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   BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07   

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BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 (https://dejure.org/2008,2035)
BAG, Entscheidung vom 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 (https://dejure.org/2008,2035)
BAG, Entscheidung vom 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 (https://dejure.org/2008,2035)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Entsendung im Konzern; "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen auf das ruhende Arbeitsverhältnis durchschlagender Pflichtverletzung eines im Konzern entsandten Arbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes Arbeitsverhältnis

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen auf das ruhende Arbeitsverhältnis durchschlagender Pflichtverletzung eines im Konzern entsandten Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entsendung als Geschäftsführer zu anderem Konzernunternehmen bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ? Pflichtverletzung gegenüber anderem Konzernunternehmen schlägt nicht zwingend auf Arbeitsverhältnis durch ? Andere Betrachtung, wenn Vertrauensbereich berührt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Pflichtverletzungen bei konzerninternen Entsendungen (RA Tobias Neufeld; BB 35/2009, S. 1870)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1880 (Ls.)
  • NZA 2009, 671
  • BB 2009, 1868
  • DB 2009, 1191
  • JR 2010, 45
  • AP BGB § 626 Nr. 219
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83

    Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Das Landesarbeitsgericht geht im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass ein erhebliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers gegenüber einem anderen, mit dem Arbeitgeber konzernrechtlich verbundenen Unternehmen dann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund an sich rechtfertigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis durch das Fehlverhalten konkret und erheblich beeinträchtigt wird (zur ordentlichen Kündigung vgl. bereits Senat 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers nicht bereits durch die Konzernbindung des Arbeitgebers als solche berührt werden (vgl. Senat 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14; APS/Preis 3. Aufl. Grundlagen C. Rn. 88).

    Besteht eine derartige Verknüpfung, hängt es in erster Linie von dem Inhalt der getroffenen Vereinbarungen ab, ob und inwieweit ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu einem mit seinem (Stamm-)Arbeitgeber verbundenen anderen Konzernunternehmen als Arbeitsvertragsverletzung im (Stamm-)Arbeitverhältnis kündigungsrelevant werden kann (vgl. dazu auch die Wertungen des Senats im Urteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - aaO.; zum Fall einer Abordnung bei zugrunde liegender arbeitsvertraglicher Verpflichtung des Arbeitnehmers, im Bereich des Konzerns tätig zu werden: KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 127).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Entsprechendes kann - soweit der Kläger, was nicht festgestellt ist, leitender Angestellter wäre - für die Anhörung eines bestehenden Sprecherausschusses gelten, da die Beklagte beide Gremien parallel und mit im Wesentlichen gleichlautenden Schreiben unterrichtet hat (zur entsprechenden Anwendung der für die Unterrichtung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG geltenden Grundsätze für das Verfahren nach § 31 Abs. 2 SprAuG: Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    b) Das Landesarbeitsgericht hat dahinstehen lassen, ob die Beklagte vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG den Betriebsrat - oder, soweit relevant: nach § 31 Abs. 2 SprAuG einen bestehenden Sprecherausschuss - ordnungsgemäß angehört hat (vgl. Senat 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Somit kann sich der Arbeitgeber im Prozess zwar nicht auf Kündigungsgründe oder für einen Kündigungssachverhalt wesentliche Umstände berufen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat (Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 45; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK I 10g Nr. 7).

    Unbeschränkt zulässig ist aber eine bloße Erläuterung der dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe im Kündigungsschutzprozess (vgl. Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 50; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - aaO.).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Somit kann sich der Arbeitgeber im Prozess zwar nicht auf Kündigungsgründe oder für einen Kündigungssachverhalt wesentliche Umstände berufen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat (Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 45; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK I 10g Nr. 7).

    Unbeschränkt zulässig ist aber eine bloße Erläuterung der dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe im Kündigungsschutzprozess (vgl. Senat 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 50; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - aaO.).

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    aa) Zwar kann ein die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB an sich rechtfertigender Grund auch in einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, liegen (vgl. etwa Senat 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05

    Personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Unter diesem Gesichtspunkt kommt ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn schwere Verfehlungen, insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers außerhalb des dienstlichen Bereichs bei objektiver Betrachtung die Prognose rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde seine Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr zuverlässig oder ordnungsgemäß erfüllen (vgl. zur ordentlichen Kündigung Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32, 34; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 595; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 741).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    aa) Zwar kann ein die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB an sich rechtfertigender Grund auch in einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, insbesondere einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 Abs. 2 BGB, liegen (vgl. etwa Senat 8. November 2007 - 2 AZR 528/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 19; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Unter diesem Gesichtspunkt kommt ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn schwere Verfehlungen, insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers außerhalb des dienstlichen Bereichs bei objektiver Betrachtung die Prognose rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde seine Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr zuverlässig oder ordnungsgemäß erfüllen (vgl. zur ordentlichen Kündigung Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32, 34; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 595; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 741).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    Es gilt der Grundsatz der sog. subjektiven Determinierung, nach der die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihr die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. etwa Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167, 177).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
    ee) Die sich aus § 241 Abs. 2 BGB ableitende Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen bzw. in den Grenzen der Möglichkeiten des Arbeitnehmers Schaden von ihm abzuwenden (vgl. dazu nur Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177), besteht zwar grundsätzlich auch im ruhenden Arbeitsverhältnis fort.
  • LAG Berlin, 19.12.2006 - 7 Sa 1335/06
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 663/79
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 40, BAGE 124, 59).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz daraufhin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, aaO; 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Sie wird im Revisionsverfahren darauf überprüft, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219; 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 40, BAGE 124, 59).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer zumindest bedingt vorsätzlich gegen seine aus § 241 Abs. 2 BGB abzuleitende Pflicht verstößt, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren drohende Schäden vom Arbeitgeber abzuwenden (zu dieser Pflicht vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 35; 28. August 2008 - 2 AZR 15/07  - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Welche Pflichten damit im Einzelnen verbunden sind und welches Gewicht ihnen zukommt, bestimmt sich letztlich nach dem konkreten Inhalt des jeweiligen Arbeitsverhältnisses (Senat 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 33 mwN, AP BGB § 626 Nr. 219; MünchKommBGB/Roth 5. Aufl. § 241 Rn. 32).
  • LAG Köln, 02.10.2014 - 7 Sa 7/14

    Ansprüche eines leitenden Angestellten aus einer Wiedereingliederungszusage nach

    Nach der Rechtsprechung des BAG kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund in Betracht kommen, wenn durch ein erhebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers gegenüber einem anderen, mit dem Arbeitgeber konzernrechtlich verbundenen Unternehmen auch das eigene Arbeitsverhältnis konkret und erheblich beeinträchtigt wird (BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, 671 ff.).

    Es kann sich im Fall grober Verfehlungen dahin auswirken, dass der Arbeitgeber nicht mehr mit einer sachgerechten Arbeitsvertragserfüllung durch den Arbeitnehmer rechnen kann, und damit einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen (BAG a. a. O.; BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, 671 ff.; BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 309/75).

    Das BAG weist zugleich aber darauf hin, dass die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis nicht bereits allein durch die Konzernbindung seines Arbeitgebers als solche berührt werden (BAG vom 27.11.2008, NZA 2009, 671 ff.).

    Zudem war der ruhende Arbeitsvertrag als Absicherung des Klägers für die Zeit nach Beendigung seiner Tätigkeit in S gedacht, wobei das BAG diesen Gesichtspunkt aber sogar eher als Zeichen " für eine grundsätzliche gewollte Trennung der sich aus den jeweiligen Rechtsverhältnissen ergebenden Leistungspflichten " wertet (BAG vom 27.11.2008, 2 AZR 193/07, juris, Rdnr. 29).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Einzelfallentscheidung zur Frage, ob eine Verletzung von Fremdgeschäftsführer-Pflichten zugleich einen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgibt (BAG, Urteil vom 27.11.2008, GWR 2009, 123).

    So unterscheidet sich der innerhalb des Unternehmens vollziehende Aufstieg des leitenden Angestellten zum unmittelbaren Organvertreter (GmbH-Geschäftsführer) oder zum mittelbaren Vertreter des Unternehmens (Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG [vgl. OLG Hamm 08.10.2009 - 18 W 57/08 - Juris Rn. 54]) erkennbar von dem Fall, in dem die Obergesellschaft einen bei ihr tätigen leitenden Angestellten zur Wahrnehmung der Funktion des Geschäftsführers in Tochtergesellschaften abstellt (zu einer solchen Konstellation auch: BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 29, ferner Kammer 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09 - Juris Rn. 2).

    Gleichwohl kann sich in anderen Unternehmen begangenes Fehlverhalten zugleich im Arbeitsverhältnis als eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen und einen die fristlose Kündigung an sich rechtfertigenden, verhaltensbedingten oder personenbedingten Grund zur Kündigung Grund abgeben (BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Juris Rn. 24; 37) und u.U. auch zur fristlosen Verdachtskündigung berechtigen.

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Ein vertraglicher Anspruch des Klägers auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der aus § 611, § 241 Abs. 2, § 242 BGB herzuleitenden Nebenpflicht des Beklagten, Schaden von seinem Arbeitgeber abzuwenden ( vgl. BAG, 11. März 1999, 2 AZR 427/98, NZA 1999, 818, zu B. II. 1. a) der Gründe; 28. August 2008, 2 AZR 15/07, NZA 2009, 192, Rn. 21; 27. November 2008, 2 AZR 193/07, NZA 2009, 671, Rn. 35; ErfK/Preis, 14. Auflage, 2014, § 611 BGB Rn. 744 ff. ), ist mangels rechtzeitiger Geltendmachung gemäß § 12 Arbeitsvertrag erloschen.
  • LAG Hamm, 19.08.2021 - 8 Sa 1671/19

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Verfälschen von Entgeltabrechnungen;

    Aus einer wegen der Straftat anzunehmenden, funktionsabhängig zu beurteilenden Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit des Arbeitnehmers kann insoweit ein personenbedingter wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB folgen (BAG, Urteil vom 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - NZA 2009, S. 671 ff m. w. N.).
  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

  • LAG Hessen, 08.08.2014 - 3 Sa 571/13

    Außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des Geschäftsführers

  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10

    Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09

    Buchungsfehler kein Kündigungsgrund

  • ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
  • LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1618/09

    Krankheitsbedingte Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers; unbegründete

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12

    Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges

  • ArbG Hamburg, 05.07.2012 - 7 Ca 235/11

    Fristlose Arbeitsnehmerkündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2021 - 2 Sa 349/19

    Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatzanspruch wegen

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2012 - 8 Sa 1296/12
  • LAG Sachsen, 07.10.2009 - 3 Sa 235/08

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Verletzung einer

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