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Rechtsprechung
   BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83   

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BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83 (https://dejure.org/1985,1905)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1985 - 3 AZR 502/83 (https://dejure.org/1985,1905)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 502/83 (https://dejure.org/1985,1905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändbarer Teil des Arbeitslohns - Befreiung von der inländischen Lohnkirchensteuer und Kirchensteuer - Nichtberücksichtigung ausländischer Steuern - Erfüllung der Steuerpflicht in Belgien - Abtretung des pfändbaren Teils des Arbeitslohns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850 e Nr. 1 S. 1, § 850 f Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2208
  • BB 1986, 1512
  • AP ZPO § 850 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.10.1979 - 4 AZR 805/77

    Sicherungsabtretung - Gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 24. Oktober 1979 (BAG 32, 159, 169 = AP Nr. 6 zu § 829 ZPO, Bl. 87O R) für die jährliche Einkommenssteuer entschieden.

    Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn der unpfändbare Betrag wegen Belastungen, die nicht nach § 850 e ZPO absetzbar sind, unzureichend erscheint (vgl. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 850 e Rz 5; Stöber, Forderungspfändung, 7. Aufl., Rz 1134; BAG 32, 159 = AP Nr. 6 zu § 829 ZPO).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83
    Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört jede formell und materiell verfassungsmäßige Rechtsnorm (BVerfGE 6, 32, 38; 41, 88, 116; 49, 168, 181; 55, 159, 165; 59, 275, 278).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 502/83
    Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört jede formell und materiell verfassungsmäßige Rechtsnorm (BVerfGE 6, 32, 38; 41, 88, 116; 49, 168, 181; 55, 159, 165; 59, 275, 278).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des

    Auf andere als "unmittelbar" vom Arbeitgeber abzuführende Steuern ist § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO nicht anwendbar (BAG, NJW 1986, 2208 unter I.1).

    Nach diesen Grundsätzen können Steuern zwar zu einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags gemäß § 850f Abs. 1 lit. b ZPO, § 36 Abs. 1 InsO führen (vgl. BAGE 32, 159, 169; Hk-ZV/Meller-Hannich, 3. Aufl., § 850f ZPO Rn. 11), dies aber nur, soweit sie tatsächlich und für den Schuldner unvermeidlich abgeführt werden (vgl. etwa BAG, NJW 1986, 2208).

  • BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 42/01

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen bei

    Auch bei der Bestimmung der Pfändbarkeit von Einkünften gem. § 400 BGB bzw. § 394 BGB verbleibt es daher bei der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts (BAG 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - aaO; offen gelassen: BAG 15. Oktober 1985 - 3 AZR 502/83 - AP ZPO § 850 e Nr. 1; 6. Februar 1991 - 4 AZR 348/90 - BAGE 67, 193, 197; BGH 5. Dezember 1985 - IX ZR 9/85 - BGHZ 96, 324; Staudinger/Busche BGB Bd. II 13. Aufl. § 400 Rn. 5; Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 400 Rn. 4; Stöber Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1250).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07

    Wirksamkeit einer Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss; Anforderungen an

    Dann nämlich hätte der Beklagte als Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Betrages gemäß § 850 e Nr. 1 Satz 1 ZPO überhaupt keine steuerrechtlichen Abzüge vornehmen dürfen (vgl. BAG, Urt. v. 15.10.1985 - 3 AZR 502/83 -, NJW 1986, 2208 f.; Stöber, Forderungspfändung, Rn. 1134 c; Brehm, in: Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, § 850 c, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.07.1959 - 2 AZR 398/58   

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BAG, 13.07.1959 - 2 AZR 398/58 (https://dejure.org/1959,783)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1959 - 2 AZR 398/58 (https://dejure.org/1959,783)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 (https://dejure.org/1959,783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass - Abgangsentschädigung - Pfändungsschutz des Lohnanspruchs

Papierfundstellen

  • AP ZPO § 850 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Arbeitseinkommen sei nicht nur der reine Arbeitslohn, die Zivilprozessordnung verstehe unter Arbeitseinkommen auch alle sonstigen sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche des Arbeitnehmers (BAG 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 -) .
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Die arbeitsrechtlichen Abfindungsansprüche nach den §§ 9, 10 KSchG sind Arbeitseinkommen (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 964/94 - AP ZPO § 767 Nr. 7 = EzA ZPO § 767 Nr. 2; 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 - AP ZPO § 850 Nr. 1).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    In einer Entscheidung vom 13. Juli 1959 (- 2 AZR 398/58 - AP ZPO § 850 Nr. 1) hat der Zweite Senat angenommen, "Arbeitseinkommen" sei nicht nur der reine Arbeitslohn, die Zivilprozessordnung verstehe unter Arbeitseinkommen auch alle sonstigen sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche des Arbeitnehmers.
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 964/94

    Vollstreckungsgegenklage des Drittschuldners

    Die arbeitsrechtlichen Abfindungsansprüche nach den §§ 112, 113 BetrVG und nach §§ 9, 10 KSchG sind Arbeitseinkommen (BAG Urteil vom 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 - AP Nr. 1 zu § 850 ZPO ).
  • LAG Hessen, 10.12.1987 - 9 Sa 415/87

    Umfang eines auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des gesamten

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  • LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung

    Diese genießt keinen Schutz nach §§ 850 ff. ZPO, da diese kein Arbeitsentgelt darstellen (BAG v. 13.7. 1959 - 2 AZR 398/58, AP ZPO § 850 Nr. 1; MünchKomm-ZPO/Smid, 2. Aufl., § 850i Rz. 14).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    gungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 605; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 10 Rz 15; BAG Urteil vom 13. Juli 1959 - 2 AZR 398/58 - AP Nr. 1 zu § 850 ZPO; BAG Urteil vom 22. April 1971 - 2 AZR 205/70 - AP Nr. 24 zu § 7 KSchG).
  • BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74

    Arbeitsentgelt: Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Die Wirksamkeit der Pfändung einer Geldforderung nach § 829 ZPO setzt, wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht, voraus, daß der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß die zu pfändende Forderung so bestimmt bezeichnet, daß bei verständiger Auslegung des Beschlusses auch für Dritte kein Zweifel am Gegenstand der Zwangsvollstreckung zurückbleibt; dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BAG AP Nr. 1 zu § 850 ZPO [zu I der Gründe], AP Nr. 5 a.a.O. [Bl. 1 R]; BGHZ 13, 42 [43]).
  • LAG Berlin, 05.02.1974 - 4 Sa 87/73

    Anspruch auf Zahlung aus einem außergerichtlichen Vergleich zwischen einem

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