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   BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93   

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BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 (https://dejure.org/1994,263)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 4 AZR 717/93 (https://dejure.org/1994,263)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 (https://dejure.org/1994,263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrerin - Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung zur Eingruppierung der Lehrer im Beitrittsgebiet - Verweisung auf Beamtenbesoldung durch Tarifvertrag - Eingruppierung von Lehrern für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 11 Satz 2
    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 860 (Ls.)
  • BB 1995, 104
  • AP BAT-O § 11 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung auf die Vorschriften der 2. BesÜV (Senatsurteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 24. November 1993 (- 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt hat, ist der Regelungsinhalt der Tarifnorm - Eingruppierung der angestellten Lehrer entsprechend der Einstufung der Beamten - zwar durch den Zusatz eingeschränkt, daß dies "gegebenenfalls nach näherer Maßgabe von Richtlinien" zu erfolgen habe.

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Senats das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies rechtfertigt die in der Tarifnorm enthaltene Blankettverweisung auf die Vorschriften der 2. BesÜV (Senatsurteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.; BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91

    Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Senats das nach § 256 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung zu bejahen ist (Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89

    Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste oder zweckmäßigste aller in Betracht kommenden Regelungen getroffen haben; sie haben lediglich zu kontrollieren, ob in der Norm die Grenzen des den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsspielraumes überschritten werden (BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Ebenso kann eine Regelung vorsehen, daß ein Aufstieg eines angestellten Lehrers in eine höhere Vergütungsgruppe nur bei Vorliegen der nach dem Beamtenrecht bestehenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt (BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestehen im Bereich des öffentlichen Dienstes keine Bedenken, wenn der Tarifvertrag die Eingruppierung des Angestellten vom Vorliegen bestimmter, für Beamte geltende haushaltsrechtlicher Vorgaben abhängig macht (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und aus dem Regelungszusammenhang der Tarifbestimmung, auf die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Auslegung in erster Linie abzustellen ist (z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Berlin, 04.08.1993 - 8 Sa 60/93

    Berufungsfrist ; Zustellung; Prozeßbevollmächtigter;

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 4. August 1993 - 8 Sa 52/93 - und - 8 Sa 60/93 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht Berlin zurückverwiesen.
  • LAG Berlin, 04.08.1993 - 8 Sa 52/93

    Berufungsfrist ; Zustellung; Prozeßbevollmächtigter;

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

    Die Anwendung von Richtlinien im Arbeitsverhältnis kommt ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung auch dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien dem Arbeitgeber insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zuerkannt haben (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 3 a der Gründe; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3, zu II 1 b bb der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts billigten die Tarifvertragsparteien mit § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O mit der Formulierung "nach näherer Maßgabe von Richtlinien" dem öffentlichen Arbeitgeber für den Fall, daß die bis zum 30. Juni 1995 geltende Zweite BesÜV keine abschließenden Regelungen enthielt, das Recht zu, einseitig gesetzte generelle Regelwerke auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden (24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2; 30. November 1994 - 4 AZR 899/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 3; 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - BAGE 80, 61 = AP BAT-O § 11 Nr. 7).

    Die Tarifvertragsparteien mußten daher davon ausgehen, daß für eine Reihe von Fällen die Eingruppierung nicht unmittelbar durch Rückgriff auf Vorschriften des Besoldungsrechts möglich sein, sondern - im Rahmen der im Besoldungsrecht zum Ausdruck kommenden Wertungen - noch ergänzende und präzisierende Vorgaben durch Richtlinien voraussetzen werde (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2).

    Die Tarifbestimmung läßt nämlich nur eine spezifizierende Regelung durch Richtlinien im Rahmen der aus der Heranziehung beamtenrechtlicher Besoldungsvorschriften gewonnenen Regelung zu (vgl. BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 3 b bb der Gründe).

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Betracht (insoweit Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats in den Urteilen vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - und vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 1 und 2 zu § 11 BAT-O).

    Dabei sind die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).

    Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (aaO) und vom 28. September 1994 (aaO) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Dies entsprach der Rechtsprechung des Vierten Senats (20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 270 und 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2) und hieran anknüpfend des Sechsten Senats (13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210 und 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 50).

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72, zu II 5 der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271).

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Papierfundstellen

  • AP BAT-O § 11 Nr. 2
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