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   BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08   

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BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 (https://dejure.org/2009,2411)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 (https://dejure.org/2009,2411)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 (https://dejure.org/2009,2411)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung wegen Behinderung bei krankheitsbedingter Kündigung

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung wegen einer rechtsunwirksamen personenbedingten Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 22
    Benachteiligung wegen Behinderung bei krankheitsbedingter Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung wegen rechtsunwirksamer personenbedingter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Diskriminierung durch krankheitsbedingte Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter wegen langer Krankheit - Behinderter Arbeitnehmer fühlt sich durch die unwirksame Kündigung diskriminiert

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Krankheitsbedingte Kündigung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 280
  • BB 2010, 499
  • BB 2010, 643
  • DB 2010, 507
  • AP AGG § 15 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17).

    Dies stellt zwar § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht ausdrücklich klar, es ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - mwN, EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1).

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    Damit die Einschränkung unter den Begriff "Behinderung" falle, müsse wahrscheinlich sein, dass sie von langer Dauer sei (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Navas] Rn. 42 - 47, Slg. 2006, I-6467).

    Soweit sie "aus krankheitsbedingten Gründen" gekündigt hat, ist die Krankheit als solche kein Grund, derentwegen Personen zu benachteiligen nach der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und ihrer Umsetzung im AGG verboten wäre (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Navas] Rn. 42 - 47, Slg. 2006, I-6467; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 1 Rn. 62).

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    § 2 Abs. 4 AGG steht nicht entgegen (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2006 ist der Schutz vor Benachteiligung auf behinderte Menschen erstreckt worden; lediglich bei vor Inkrafttreten des Gesetzes aufgetretenen Benachteiligungssachverhalten stellt sich noch die Frage einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung von § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung (hierzu BAG 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - BAGE 122, 54 = AP SGB IX § 81 Nr. 14 = EzA SGB IX § 81 Nr. 15).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    Eine Anwendung des § 15 Abs. 2 AGG in solchen Fällen erschiene jedenfalls nicht systemwidrig: Auch bisher waren etwa auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Entschädigungen für erlittene immaterielle Schäden bei der Geltendmachung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8; KR/Treber aaO).
  • LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 12 Sa 256/08

    Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2008 - 12 Sa 256/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
    Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1; 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Bei der Prüfung der Wirksamkeit solcher Kündigungen sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit zu beachten (vgl. auch BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15) .

    Die Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2008 (- 2 AZR 523/07 - Rn. 34, BAGE 128, 238) sowie des Achten Senats vom 22. Oktober 2009 (- 8 AZR 642/08 -) beziehen sich nur auf Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes.

    aa) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte diese Frage zunächst offengelassen (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 33, BAGE 128, 238; zum Streitstand Wenckebach AuR 2010, 499, 501) .

    Auch Entschädigungen für immaterielle Schäden infolge einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Erklärung einer unwirksamen Kündigung seien nicht ausgeschlossen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16 unter Hinweis auf BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 -) .

    Es reicht aus, wenn eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 28) .

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

    Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Benachteiligungsverbote des AGG, so kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen (vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 -) .

    Auch bisher waren etwa auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Entschädigungen für erlittene immaterielle Schäden bei der Geltendmachung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15 f.; 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund jedenfalls mitursächlich war (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 33, AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 27, AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 40, BAGE 131, 232) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Es genügt, dass eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 29) .
  • LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1618/09

    Krankheitsbedingte Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers; unbegründete

    Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA § 15 AGG Nr. 1; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 10 juris).

    Zum einen sind trotz des Wortlauts des § 2 Abs. 4 AGG die Diskriminierungsverbote des AGG einschließlich der im Gesetz vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise zu beachten, als sie Konkretisierungen des Sozialwidrigkeitsbegriffs darstellen (vgl. näher BAG 06.11.2008 - 2 AZR 523/07 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 82; dem folgend BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 15 juris).

    Zum anderen erscheint eine Anwendung des § 15 Abs. 2 AGG in Fällen der Unwirksamkeit einer diskriminierenden Kündigung trotz der Ausschließlichkeitsanordnung des § 2 Abs. 4 AGG nicht systemwidrig (vgl. näher BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz 16 juris).

    Es ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA § 15 AGG Nr. 1; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 17 juris).

    Es ist notwendig, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 23 juris m. w. N.).

    Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beklagte gegenüber einem anderen, nicht behinderten Arbeitnehmer mit Arbeitsunfähigkeitszeiten in gleichem oder auch nur ähnlichem Umfang keine Kündigung ausspricht, ausgesprochen hat oder aussprechen würde (vgl. BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 24 juris).

    Dieser ist gegeben, wenn die Benachteiligung an einen der in § 1 AGG genannten oder an mehrere der in § 1 AGG genannten Gründe anknüpft oder dadurch motiviert ist (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 27 juris; BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rz. 19 EzA § 15 AGG Nr. 6, jeweils unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/1780, S. 32).

    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - Rz. 37 EzA § 15 AGG Nr. 1; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 27 juris; BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rz. 19 a. a. O.).

    Es muss jedoch eine Anknüpfung der Handlung des Benachteiligenden an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommen können (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 28 juris).

    Soweit sie ausweislich ihres Schreibens an den Betriebsrat vom 02.01.2009 - wenn auch nach Ansicht des Klägers "formelhaft" - "krankheitsbedingt" kündigen wollte - das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG ist (nur) subjektiv determiniert (vgl. nur BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Rz. 42 juris) - und ausweislich ihres Schreibens vom 12.01.2009 aus krankheitsbedingten Gründen gekündigt hat - die Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) hat nur Bedeutung im Rahmen der dem Arbeitgeber für die Wirksamkeit einer personenbedingten (hier: krankheitsbedingten) Kündigung (vgl. § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG) gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegenden Darlegungslast (vgl. näher BAG 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 - Rz. 26 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55) -, ist die Krankheit als solche kein Grund, derentwegen Personen zu benachteiligen nach der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und ihrer Umsetzung im AGG verboten wäre (EuGH 11.07.2006 - C-13/05 - Rz. 42-47, NZA 2006, 839, 840; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 29 juris).

    Das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs jedoch prinzipiell nicht aus (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 29 juris unter Hinweis auf Wendeling-Schröder, in: Wendeling-Schröder/Stein, AGG, 2007, § 7 Rz. 14).

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Ein in der Person des Anspruchstellers erfülltes Diskriminierungsmerkmal vermag eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine gesetzwidrige Motivation der Kündigungsentscheidung oder deren Verknüpfung mit einem pönalisierten Merkmal nach § 1 AGG nicht zu begründen (st. Rspr., vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 28 f.; zuletzt 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - [Meister] Rn. 37) .
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4) .

    Deshalb kann dahinstehen, ob § 2 Abs. 4 AGG, der für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für anwendbar erklärt, dazu führt, dass § 15 AGG bei unzulässig diskriminierenden Kündigungen nicht anwendbar ist (offengelassen unter Darstellung des Meinungsstreits: Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4 und BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; problematisiert unter europarechtlicher Sicht: Temming Anm. 2 zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182) .

    Es ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4) .

    Allerdings muss eine Anknüpfung der Handlung des Benachteiligenden an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommen können (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4) .

    Allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals iSd. § 1 AGG in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhanges jedoch grundsätzlich nicht aus (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4) .

  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

    Dies ist für die hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags ausreichend, wenn die Bestimmung der Höhe des Anspruchs wie hier von billigem Ermessen oder einer gerichtlichen Schätzung abhängt (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG, Nr. 4; 24.04.2008 -8 AZR 257/07- AP Nr. 2 zu § 33 AGG = EzA 611a BGB 2002, Nr. 6; 15.02.2005 -9 AZR 635/03- BAGE 113, 361).

    Er hat die Frage bisher letztlich dahingestellt sein lassen können, aber ausgeführt, dass die Anwendung des § 15 Abs. 2 AGG in solchen Fällen jedenfalls nicht systemwidrig erscheine (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4).

    Dies stellt zwar § 15 Abs. 2 AGG nicht ausdrücklich klar, es ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4; 22.01.2009 -8 AZR 906/07, AP Nr. 1 zu § 15 AGG = EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Danach sind Menschen behindert, wenn deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG, Nr. 4).

    Nach nationalem wie nach europarechtlichem Verständnis muss die einen Krankheitswert überschreitende Funktionsbeeinträchtigung samt der damit verbundenen Teilhabedefizite am Gesellschafts- bzw. Berufsleben von einer gewissen Dauer sein (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4).

    Auf solche kann aus der Kündigungsbegründung oder aus anderen äußeren Umständen geschlossen werden (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, die dem BAG in seinem Urteil vom 22.10.2009 (8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4) zur Entscheidung vorlag.

    Insofern ist dem BAG zuzustimmen, dass allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals für die Annahme eines Kausalzusammenhangs mit einer ausgesprochenen Kündigung nicht ausreicht (ebenso: Löw BB 2010, 643; jurisPR-ArbR 14/2010, Anm.: 4, Stuntz).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Es kann deshalb dahinstehen, dass die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung zu einem behinderten Arbeitnehmer, nicht jedoch einem schwerbehinderten ergangen ist und dass die bloße Berufung auf eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Diskriminierungsmerkmal die Darlegungslast für den notwendigen Kausalzusammenhang i.S.v. § 22 AGG nicht erfüllt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 27 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 23 Sa 1045/15

    Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen

    Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Benachteiligungsverbote des AGG , so kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen (vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238 ; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08).

    Auch bisher waren etwa auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Entschädigungen für erlittene immaterielle Schäden bei der Geltendmachung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15 f.; 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20).

  • LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12

    Diskriminierung eines Schwerbehinderten durch Kündigung - erfolgreiche

  • LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer

  • LAG Bremen, 29.06.2010 - 1 Sa 29/10

    Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 583/09

    Entschädigungsklage wegen Altersbenachteiligung bei Überwachung einer

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 584/09

    Begründetheit einer Entschädigungsklage wegen Altersbenachteiligung bei

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 4 Sa 693/19

    Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11

    Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit

  • LAG Hamm, 21.07.2022 - 18 Sa 21/22

    Kirche; Diskriminierung; Schwerbehinderung; Einladung zum Vorstellungsgespräch;

  • LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10

    Ein Team darf kein Alter haben

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei

  • LAG Köln, 17.01.2020 - 4 Sa 862/17

    Kündigung; Kleinbetrieb (Rechtsanwaltskanzlei); Entschädigung; Diskriminierung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2014 - 7 Sa 501/13

    Keine Benachteiligung wegen Transsexualität bei Nichteinstellung

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 3 Sa 371/14

    Diskriminierung, Schadensersatz, Entschädigung, Schwerbehinderung, Ausschreibung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - 13 Sa 2049/10

    Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters bei der Beförderung

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 18 Sa 520/14

    Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG,

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 15 Sa 46/13
  • LAG Sachsen, 09.05.2014 - 3 Sa 695/13
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2018 - 6 Sa 335/18

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligungsverbot - Diskriminierung wegen

  • ArbG Düsseldorf, 15.11.2017 - 3 Ca 2796/17

    Benachteiligung im zweistufigen Bewerbungsverfahren wegen Schwerbehinderung

  • ArbG Düsseldorf, 12.03.2013 - 11 Ca 7393/11

    "Berufs - vs Familienplanung" - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ?

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2023 - 4 Sa 123 öD/22

    Gleichstellungsbeauftragte, nicht-binäre Person, drittes Geschlecht,

  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10

    Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung

  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 22 Sa 67/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - Beweislast für Vorliegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 26 Sa 427/14

    Angemessene Vorkehrungen vor Ausspruch einer behinderungsbedingten Kündigung

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1445/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

  • LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17

    Kündigung, Entschädigung, Diskriminierung wegen des Geschlechts

  • ArbG Kiel, 19.09.2014 - 2 Ca 1194c/14

    Entschädigungsklage, Schadensersatz, Schwerbehinderung, Diskriminierung,

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1157/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

  • LAG Hamm, 20.04.2017 - 18 Sa 1194/16

    Abmahnung; Schwerbehinderung; Benachteiligung; Entschädigung

  • LAG Köln, 06.06.2013 - 13 TaBV 3/13

    Langzeiterkrankter Arbeitnehmer und Betriebsratswahl - keine Übersendung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2023 - 1 Sa 295/22

    Entschädigung nach dem AGG - Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1156/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 10 Sa 359/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Missbrauchskontrolle -

  • LAG Köln, 13.12.2010 - 2 Sa 924/10

    Benachteiligung im mehrstufigen Bewerbungsverfahren; unbegründete

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und Lebensalter - Urlaubsabgeltung -

  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1444/12

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche

  • LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 869/11

    Schadensersatz wegen Benachteiligung eines Brillenträgers

  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 7 Ca 7251/10

    Das Gericht gibt der Klage eines 19-jährigen Auszubildenden im Verfahren über

  • LAG Thüringen, 25.04.2023 - 5 Sa 78/22

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - Kündigungsabsicht -

  • ArbG München, 15.04.2015 - 35 Ca 11866/14

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristungsabrede

  • ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 10/13

    Keine Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - fehlende Englischkenntnisse

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