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   BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74   

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https://dejure.org/1975,469
BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74 (https://dejure.org/1975,469)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1975 - 5 AZR 240/74 (https://dejure.org/1975,469)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 (https://dejure.org/1975,469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsbeihilfen - Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten - Vorzeitiges Abbrechen der Ausbildung - Zumutbarkeit - Kostenbeteiligung - Vereinbarung - Angemessene Überlegungsfrist - Umschulungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 1206
  • DB 1975, 1659
  • AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74
    Vereinbarungen über die Beteiligung von Arbeitnehmern an Ausbildungskosten für den Fall, daß sie eine länger dauernde Ausbildung vorzeitig abbrechen, sind nur zu lässig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten sind und einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (im Anschluß an BAG 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 G G ) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).

    Dieses Merk mal hat das Bundesarbeitsgericht auch schon bisher als bedeutsam angesehen, wenn es über die Zumutbarkeit einer Rückzahlungsverpflichtung zu urteilen hatte (BAG 13, 168 [181] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu II 4 b, bb der Gründe ]; BAG AP Nr. 29 zu Art. 12 GG [zu II 2 c der Gründe]).

  • BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73

    Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur

    Auszug aus BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74
    Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).
  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 20.02.1975 - 5 AZR 240/74
    Das Bundesarbeitsgericht hat eingegangene Rückzahlvingsklauseln dann für zulässig gehalten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten waren und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprachen (BAG 13, 168 [179] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [zu III 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 26, 29 und 45 zu Art. 12 GG [zu I 4 bzw. II 2 c bzw. 2 a der Gründe]; zuletzt Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73-[demnächst ] AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfen [zu I 1 a der Gründe] und Urteil vom 16. Oktober 1974 - 5 AZR 575/73 â- [demnächst] AP Nr. 1 zu § 1 BBiG [zu II der Gründe]).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. Februar 1975 (- 5 AZR 240/74 - zu II 4 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12) entschieden, dass der Arbeitgeber bei länger dauernden Ausbildungsmaßnahmen auf die besondere Situation eines Auszubildenden Rücksicht zu nehmen hat und der Auszubildende Gelegenheit haben muss, innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen, ob er für die beabsichtigte Ausbildung geeignet ist und die erforderlichen Neigungen besitzt.

    Hier ging es - anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 1975 (- 5 AZR 240/74 - aaO) zugrunde liegenden Fall - nicht um eine längere Ausbildung eines Arbeitnehmers zur Ausübung eines weiteren Berufes, sondern - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend festgestellt hat - um den Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation innerhalb eines Berufsbildes.

    Zudem hat der Arbeitnehmer ein billigenswertes Interesse daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12; 5. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11) .

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Zudem hat der Arbeitnehmer ein billigenswertes Interesse daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12) .
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln kommt namentlich dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch außerhalb des Betriebes des ausbildenden Arbeitgebers verwerten und beruflich aufsteigen kann (BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf Umschulungsverhältnisse die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes über das Berufsausbildungsverhältnis nicht anwendbar (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 - Rn. 21, BAGE 117, 20; 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - zu II 2 c aa der Gründe, AP BBiG § 47 Nr. 2 = EzA BBiG § 47 Nr. 1; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12 ) .

    § 26 BBiG erfasst damit - wie schon die Vorgängerregelung in § 19 BBiG aF - nur solche Rechtsverhältnisse, die im Gegensatz zur Umschulung oder Fortbildung auf die erstmalige Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen gerichtet sind, wie dies etwa bei Anlernlingen, Volontären oder Praktikanten der Fall ist (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 - Rn. 26, BAGE 117, 20; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12, jeweils zu § 19 BBiG aF; 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 41, NZA 2012, 1428 zu § 26 BBiG nF) .

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf Umschulungsverhältnisse die Vorschriften des BBiG über das Berufsausbildungsverhältnis im Sinne der §§ 3 ff. BBiG nicht anwendbar (BAG Urteil vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAGE 35, 59, 66 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe; BAGE 43, 271, 276 = AP Nr. 3 zu § 23 KSchG 1969, zu III 2 c der Gründe; zustimmend: Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 336; Gedon/Spiertz, BBiG, Stand August 1990, § 47 Anm. 1; Weber, BBiG, Stand Juli 1990, § 47 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 16 VII, S. 63; Knopp/Kraegeloh, BBiG, 3. Aufl., § 47 Rz 2; Knigge, AR-Blattei "Berufsausbildung I", F III 2 b; ArbG Würzburg, Urteil vom 21. April 1983 - 3 Ca 4/83 - EzB BGB § 626 Nr. 20).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 121/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf Umschulungsverhältnisse die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes über das Berufsausbildungsverhältnis nicht anwendbar (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 - Rn. 21, BAGE 117, 20; 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - zu II 2 c aa der Gründe, AP BBiG § 47 Nr. 2 = EzA BBiG § 47 Nr. 1; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12 ) .

    § 26 BBiG erfasst damit - wie schon die Vorgängerregelung in § 19 BBiG aF - nur solche Rechtsverhältnisse, die im Gegensatz zur Umschulung oder Fortbildung auf die erstmalige Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen gerichtet sind, wie dies etwa bei Anlernlingen, Volontären oder Praktikanten der Fall ist (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 638/04 - Rn. 26, BAGE 117, 20; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12, jeweils zu § 19 BBiG aF; 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 41, NZA 2012, 1428 zu § 26 BBiG nF) .

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind auf Umschulungsverhältnisse die Vorschriften des BBiG über das Berufsausbildungsverhältnis (§§ 3 ff. BBiG aF) nicht anwendbar (BAG 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfen Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12; zuletzt BAG 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP BBiG § 47 Nr. 2 = EzA BBiG § 47 Nr. 1 mwN).
  • ArbG München, 09.04.1985 - 3 Ca 14663/82

    Für die Scientology-Organisation erbrachte Dienste und Tätigkeiten können als

    Eine vertragliche Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis, insbesondere durch die Verknüpfung des von ihm zu vertretenden vorzeitigen Ausscheidens an eine Zahlungspflicht, ist vielmehr dann mit Art. 12 GG vereinbar, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten ist und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entspricht (BAG AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 3 der Gründe; BAG~AP Nr. 26 zu Art. 12 GG, zu 1 4 der Gründe; BAG AP Nr. 29 zu Art. 12 GG, LS 3; BAG AP Nr. 45 zu Art. 12 GG, zu 2 a der Gründe; BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe1 zu 1 1 a der Gründe; BAG AP Nr. 1 zu § 1 BBiG, zu II der Gründe; BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 der Gründe).

    Andererseits kann auch in diesen Fällen ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers daran bestehen, Aus- oder Fortbildungskosten nur für Arbeitnehmer aufzuwenden, die bereit sind, ihm die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse einige Zeit zur Verfügung zu stellen (zum Ganzen BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe).

    Andererseits scheidet eine Beteiligung an den Kosten in der Regel aus, wenn die Interessen des Arbeitgebers an der Aus- oder Fortbildung überwiegen (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 a der Gründe; BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 der Gründe).

    - Insbesondere im Falle des Abbruchs einer Aus- oder Weiterbildung ist erheblich, ob der bisherige Teil der Bildungsmaßnahmen schon in einem Beruf verwertbar ist oder für einen neuen Ausbildungsgang, etwa durch Anrechnung der Ausbildungszeit, Vorteile bringt (BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 a (2) der Gründe).

  • BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74

    Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden -

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen umfangreichen Rechtsprechung eine Verpflichtung des Arbeitnehmers (auch im öffentlichen Dienst) zur Rückzahlung von Ausbildungskosten nur dann für zulässig gehalten, wenn die Verpflichtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben dem Arbeitnehmer zuzumuten ist und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entspricht (vgl. u.a. BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; neuerdings Urteile vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - [BB 1975, 1206] und vom 18. August 1976 - 5 AZR 399.75 - [BB 1976, 1514]).
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Ist nach alledem eine Bindungsdauer von fünf Jahren unzulässig lang, so ist sie entsprechend der vertraglichen Regelung auf ein angemessenes Maß zurückzuführen (BAG Urteile vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG, zu II 3 der Gründe und vom 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 a (1) der Gründe).
  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77

    Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93

    Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

  • LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 161/84

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils des während einer Ausbildung in einem

  • BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 573/84

    Anspruch auf Rückgewähr von Kosten eines Sprachkurses - Vom Arbeitgeber

  • LAG Hamm, 12.07.2019 - 1 Sa 1018/18

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, erfolglose Prüfung, Plagiat,

  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
  • LAG Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 3 Sa 41/19

    Arbeitsverhältnis - Berufsausbildung - Kündigung - Probezeit

  • BAG, 03.06.1987 - 5 AZR 285/86

    Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsnachweiskarte für eine Zweitausbildung im

  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 337/76

    Vorbereitungsverträge - Träger der Entwicklungshilfe - Vorbereitung auf

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 495/92
  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 921/06

    Krankenbezüge; Rückzahlung; überzahlte Krankenbezüge

  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 578/83

    Rückgewährung von Lehrgangskosten für leitendes Krankenhauspersonal

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2001 - 1 Sa 409a/00

    Voraussetzungen eines sonstigen Ausbildungsverhältnis; Rückzahlung von

  • ArbG Kiel, 30.11.2017 - 1 Ca 1220a/17

    Abgrenzung - Ausbildungsvertrag - Umschulungsvertrag

  • ArbG Mönchengladbach, 30.08.2001 - 1 Ca 1996/01

    Kosten der Sonderpädagogischen Zusatzausbildung - Rückzahlungsverpflichtung bei

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