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37; BAG, 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAG 96, 177).

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