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   BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93   

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BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93 (https://dejure.org/1993,198)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1993 - 3 AZR 313/93 (https://dejure.org/1993,198)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 (https://dejure.org/1993,198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag - Auslegung eines Betriebsrenten-Tarifvertrages - Zulässigkeit der Umstellung einer Betriebsrente auf eine nettolohnbezogene Gesamtversorgungsobergrenze

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 16; BetrAVG § 17; SchwbG § 45
    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 16, § 17 Abs. 3
    Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 807
  • VersR 1994, 707
  • BB 1994, 1076
  • BB 1994, 724
  • DB 1994, 891
  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Ein Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung kann durch einen neuen Tarifvertrag auch zum Nachteil der Versorgungsempfänger geändert werden (vgl. BAGE 63, 100 (108).

    Da der Kläger auch nach seinem Eintritt in den Ruhestand Mitglied der ÖTV geblieben ist, kann die Frage offen bleiben, ob durch den Tarifvertrag ohne vertragliche Inbezugnahme die Rechtsverhältnisse ausgeschiedener Mitarbeiter auch dann geregelt werden können, wenn der Arbeitnehmer aus der Gewerkschaft ausgetreten ist (zur Tarifkompetenz für das sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließende Rechtsverhältnis vgl. BAGE 63, 100, 106 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 b der Gründe, mit umfassenden Nachweisen aus dem Schrifttum; vgl. weiter Löwisch/Rieble, TVG, 1992, § 1 Rz 58 f.).

    Die jüngere Norm ersetzt die ältere (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe).

    Verschlechternde Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f., auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Verschlechternde Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f., auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat ihn bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gebilligt (vgl. BAGE 64, 327, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Sie verstößt nicht gegen § 45 SchwbG (BAGE 64, 327, 336, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Die Beklagte ist berechtigt, die gesetzliche Rente des Klägers in voller Höhe ohne Rücksicht auf den Krankenversicherungsbeitrag, der dem Kläger von diesen Ruhestandsbezügen einbehalten wird, anzurechnen (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - AP Nr. 39 zu § 5 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Verschlechternde Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f., auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92

    Berücksichtigung des von Versorgungsbezügen einbehaltenen

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Es soll gerade verhindert werden, daß die Rentner nach jeweils bei Eintritt in den Ruhestand unterschiedlichen tariflichen Regelungen unterschiedlich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 -, zu II 1 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Das heißt, die Rechtsgrundlage nimmt alle Änderungen des Tarifrechts in sich auf (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 44/90 - AP Nr. 23 zu § 18 BetrAVG, zu II b der Gründe).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Auch der Bundesgerichtshof hat die Einführung der Nettogesamtversorgung durch die VBL aufgrund der 19. Satzungsänderung vom 10. November 1983 für rechtswirksam erklärt (BGH Urteil vom 16. März 1988 - IV a ZR 142/87 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Ein bei Verkündung nicht vollständig abgefaßtes Urteil gilt als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (GmS OGB Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - ZIP 1993, 1341 = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; im Anschluß auch BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Verschlechternde Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f., auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Ein bei Verkündung nicht vollständig abgefaßtes Urteil gilt als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (GmS OGB Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - ZIP 1993, 1341 = NJW 1993, 2603 [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]; im Anschluß auch BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95

    Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land

    Diese dynamische Verweisung oder Jeweiligkeitsklausel ist zeitlich nicht begrenzt und gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch noch nach seinem Eintritt in den Ruhestand (vgl. BAGE 64, 327, 332 = AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B I 2 b der Gründe).

    Für die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien behandelt der Gesetzgeber das betriebsrentenrechtliche Versorgungsverhältnis und das Vorruhestandsverhältnis wie ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAGE 63, 100, 106 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B I 2 c der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 -, aaO, zu B II 1 der Gründe) gilt im Verhältnis von zwei aufeinanderfolgenden Tarifverträgen die Zeitkollisionsregel.

    Daran hat der Senat im Urteil vom 24. August 1993 (- 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung) festgehalten.

    Wie der Senat im Urteil vom 24. August 1993 (- 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 b der Gründe) ausdrücklich betont hat, ist der im öffentlichen Dienst eingeschlagene Weg des Abbaus der Überversorgung durch Abschmelzung des Ausgleichsbetrages maßvoll und vermeidet Härtefälle.

    Zudem ist das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine planwidrige Überversorgung nicht schutzwürdig (BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch für den Inhalt von Tarifverträgen (vgl. ua. BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe; 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 963/94

    Hamburger Ruhegeldgesetz; Verfassungsmäßigkeit des 9. ÄndG

    cc) Der Abbau einer planwidrigen Überversorgung und die Konsolidierung der Altersversorgung sind vorrangige Ziele, die im Interesse aller Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes liegen (vgl. u.a. BVerfGE 25, 142, 155; BVerfGE 31, 185, 192; BVerfG Beschluß vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 - ZTR 1992, 63 f.; BAGE 64, 327, 335; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1988 - IV a ZR 154/81 - ZTR 1988, 211, 213, zu II 2 a der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 24. August 1993 (- 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 b der Gründe) ausdrücklich betont hat, ist der im öffentlichen Dienst eingeschlagene Weg des Abbaus der Überversorgung durch Abschmelzung des Ausgleichsbetrages maßvoll und vermeidet Härtefälle.

    Im übrigen ist das Vertrauen auf eine planwidrige Überversorgung nicht schutzwürdig (BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 82/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 150/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 557/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 433/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 487/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 549/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 518/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 72/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • LAG Hessen, 10.10.2005 - 16 Sa 425/05

    Kürzung der Rentenbeihilfe

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

  • LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 Sa 69/93

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifliche Zulage; Tarifvertrag; Ruhegeld;

  • LAG München, 14.02.1995 - 6 Sa 418/93

    Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04

    Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04

    Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des

  • LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung

  • LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03

    Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

  • LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche;

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 941/94

    Gesamtzusage einer Versorgung und nachfolgender Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

  • LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
  • LAG Berlin, 01.10.2004 - 13 Sa 1258/04

    Absenkung von Sonderzahlung für Versorgungsempfänger

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung

  • LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04

    Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld;

  • LAG Hessen, 02.07.2008 - 6 Sa 1946/07

    Eingruppierung - Berufsschlepperfahrer - TV Vergütungssystem Lufthansa Technik/IT

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 804/96

    Betriebliche Altersversorgung: Umstellung des Auszahlungstermins bei

  • BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 79/97

    Zulage: Senior First Officer Zulage bei Deutscher Lufthansa

  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

  • LAG Hamm, 14.02.1995 - 6 Sa 937/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtbetriebsvereinbarung und

  • LAG Bremen, 08.12.1994 - 3 Sa 162/93

    Anpassung einer Betriebsrente ; Vertrauensschutz; Betriebsvereinbarung;

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

  • LAG Bremen, 23.03.1999 - 1 Sa 213/98

    Ungekürzte Erstattung von Arbeitnehmeranteilen zur Rentenversicherung; Ausschluß

  • LAG Hamburg, 07.05.1999 - 3 Sa 101/98

    Berechnung von Altersruhegeld; Dynamische Bezugnahme auf Versorgungsvereinbarung;

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 206/95

    Beihilfe: kein Anspruch bei dauernder Anstaltsunterbringung nach Gesetzesänderung

  • LAG Hamburg, 03.03.2000 - 3 Sa 78/99

    Verfassungsmäßigkeit eines Tarifvertrages; Verstoß gegen allgemeinen

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 196/95

    Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

  • LAG München, 15.02.1995 - 7 (10) TaBV 49/91
  • LAG Köln, 24.01.1995 - 1 Sa 758/94

    Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

  • LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 6 O 150/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnungsgrundlagen der

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 18/97

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 808/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • ArbG Rheine, 09.03.2017 - 4 Ca 1006/16

    Ibbenbürener Bergleute müssen Ablösung der Kohledeputate hinnehmen

  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 361/02

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 405/95

    Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall und Pflegefall für Angestellte und

  • LAG Köln, 18.07.2002 - 6 Sa 482/02

    Anspruch auf Zahlung des Tariflohns nach dem "Tarifvertrag der Chemischen

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 536/94
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