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   BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08   

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https://dejure.org/2009,2847
BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08 (https://dejure.org/2009,2847)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2009 - 7 AZR 387/08 (https://dejure.org/2009,2847)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 (https://dejure.org/2009,2847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 671 (Ls.)
  • AP ZPO § 253 Nr. 50
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Allerdings sind die Gerichte gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 20).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. März 2008 - 11 Sa 2203/07 - aufgehoben.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88

    Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Werden im Wege einer "Teil-Gesamt-Klage" mehrere Ansprüche nicht in voller Höhe, sondern teilweise verfolgt, muss die Klagepartei genau angeben, in welcher Höhe sie aus den einzelnen Ansprüchen Teilbeträge einklagt (vgl. BGH 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88 - zu II A 1 der Gründe, NJW 1990, 2068; Stein/Jonas/Schumann ZPO 22. Aufl. § 253 Rn. 29 mwN).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Insoweit lässt der Antrag aber bei gebotener, auf die Ermöglichung einer Sachentscheidung gerichteten Auslegung (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 22, BAGE 154, 337; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11) den Inhalt der vom Kläger begehrten Entscheidung erkennen.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Er bezeichnet den Streitgegenstand so genau, dass zuverlässig erkennbar ist, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags, vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Bei mehreren Ansprüchen, die im Wege einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verbunden sind, muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN; 24. März 2011 -  6 AZR 691/09  - Rn. 21 mwN; 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 20, BAGE 138, 360) .
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