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   BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07   

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BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07 (https://dejure.org/2009,1169)
BAG, Entscheidung vom 02.04.2009 - 8 AZR 220/07 (https://dejure.org/2009,1169)
BAG, Entscheidung vom 02. April 2009 - 8 AZR 220/07 (https://dejure.org/2009,1169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang; Voraussetzungen für die Berufung des Betriebsveräußerers auf Verwirkung; Fehlende Rückgriffsmöglichkeit auf den Betriebsveräußerer

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang; Voraussetzungen für die Berufung des Betriebsveräußerers auf Verwirkung; Fehlende Rückgriffsmöglichkeit auf den Betriebsveräußerer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz gegen Betriebsveräußerer wegen nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2310 (Ls.)
  • NZI 2010, 54
  • DB 2009, 2214
  • AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6
  • NZG 2009, 1180
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts beginnt die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment nicht erst mit Kenntnis des Arbeitnehmers von der Fehlerhaftigkeit der Unterrichtung zu laufen (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552).

    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) oder - wie vorliegend - durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552), das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein kann.

    Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; so auch Gaul/Niklas DB 2009, 452).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Dies hat der Senat bereits in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Der Senat hat mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    a) Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift (24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) oder - wie vorliegend - durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber über sein Arbeitsverhältnis disponiert (27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552), das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein kann.

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalles (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechtes als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO.).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Im Übrigen kann ein Umstandsmoment auch dann vorliegen, wenn der bisherige Arbeitgeber zwar eine Kündigung geplant, eine solche aber nicht ausgesprochen hat, und erst der Betriebserwerber das Arbeitsverhältnis gekündigt und der Arbeitnehmer diese Kündigung nicht angegriffen hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    a) Bei der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91).
  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Vom Revisionsgericht ist das Berufungsurteil aber darauf zu überprüfen, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet, alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Durch die Unterrichtung über den Betriebsübergang gibt der Arbeitgeber grundsätzlich zu erkennen, dass er mit dieser die Widerspruchsfrist von einem Monat in Gang setzen will und nach Fristablauf die Erklärung von Widersprüchen nicht mehr erwartet (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 166/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 1020/06 -).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Dies hat der Senat bereits in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 oder 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Dabei ist, wie der Senat bereits zur Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsüberganges (27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 -) ausgeführt hat, davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (3) Sa 542/06

    Unterrichtung und Widerspruch gemäß § 613a Abs. 5, 6 BGB, Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07
    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2006 - 7 (3) Sa 542/06 - aufgehoben.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • ArbG Solingen, 17.03.2006 - 5 Ca 1832/05

    Für den Beginn des Laufs der Monatsfrist für den Widerspruch gegen den Übergang

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 23. Juli 2009 (- 8 AZR 357/08 - Rn. 48 f.) und vom 2. April 2009 (- 8 AZR 220/07 - Rn. 33 ff.) entschieden.
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Eine nachgewiesene Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 -).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Der Zeitraum von 13 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von 12 Monaten nach Ablauf der hypothetischen gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile OHG ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Eine nachgewiesene Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113; 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Würde ein solcher Schadensersatzanspruch zuerkannt, würden letztlich die Regelungen, die zum Untergang des Widerspruchsrechts geführt haben, umgangen (vgl. Senat 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügen Zeiträume von 15 Monaten (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) , von neun Monaten (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -) oder auch siebeneinhalb Monaten (BAG 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6) zur Verwirklichung des Zeitmoments.
  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz

    Der Zeitraum von fast 14 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von über einem Jahr nach dem fiktiven Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seiner Abwicklungsvereinbarung mit der A Ge GmbH ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Würde ein solcher Schadensersatzanspruch anerkannt, würden letztlich die Regelungen, welche zum Untergang des Widerspruchsrechts geführt haben, umgangen (so zum Schadensersatzanspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses: Senat 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 23. Juli 2009 (- 8 AZR 357/08 - Rn. 48 f.) und vom 2. April 2009 (- 8 AZR 220/07 - Rn. 33 ff.) entschieden.
  • LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment

    Nach der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts genügen schon Zeiträume von 15 Monaten (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07), 9 Monaten (BAG 24.02.2011 - 8 AZR 699/09) oder auch 7 1/2 Monaten (BAG 02.04.2009 - 8 AZR 220/07) zur Verwirklichung des Zeitmoments.
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Der Zeitraum von fast 13 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von fast einem Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ist grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seines Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Würde ein solcher Schadensersatzanspruch zuerkannt, würden letztlich die Regelungen, die zum Untergang des Widerspruchsrechts geführt haben, umgangen (vgl. Senat 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

    Dies hat der Senat bereits mit Urteilen vom 23. Juli 2009 (- 8 AZR 357/08 - Rn. 48 f.) und vom 2. April 2009 (- 8 AZR 220/07 - Rn. 33 ff.) entschieden.
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Der Zeitraum von 14 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von 13 Monaten nach Ablauf der hypothetischen gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile OHG ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Würde ein solcher Schadensersatzanspruch zuerkannt, würden letztlich die Regelungen, die zum Untergang des Widerspruchsrechts geführt haben, umgangen (vgl. Senat 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 530/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • ArbG Essen, 28.11.2019 - 1 Ca 1874/19
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 977/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 872/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17

    Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 370/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 718/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10

    Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 306/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang bei fehlender

  • LAG München, 05.07.2010 - 3 Sa 141/10

    Widerspruchsrecht, Verwirkung

  • LAG Thüringen, 02.10.2013 - 6 Sa 373/12

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • LAG Köln, 01.03.2013 - 9 Sa 774/12

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Widerspruch 14 Monate nach Betriebsübergang

  • ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
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