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BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung
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AZO § 12 Abs. 2; BGB § 249
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 03.09.1970 - 2 Ca 336/70
- LAG Hessen, 01.02.1972 - 7 (2) Sa 513/70
- BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72
Papierfundstellen
- DB 1972, 2404
- AP AZO § 12 Nr. 9
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72
mehr in Natur gewährt werden kann, hierfür ein geldlicher Ausgleich zu gewähren ist» Das ist auch dort anerkannt worden, wo ausdrückliche gesetzliche Abgeltungsregelungen fehlen (vglo Uc a» BAG 3, 60 = AP Nr» 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; ferner BAG 7? 178 = AP Nr» 10 zu § 1 HausarbfagsG Nordrho-Westfalen)o Der Rechtsgedanke dieser Entscheidungen kann aber auf den vorliegenden Pall nicht übertragen wor dene Denn hier handelt es sich nicht um den geldlichen Aus gleich für eine zu bezahlende, sondern für eine nicht bezahlte Preizeito Ein Freizeitanspruch dieser Art kann in der Regel nicht durch Geld abgegolten werden, es sei denn, daß dies einzel- oder tarifvertraglich besonders vereinbart würde Insbesondere für die nicht zu bezahlenden Pausenzerü"on der AZO erscheint eine solche Auffassung gebotene Denn wenn die gewährte Freizeit unbezahlt bliebe, die nichtgewährte Freizeit jedoch nachträglich zu vergüten wäre, so wäre der Anreiz für die Arbeitnehmer groß, auf die unbezahlte Freizeit zugunsten der geldlichen Abfindung zu verzichten» Der Schutzzweck des § 12 Ab So 2 AZO würde dadurch erheblich, in Mitleidenschaft gesogen werden» Die genannte Vorschrift will aber den Arbeitnehmer zwingen - u cU 0 auch gegen seinen Willen ~, bestimmte Ruhepausen einsuhaltenc. - BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67
Freizeiteinbuße - Vermögensschaden
Auszug aus BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72
BGB dar; dies hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang im Urteil BAG 20, 48 ffc = AP Nrc 7 zu § 249 BGB ausgesprochene Es handelt sich um einen immateriellen Schaden, für den nach § 253 BGB keine Entschädigung gewährt wird.
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12
Pausengewährung - Annahmeverzug
(3) Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob eine "spontan" gewährte Ruhepause, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereit halten muss, den gesetzlichen Anforderungen genügt und allein ein Verstoß gegen das Erfordernis des im Voraus Feststehens überhaupt zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers führt oder die Gewährung (nur) nicht im Voraus feststehender Ruhepausen ebenso wie die Gewährung zu kurzer Ruhepausen (hierzu BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 -) einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung des § 4 Satz 1 ArbZG einen Schaden an der Gesundheit erleiden. - BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13
Pausengewährung - Annahmeverzug
(3) Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob eine "spontan" gewährte Ruhepause, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereit halten muss, den gesetzlichen Anforderungen genügt und allein ein Verstoß gegen das Erfordernis des im Voraus Feststehens überhaupt zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers führt oder die Gewährung (nur) nicht im Voraus feststehender Ruhepausen ebenso wie die Gewährung zu kurzer Ruhepausen (hierzu BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 -) einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung des § 4 Satz 1 ArbZG einen Schaden an der Gesundheit erleiden. - BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Dieser Verlust stellt als solcher keinen Schaden iSd. §§ 249 ff. BGB dar (BAG 24. August 1967 - 5 AZR 59/67 - BAGE 20, 48, 52; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1, zu 3 a der Gründe; BGH 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28, 32;… 13. Juli 1993 - III ZR 116/92 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Notfalldienst 2;… MünchKommBGB/Oetker Bd. 2a § 249 Rn. 88 ff.).
- BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01
Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen (BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1). - BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02
Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen (28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1). - LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Ruhepause, Dauer, Bemessung, Pausenregelung, Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit
Sei sind deshalb grundsätzlich nicht zu vergüten (BAG 28.09.1972 -5 AZR 198/72 - AP Nr. 6 zu § 12 AZO). - BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88
Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des …
Entscheidendes Kriterium für die Pause ist damit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten (BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 658/85 - AP Nr. 1 zu § 3 AZO Kr, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; BAGE 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Urteil vom 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP Nr. 9 zu § 12 AZO; so auch BVerwG Beschluß vom 8. März 1967 - VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage
Der entstandene Verlust an Freizeit stellt als solcher keinen Schaden im Sinne von §§ 249 ff. BGB dar (Senat 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - AP BGB § 611 Bereitschaftsdienst Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 4 der Gründe; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1, zu 3 a der Gründe). - BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13
Pausengewährung - Annahmeverzug
(3) Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob eine "spontan" gewährte Ruhepause, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereit halten muss, den gesetzlichen Anforderungen genügt und allein ein Verstoß gegen das Erfordernis des im Voraus Feststehens überhaupt zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers führt oder die Gewährung (nur) nicht im Voraus feststehender Ruhepausen ebenso wie die Gewährung zu kurzer Ruhepausen (hierzu BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 -) einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn Arbeitnehmer durch die Nichteinhaltung des § 4 Satz 1 ArbZG einen Schaden an der Gesundheit erleiden. - BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02
Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen
Dies sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 11 = EzA ArbZG § 4 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 b aa der Gründe; 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1). - BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98
Arbeitspausen bei Wechselschichten
- BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85
Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst
- BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13
Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86
Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers, …
- BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 765/07
Vergütung von Wegezeit im kommunalen Nahverkehr
- VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 4 K 2626/16
Einhaltung von Ruhepausen in einer "Einmannfiliale"
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02
Vergütung von Bereitschaftsdienst
- LAG München, 17.04.2007 - 8 Sa 1097/06
Wegezeiten, Omnisbusfahrer
- LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03
Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit
- BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 193/89
Anspruch auf Vergütung für Pausenzeiten - Tarifvertragliche Pausenregelung - …
- BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 766/07
Vergütung von Wegezeit im kommunalen Nahverkehr
- LAG München, 17.04.2007 - 8 Sa 1096/06
Wegezeiten, Omnisbusfahrer
- LAG Köln, 23.08.2001 - 6 Sa 567/01
Pause; Lohnabzug; Mitbestimmung
- BAG, 07.12.1988 - 4 AZR 477/88
Pausenbezahlung - Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit - Vergütung der …
- BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 326/86
Arbeitszeit: Arbeitsunterbrechung - Begriff der Pause - betriebliche Übung
- BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 18/87
- BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 543/88
24-stündige Arbeitszeitanordnung für teilzeitbeschäftigtes Krankenpflegepersonal …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 10/87
Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 22/87
- ArbG Kassel, 13.04.2016 - 1 Ca 32/15
Ein Zahlungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen schuldhafter …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 21/87
Änderungskündigung zu ohnehin geltenden Bedingungen - Anforderungen an die …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 11/87
Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 139/86
Bezahlung von Ruhepausen eines Omnibusfahrers - Verwendung des tariflichen …
- LAG Köln, 02.08.1999 - 3 Sa 514/99
Einrechnung von Arbeitspausen in die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit ohne …
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 14/87
- BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 13/87
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 142/86
Bezahlung von Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Auslegung und …
- BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 25/89
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Neuverteilung der Arbeitszeit - …
- BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 138/86
Anspruch auf bezahlte Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Kriterien zur …