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   BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09   

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BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09 (https://dejure.org/2010,2129)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 7 AZR 121/09 (https://dejure.org/2010,2129)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 (https://dejure.org/2010,2129)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - anderer Aufgabenbereich - Qualifizierung

  • openjur.de

    Befristeter Arbeitsvertrag; Sachgrund der Vertretung; Kausalzusammenhang; anderer Aufgabenbereich; Qualifizierung

  • Bundesarbeitsgericht

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - anderer Aufgabenbereich - Qualifizierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 21 Abs 1 BErzGG vom 09.02.2004, § 611 Abs 1 BGB, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 Buchst a EGRL 70/99
    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - anderer Aufgabenbereich - Qualifizierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachgrund der Vertretung bei Befristung eines Arbeitsvertrags; Umfang der durch den Vertreter zu erfüllenden Aufgaben

  • bag-urteil.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - anderer Aufgabenbereich - Qualifizierung

  • Betriebs-Berater

    Befristete Ersatzkraft muss echte "Vertretung" sein

  • Betriebs-Berater

    Befristung - Kausalzusammenhang beim Sachgrund der Vertretung

  • rewis.io

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - anderer Aufgabenbereich - Qualifizierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - anderer Aufgabenbereich - Qualifizierung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sachgrund der Vertretung - Arbeitsverhinderung einer Stammkraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrund der Vertretung bei Befristung eines Arbeitsvertrags; Umfang der durch den Vertreter zu erfüllenden Aufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kausalzusammenhang zwischen Sachgrund der Vertretung und befristetem Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung - Kausalzusammenhang beim Sachgrund der Vertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2684
  • NZA 2010, 942
  • BB 2010, 2044
  • BB 2010, 2968
  • DB 2010, 1708
  • AP TzBfG § 14 Nr. 72
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
    Damit besteht an der Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57).

    Fehlt dieser Kausalzusammenhang, ist die Befristung nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt (BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 14 mwN, aaO).

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 15 mwN, aaO).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
    Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu dieser Maßnahme, hat er das gemeinschaftsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen zu gewährleisten (EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 94, 95 mwN, EAS Teil C RL 1999/70/EG § 5 Nr. 4).

    Hierzu müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass nationale Regelungen, welche die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs zulassen, nicht dazu genutzt werden können, einen tatsächlich ständigen und dauernden Bedarf zu decken (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 103, 106, aaO).

  • LAG Hamm, 27.11.2008 - 17 Sa 1098/08

    Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 TzBfG - gedankliche Zuordnung des

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. November 2008 - 17 Sa 1098/08 - aufgehoben.
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
    Durch das von der Rechtsprechung für diesen Fall entwickelte weitere Erfordernis, wonach der Arbeitgeber bei Vertragsschluss, etwa durch entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag, die Aufgaben des befristet eingestellten Vertreters einem oder mehreren vorübergehend abwesenden Stammkräften erkennbar gedanklich zuordnen muss, wird verhindert, dass der Arbeitgeber den Ausfall einer Stammkraft missbraucht, um einen oder mehrere Arbeitnehmer befristet in einem zeitlichen Umfang einzustellen, der über den Umfang der Tätigkeit der vorübergehend abwesenden Stammkraft hinausgeht (vgl. BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 15, 16, BAGE 117, 104).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
    Neue Tätigkeiten können ihm zugewiesen werden, soweit sie die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen (vgl. etwa BAG 21. November 2002 - 6 AZR 82/01 - BAGE 104, 16).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
    Der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich verpflichtet, jede ihm zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die dem Merkmal seiner Vergütungsgruppe entspricht, soweit ihm dies billigerweise zugemutet werden kann (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 d der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    bb) Die für Vertretungsbefristungen entwickelte Rechtsfigur der gedanklichen Zuordnung hält den Anforderungen stand, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs an objektive und transparente Kriterien zu stellen sind (vgl. schon BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09  - Rn. 19 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    Durch die darüber hinaus vom Senat geforderte Dokumentation der gedanklichen Zuordnung wird verhindert, dass der Arbeitgeber den Ausfall einer Stammkraft missbraucht, um einen oder mehrere Arbeitnehmer befristet in einem zeitlichen Umfang einzustellen, der über den Umfang der Tätigkeit der vorübergehend abwesenden Stammkraft hinausgeht (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 68 = EzA TzBfG § 14 Nr. 64; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; vgl. bereits 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 15, 16, BAGE 117, 104) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    fällt nicht zur Entscheidung des Senats an (vgl. nur BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 27, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    bb) Die für Vertretungsbefristungen entwickelte Rechtsfigur der gedanklichen Zuordnung hält den Anforderungen stand, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs an objektive und transparente Kriterien zu stellen sind (vgl. schon BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09  - Rn. 19 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    Durch die darüber hinaus vom Senat geforderte Dokumentation der gedanklichen Zuordnung wird verhindert, dass der Arbeitgeber den Ausfall einer Stammkraft missbraucht, um einen oder mehrere Arbeitnehmer befristet in einem zeitlichen Umfang einzustellen, der über den Umfang der Tätigkeit der vorübergehend abwesenden Stammkraft hinausgeht (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 68 = EzA TzBfG § 14 Nr. 64; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; vgl. bereits 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 15, 16, BAGE 117, 104) .

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