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   BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88   

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BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88 (https://dejure.org/1989,1255)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1989 - 8 AZR 253/88 (https://dejure.org/1989,1255)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 (https://dejure.org/1989,1255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung und tarifliche Sonderzuwendung während des Erziehungsurlaubs - Tatsächliche Erbringung von Arbeitsleistungen als Voraussetzung für das Entstehen des Urlaubsanspruchs - Ruhen des Arbeitsverhältnisses für die Dauer des Erziehungsurlaubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.; BUrlG § 3
    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub [Vorrang der Regelung des § 17 Abs. 2 BErzGG vor § 7 Abs. 3 BUrlG bzw. vor entsprechenden tariflichen Regelungen] - dementsprechend Anspruch auf Urlaubsabgeltung für den Fall des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 3; BErzGG § 17 Abs. 2 und 3; MTV für das Wagner- und Karosseriebauerhandwerk im Land NRW vom 2.6.1980; TV über die stufenweise Einführung eines 13. Monatsgehalts vom 2.6.1980
    Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 499
  • FamRZ 1990, 996 (Ls.)
  • BB 1990, 1135
  • BB 1990, 1279
  • DB 1990, 991
  • AP BUrlG § 7 Nr. 52
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Diese Tarifbestimmung, die eine Kürzung des tariflichen Urlaubs bei langandauernder Krankheit vorsieht, ist wirksam (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht berührt ist (vgl. BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Diese Tarifbestimmung, die eine Kürzung des tariflichen Urlaubs bei langandauernder Krankheit vorsieht, ist wirksam (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht berührt ist (vgl. BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß der Mutterschaftsurlaub nach § 8 a MuSchG keinen Einfluß auf das Erlöschen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz hat (BAG Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67, 69 [BAG 14.05.1986 - 8 AZR 604/84] = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
    Das Arbeitsverhältnis ruht aber nicht kraft Gesetzes oder Vereinbarung, wie dies der Ausschlußtatbestand des § 2 Nr. 6 TV 13. MG voraussetzt (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zum gleichlautenden § 6 Nr. 6 TV 13. ME Metall NRW, m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Denn, wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgeht, dass der Urlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Urlaubsjahres, im Fall einer Übertragung des Urlaubs nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG auf das folgende Kalenderjahr nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März des Folgejahres und im Fall einer andauernden Arbeitsunfähigkeit in unionskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres befristet ist und dann verfällt (st. Rspr. d. BAG, siehe z. B. BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - Rn. 9, AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG; vom 10.07.2012 - 9 AZR 11/11 - Rn. 18 ff., AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG; vom 09.08.2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 18 ff., AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG), steht dem Kläger ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs für 2012 unter Schadensersatzgesichtspunkten nach § 280 Abs. 1 und 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB zu.
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125) .
  • ArbG Berlin, 13.06.2019 - 42 Ca 3229/19

    Hinweis auf Verfall des Urlaubsanspruchs

    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19, AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 2068/16

    Ersatzurlaub - Übertragung eines während eines Sonderurlaubs entstandenen

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zur weiteren automatischen Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs und hindert so dessen Verfall (BAG, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - BAGE 134, 196 = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG = NZA 2010, 1011; BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - BAGE 137, 328 = AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG = NZA 2011, 1050; BAG, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG = NZA 2012, 29).
  • BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11

    Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

    Der Urlaub erlischt deshalb trotz lang andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr so rechtzeitig gesund und arbeitsfähig wird, dass er im aktuellen Urlaubsjahr oder spätestens während dessen Übertragungszeitraum seinen Urlaub nehmen kann (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19 f., AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125) .

    Eine Ausnahme ist - unter weiteren Voraussetzungen - lediglich in den Fällen angebracht, in denen die in § 7 Abs. 3 BUrlG bestimmten Fristen nicht ausreichen, um den durch Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten Gesamturlaub als Summe aus dem alten und neuen Urlaub tatsächlich zu nehmen (vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] aaO; BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 22, AP BUrlG § 7 Nr. 52 = EzA BUrlG § 7 Nr. 125) .

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Er ist auch nicht mit Ablauf des 31. März 1991 erloschen, da § 17 Abs. 2 BErzGG als gesetzliche Sonderregelung der Verfallsvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vorgeht (BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - AP Nr. 3 zu § 17 BErzGG auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 482/91 -, nicht veröffentlicht).

    Dieses Ruhen des Arbeitsverhältnisses bewirkt, daß die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten freigestellt sind (BAG Urteil vom 24. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Wenn nach der ständigen und unangefochtenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruht (BAGE 62, 35 = AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG; BAGE 63, 375 = AP Nr. 3 zu § 15 BErzGG; Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung), so deswegen, weil sich das aus der gesetzlichen Regelung und damit "kraft Gesetzes" ergibt, nicht aber, weil der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub auch gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen kann.
  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 365/90

    Urlaubsabgeltung nach Mutterschutz und Erziehungsurlaub

    Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 1989 (- 8 AZR 253/88 - EzA § 17 BErzGG Nr. 2 = NZA 1990, 499), daß der Urlaubsanspruch während des Erziehungsurlaubs nicht verfallen könne, wenn die Arbeitnehmerin bei Antritt des Erziehungsurlaubs ihren gesamten Erholungsurlaub hätte nehmen können.
  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 547/92

    Zahlung einer tariflichen Jahressondervergütung - Auslegung des Begriffs

  • LAG Hessen, 25.11.2013 - 17 Sa 711/13

    Verfall von tariflichen Mehr- und Sonderurlaub - Berechnung der Höhe der

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.1994 - 16 Sa 70/94

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn aufgrund Erziehungsurlaub 3 Jahre nicht

  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 418/92

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens

  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 482/91
  • LAG Hessen, 16.11.1992 - 11 Sa 692/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes ; Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub ;

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 232/91
  • ArbG Bielefeld, 01.07.2021 - 1 Ca 908/21

    Zur arbeitsvertraglichen Einbeziehung der Arbeitsvertragsrichtlinien des

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