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   BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63   

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BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63 (https://dejure.org/1966,257)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1966 - 1 AZR 247/63 (https://dejure.org/1966,257)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 (https://dejure.org/1966,257)
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Fahrt zur Baustelle

Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch, Abtretung

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verrichtung schadengeneigter Arbeit - Schädigung eines Dritten - Freistellung von Haftung - Schadenersatzprozeß - Freistellungsprozeß - Haftungsausschluß - Arbeitsunfälle - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht - Abtretbarkeit eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 238
  • VersR 1966, 881
  • DB 1966, 826
  • AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50

    § 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Zwar sind im Streitfall die Vorschriften der §§ 898, 899 RVO nicht etwa deshalb unanwendbar, weil es sich um eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr gehandelt hätte BGHZ 3, 298 [304]; 8, 330 [37]; diese Auffassung verbietet sich deshalb, weil das Fahrzeug auf dem Wege zur Baustelle war und lediglich Betriebsangehörige beförderte.
  • BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60

    Auslegung eines Klageantrags - Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des Senats AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, auf den sich das Landesarbeitsgericht, um seine abweichende Auffassung zu stützen, beruft.
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Hat ein Arbeitnehmer fahrlässig seine Arbeitspflichten verletzt und dabei einen Dritten geschädigt, so daß er diesem schadensersatzpflichtig geworden ist, so hängt sein Freistellungsanspruch dem Arbeitgeber gegenüber von dem Grad des Verschuldens ab, das den schädigenden Arbeitnehmer trifft (BAGE 7, 290 [300 f] = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und stets, zuletzt AP Nr. 33 aaO.).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Das eine solche Abtretung zulässig ist und daß sich durch sie der Befreiungsanspruch in einen Erstattungsanspruch umwandelt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGZ 139, 315 [321]; 140 373 [378]; 158, 6 [12]; BGHZ 12, 136 [141]).
  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Nun war zwar der Zustand des Überladenseins des Kraftfahrzeugs kein Dauerzustand; er allein hätte also die Entziehung des Deckungsschutzes nicht gerechtfertigt (BGHZ 7, 311 [315]; 23, 142 [146]).
  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Ferner ersetzt eine solche Streitverkündung die in Abs. 1 des § 9 RTV-Bau geforderte schriftliche Geltendmachung, wie nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 9, 296 [298] = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) die gesonderte schriftliche Geltendmachung auch im Falle der Klageerhebung entbehrlich ist.
  • BAG, 06.07.1964 - 1 AZR 17/64

    Haftung eines Kraftfahrers

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Wenn in diesem Fall ein Arbeitnehmer, sei es auch schwer schuldhaft, einen Schaden verursacht und die Versicherungsgesellschaft den sonst auch zugunsten des schädigenden Arbeitnehmers eingreifenden Deckungsschutz wegen des Fehlens des Führerscheins entzieht, so haftet für die Unfallfolgen der Arbeitgeber (AP Nr. 34 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers mit zustimmender Anmerkung von Goetz-Hueck = Arbeitsrechts-Blattei Kraftfahrer Entscheidung 5 mit zustimmender Anmerkung von Maier-Maly = NJW 1964, 2445 mit ablehnender Anmerkung von Pantke in NJW 1965, 462. Der von Pantke vertretenen Auffassung kann nicht zugestimmt werden. Sie berücksichtigt nicht ausreichend die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses und die aus diesem für den Arbeitnehmer entspringende Gehorsamspflicht).
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Nun war zwar der Zustand des Überladenseins des Kraftfahrzeugs kein Dauerzustand; er allein hätte also die Entziehung des Deckungsschutzes nicht gerechtfertigt (BGHZ 7, 311 [315]; 23, 142 [146]).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Denn der Arbeitgeber ist kraft der ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht gehalten, dem Arbeitnehmer ein fehlerfreies und ausreichend versichertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen (BGH, AP Nr. 19 zu §§ 898, 899 RVO ; BAG, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • RG, 02.02.1933 - VI 346/32

    1. Ist der Ausgleichsanspruch des Aufwertungsschuldners grundsätzlich auf

    Auszug aus BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
    Das eine solche Abtretung zulässig ist und daß sich durch sie der Befreiungsanspruch in einen Erstattungsanspruch umwandelt, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGZ 139, 315 [321]; 140 373 [378]; 158, 6 [12]; BGHZ 12, 136 [141]).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auch aus den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1966 (- 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37) sowie 16. März 1966 (- 1 AZR 411/65 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 32) zugrunde lagen, kann die Beklagte für ihren Standpunkt nichts herleiten.
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Allerdings handelt es sich bei dem Freistellungsanspruch nicht um einen höchstpersönlichen Anspruch, der seiner Natur nach nur dem ursprünglichen Gläubiger gegenüber erfüllt werden könnte (vgl. BAG 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - zu I 3 der Gründe) .
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Ob eine Relativierung des Schuldvorwurfs dann angebracht ist, wenn Arbeitnehmer bei einer schadensgeneigten Arbeit einen Dritten geschädigt haben und aufgrund ihres Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber Freistellung von dieser Haftung fordern, ist gleichfalls eine andere Frage (vgl. Soergel/Reimer Schmidt, BGB 10. Aufl. § 276 Rdnr. 15; BArbG VersR 1966, 881 = AP Nr. 37 zu § 611 [Haftung des Arbeitnehmers] sowie Nr. 68 und 59 ebenda).
  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 236/08

    Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers von Ansprüchen Dritter - Fälligkeit

    b) Der Freistellungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Schädigung eines Dritten wird fällig, wenn feststeht, dass der schädigende Arbeitnehmer von dem Geschädigten mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 22, AP BGB § 310 Nr. 5 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 181; 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - zu II 3 b bb der Gründe mwN, BAGE 79, 285 = AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 129 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 110; 1. Dezember 1988 - 8 AZR 65/84 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 840 Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 50; 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37).
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Dem steht nicht entgegen, dass die Ausschlussfrist für einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen eines von diesem verursachten Schadens nicht mit Schadensentstehung, sondern mit Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch den geschädigten Dritten ( vgl. BAG, 16. März 1966, 1 AZR 411/65, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 32, zu Nr. 2 c) der Gründe ) oder die Ausschlussfrist für einen gegen den Arbeitgeber gerichteten Freistellungsanspruch von der Außenhaftung gegenüber einem Dritten erst dann, wenn der Arbeitnehmer von dem Dritten mit Erfolg in Anspruch genommen worden ist ( vgl. BAG, 18. Januar 1966, 1 AZR 247/63, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37, zu II. 1. der Gründe ), zu laufen beginnt.
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Feststellungsinteresses ist der Schluß der Revisionsverhandlung (vgl. ua. BAG 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 37, zu I 2 a der Gründe; BGH 8. Juli 1955 - I ZR 201/53 - BGHZ 18, 98, 106).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Fällig wird eine Forderung im Sinne dieser Vorschrift dann, wenn sie in ihrem Bestande feststellbar ist und geltend gemacht werden kann (BAG AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 der Gründe; BAG 26, 130, 133 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Akkordkolonne , zu I 1 a der Gründe; Urteil vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Es reicht im allgemeinen aus, wenn zur Zeit der Klageerhebung ein Feststellungsinteresse gegeben war, weil damals noch nicht auf Leistung geklagt werden konnte (BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.04.1970 - 1 AZR 146/69

    Schadensgeneigte Arbeit - Schuldhafte Handlung - Verschulden des Arbeitgebers -

    Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist , der Klägerin über den im Urteil des erkennenden Senats vom 18" Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - genannten Betrag hinaus bis zu einem Betrage von 25o»ooo,- DM drei Fünftel der Aufwendungen an die Unfallverletzten und die Hinterbliebenen aus dein Verkehrsunfall vom 22o Mai 1957 insoweit zu ersetzen, wie der Fahrer des Unfallfahrzeuges G in dem Rechtsstreit der Klägerin gegen ihn - 6 Sa 139/61 des Landesarbeitsgerichts Hamm - rechtskräftig zur Erstattung von Leistungen verurteilt ist».

    Hinsichtlich der weiteren Kosten' des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 1 AZR 247/63 bleibt die Entscheidung dem Schlußurteil Vorbehalten» V o n R e c h t s w e g e n !.

    T, Das Landesarbeitsgericht hat den Ausspruch in dem Urteil AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, es komme darauf an, inwieweit die Verursachung des Unfalls vom Beklagten, inwieweit sie vom Zedenten zu verantworten sei, offensichtlich mißverstanden.

  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    a) Fällig is S. der Ausschlußklauseln der Tarifverträge des Baugewerbes werden Schadenersatzansprüche dann, wenn sie in ihrem Bestände feststellbar sind und geltend gemacht werden können (BAG AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe]; BAG 26, I 30 [I33] = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Akkordkolonne [zu I 1 a der Gründe]).
  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 300/85

    Haftung des Arbeitnehmers - Freistellungsanspruch

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 58/92

    HAftung des Arbeitnehmers - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 65/84

    Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer

  • BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68

    Pfändung - Freistellungsanspruch - Leiharbeiter - Arbeitnehmerhaftung

  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 2 TaBV 3/98

    Betriebsratswahl: Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsanwaltskosten

  • LAG Bremen, 07.11.2007 - 2 Sa 29/06

    Freistellungsanspruch eines leitenden Arztes in einer Klinik gegen diese wegen

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 898/94
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68

    Pflicht des Arbeitgebers zur Versicherung des angestellten Fahrers gegen

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 727/79
  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 440/69

    Ansprüche auf Beihilfe - Beihilfevorschriften - Beihilfefähige Kosten - Deutsche

  • LAG Hessen, 18.06.1969 - 6 Sa 755/68
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