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   BAG, 04.09.1972 - 2 AZR 467/71   

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https://dejure.org/1972,1715
BAG, 04.09.1972 - 2 AZR 467/71 (https://dejure.org/1972,1715)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1972 - 2 AZR 467/71 (https://dejure.org/1972,1715)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1972 - 2 AZR 467/71 (https://dejure.org/1972,1715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absoluter Revisionsgrund - Urteilsgründe - Unvollständige Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP ZPO § 551 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Die gerügte unvollständige Begründung des Landesarbeitsgerichts ist jedenfalls nicht so lückenhaft, daß aus ihr nicht zu erkennen ist, welche rechtlichen Erwägungen und welche tatsächlichen Feststellungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1972 - 2 AZR 467/71 - AP Nr. 9 zu § 551 ZPO).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 250/12

    Urteil ohne Gründe

    Dies gilt auch dann, wenn auf einzelne Ansprüche oder auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel (zB Klagegründe, Einwendungen und Einreden wie Verjährung, Mitverschulden, Aufrechnung uä., Repliken, Dupliken usw.; nicht dagegen das Übergehen eines Beweisantrags BGH 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87 - zu II 1 der Gründe) überhaupt nicht eingegangen worden ist (grundlegend BGH 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 - BGHZ 39, 333; hierauf Bezug nehmend ua. BAG 4. September 1972 - 2 AZR 467/71 - AP ZPO § 551 Nr. 9 mit zust. Anm. Schumann; BGH 15. Oktober 1998 - I ZR 111/96 - zu II 5 a der Gründe, BGHZ 140, 84; 23. Juni 1999 - VIII ZR 84/98 - zu II 1 a der Gründe; ferner BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 255/98 -; MüKoZPO/Krüger 4. Aufl. § 547 Rn. 16 ff.; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. § 547 Rn. 14 ff.) .
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Denn diese Vorschrift greift nur ein, wenn die Entscheidungsgründe überhaupt bzw. zu wesentlichen Streitpunkten entweder ganz fehlen oder so inhaltslos, unverständlich oder lückenhaft sind, daß aus ihnen nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich gewesen sind (vgl. z.B. BAG 7, 36 [49] = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG [zu IV 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 9 zu § 551 ZPO).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Dagegen genügt es nicht, wenn die Gründe zu den einzelnen Ansprüchen und Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (BGH 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 - BGHZ 39, 333, 336 f.; BAG 4. September 1972 - 2 AZR 467/71 - AP ZPO § 551 Nr. 9; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 255/98 - AP ZPO § 543 Nr. 3 = EzA ZPO § 543 Nr. 10 zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 762/97
    Um die Sache zu fördern, gibt der Senat folgende Hinweise: Zumindest zu zwei wesentlichen Sachverhaltskomplexen reicht die Begründung des Landesärbeitsgerichts nicht aus, weil sie so unvollständig und lückenhaft ist, daß aus ihr nicht zu erkennen ist, welche rechtlichen Erwägungen und welche tatsächlichen Feststellungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (Senatsurteil vom 4. September 1972 - 2 AZR 467/71 - AP Nr. 9 zu § 551 ZPO, mit zustimmender Anm. von Schumann).
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 76/91

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Beachtung eines

    Das Urteil ist jedenfalls deswegen iS des § 551 Nr. 7 ZPO nicht mit Gründen versehen, weil gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, daß es infolge der Verzögerung der Entscheidungsabsetzung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergibt; zumindest in derartigen Fällen rechtfertigt sich im Hinblick auf die Beurkundungsfunktion des Urteils die Annahme eines absoluten Revisionsgrundes iS des § 551 Nr. 7 ZPO (BSGE 53, 186 ff = SozR 1750 § 551 Nr. 10; BSG SozR 1750 § 551 Nr. 12; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BVerwGE 49, 61, 63 f; 50, 278, 280 ff; 60, 14, 15 ff; 85, 273, 280 f; BFHE 151, 328, 330; vgl auch BAG AP Nr. 9 zu § 551 ZPO).
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