Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,937
BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74 (https://dejure.org/1975,937)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1975 - 5 AZR 367/74 (https://dejure.org/1975,937)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1975 - 5 AZR 367/74 (https://dejure.org/1975,937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arbeitseinkommen in Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 632; ZPO § 829 § 850 § 829
    Arbeitsentgelt: Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 796
  • AP ZPO § 850 Nr. 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1954 - IV ZR 160/53

    Pfändung von Geldforderungen

    Auszug aus BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
    Die Wirksamkeit der Pfändung einer Geldforderung nach § 829 ZPO setzt, wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht, voraus, daß der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß die zu pfändende Forderung so bestimmt bezeichnet, daß bei verständiger Auslegung des Beschlusses auch für Dritte kein Zweifel am Gegenstand der Zwangsvollstreckung zurückbleibt; dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BAG AP Nr. 1 zu § 850 ZPO [zu I der Gründe], AP Nr. 5 a.a.O. [Bl. 1 R]; BGHZ 13, 42 [43]).

    Der vorstehende Standpunkt entspricht der allgemeinen Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (RGZ 108, 318 [319]; 157, 321 [324]), des Bundesgerichtshofs (vgl. vor allem BGHZ 13, 42 [43]) und auch des Bundesarbeitsgerichts (vgl. AP Nr. 3 zu § 850 ZPO [zu II 1 der Gründe mit Nachweisen aus der Literatur] und Nr. 5 zu § 850 ZPO [Bl. 1 R]).

  • BAG, 06.09.1962 - 5 AZR 272/61

    Ursprüngliche Berufseinlegung - Gesetzliche Erfordernisse - Berufungseinlegung -

    Auszug aus BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
    Die vorstehende Auffassung hat der Senat schon früher vertreten (BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Film [Bl. 3]).

    Wenn, wie weitaus überwiegend anerkannt ist, mehrere Berufungseinlegungen überhaupt zulässig sind (vgl. hierzu die Ausführungen des Senats in AP Nr. 3 zu § 611 BGB Film [zu I 2 der Gründe]), muß es statthaft sein, eine den formellen Erfordernissen einer Berufungsschrift genügende Berufungsbegründung als wirksame Berufungseinlegung anzusehen.

  • RG, 25.06.1924 - I 282/23

    1. In welcher Weise, insbesondere mit welcher Genauigkeit ist die gepfändete

    Auszug aus BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
    Der vorstehende Standpunkt entspricht der allgemeinen Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (RGZ 108, 318 [319]; 157, 321 [324]), des Bundesgerichtshofs (vgl. vor allem BGHZ 13, 42 [43]) und auch des Bundesarbeitsgerichts (vgl. AP Nr. 3 zu § 850 ZPO [zu II 1 der Gründe mit Nachweisen aus der Literatur] und Nr. 5 zu § 850 ZPO [Bl. 1 R]).
  • BAG, 21.09.1954 - 1 AZB 22/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungeinlegung in vollständiger Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
    Sie entspricht auch sonst dem Standpunkt des BAG (vgl. BAG 1, 82 = AP Nr. 2 zu § 518 ZPO; AP Nr. 3 zu § 94 ArbGG 1953 [zu 3 der Gründe]) und des BGH (LM Nr. 9 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 13.07.1959 - 2 AZR 398/58

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass -

    Auszug aus BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
    Die Wirksamkeit der Pfändung einer Geldforderung nach § 829 ZPO setzt, wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht, voraus, daß der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß die zu pfändende Forderung so bestimmt bezeichnet, daß bei verständiger Auslegung des Beschlusses auch für Dritte kein Zweifel am Gegenstand der Zwangsvollstreckung zurückbleibt; dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BAG AP Nr. 1 zu § 850 ZPO [zu I der Gründe], AP Nr. 5 a.a.O. [Bl. 1 R]; BGHZ 13, 42 [43]).
  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

    Auszug aus BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
    Der vorstehende Standpunkt entspricht der allgemeinen Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (RGZ 108, 318 [319]; 157, 321 [324]), des Bundesgerichtshofs (vgl. vor allem BGHZ 13, 42 [43]) und auch des Bundesarbeitsgerichts (vgl. AP Nr. 3 zu § 850 ZPO [zu II 1 der Gründe mit Nachweisen aus der Literatur] und Nr. 5 zu § 850 ZPO [Bl. 1 R]).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    a) Ein Pfändungsbeschluss als gerichtlicher Hoheitsakt ist einer Auslegung zugänglich (vgl. BAG 15. Januar 1975 - 5 AZR 367/74 - AP ZPO § 850 Nr. 8; BGH 28. April 1988 - IX ZR 151/87 - NJW 1988, 2543).

    Diese Einschränkungen sind geboten, weil der pfändende Gläubiger die zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner bestehenden Beziehungen oftmals nur oberflächlich kennt (vgl. BAG 15. Januar 1975 - 5 AZR 367/74 - aaO.; BGH 28. April 1988 - IX ZR 151/87 - aaO.; 26. Januar 1983 - VIII ZR 258/81 - BGHZ 86, 337).

  • LG Kaiserslautern, 24.06.2005 - 1 T 332/04

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Werklohnforderungen eines nur für einen

    Hierzu rechnen auch Bezüge, die im Rahmen eines unabhängigen Dienst- oder Werklohnverhältnisses erbracht werden, wirtschaftlich aber Vergütungen aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis gleich stehen (Stöber, Forderungspfändung, 7. Aufl., Rdnr. 886 m.w.N.), beispielsweise das Fixum und die Provision eines selbständigen Handelsvertreters (BAG NJW 1962, 1221; OLG Hamm BB 1972, 855) oder der Werklohn eines selbständigen Reinigungsunternehmers (BAG DB 1975, 796).

    Wesentlich ist vielmehr, dass es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGH NJW-RR 2004, 644; BGHZ 96, 324, 327; NJW 1978, 756; BAG WM 1975, 503; NJW 1962, 1221).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2010 - 5 Sa 218/09

    Gehaltspfändung - Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses -

    Da die Klage auf Basis des ersten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses keinen Erfolg haben kann, kann letztlich offen bleiben, ob man die dort erfolgte Pfändung des "Arbeitseinkommens" dahin auslegen kann und darf, dass damit auch Forderungen aus selbständiger Tätigkeit erfasst sind, wie dies das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1975 (5 AZR 367/74 - AP Nr. 8 zu § 850 ZPO) für den Fall einer Werklohnforderung statt einer Lohnforderung angenommen hatte.
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.1990 - II V 21/90

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Auszahlung gepfändeter Geldforderungen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht