Rechtsprechung
   BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,885
BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97 (https://dejure.org/1999,885)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97 (https://dejure.org/1999,885)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 (https://dejure.org/1999,885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 37 Abs. 3
    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 3
    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit: Vorrang des Freizeitausgleichs - Keine Abgeltung des Freizeitausgleichs nach Ablauf der gesetzlichen Monatsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 241
  • MDR 2000, 708
  • NZA 2000, 554
  • BB 1999, 1922
  • BB 2000, 774
  • DB 1999, 1805
  • DB 2000, 883
  • AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97
    Landesarbeitsgericht Urteil vom 14. Oktober 1997 Baden-Württemberg (Freiburg) - 10 Sa 27/96 -.

    7 AZR 713/97 10 Sa 27/96.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 1997 -10 Sa 27/96 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97
    Zum anderen soll hierdurch im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder soweit wie möglich verhindert werden, daß Betriebsratsmitglieder entgegen dem Ehrenamtsprinzip des § 37 Abs. 1 BetrVG durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG Urteil vom 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP Nr. 123 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Freistellungsanspruch zu erfüllen, wobei er aber nicht im Sinn einer Ausschlussfrist an die gesetzliche Monatsfrist gebunden ist (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 22; 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241) .

    Für die Geltendmachung des Freizeitausgleichsanspruchs nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt die bloße Anzeige über die während der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit nicht (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 423/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 106, 87; 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 92, 241) .

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG steht dem Betriebsratsmitglied in diesen Fällen ein Ausgleichsanspruch in dem Umfang der von ihm aufgewendeten Zeit zu, wenn das Betriebsratsmitglied seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II der Gründe, BAGE 92, 241) .
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Freistellungsanspruch zu erfüllen, wobei er aber nicht im Sinn einer Ausschlussfrist an die gesetzliche Monatsfrist gebunden ist (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241) .

    Während das Bundesurlaubsgesetz den Arbeitgeber verpflichtet, den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer im Jahr von der Arbeitspflicht für "bezahlten Erholungsurlaub" (§ 1 BUrlG) freizustellen, bezweckt der Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 Halbs. 1 BetrVG eine Begrenzung der Arbeitsbelastung des Betriebsratsmitglieds (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 92, 241) .

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 423/01

    Freizeitausgleich für Reisezeiten eines Betriebsratsmitglieds

    Die bloße Anzeige über die während der Freizeit geleistete Betriebsratstätigkeit genügt dazu nicht (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - BAGE 92, 241 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 130 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 140, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 26.09.2018 - 7 AZR 829/16

    Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Freizeitausgleich -

    Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts wegen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erbrachter Betriebsratstätigkeit besteht nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in dem zeitlichen Umfang, in dem das Betriebsratsmitglied außerhalb der Arbeitszeit Betriebsratstätigkeiten wahrgenommen hat (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241; 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - zu 2 b der Gründe, BAGE 29, 242; zu § 46 Abs. 2 BPersVG BAG 22. Mai 1986 - 6 AZR 557/85 - zu 3 a der Gründe; Fitting 29. Aufl. § 37 Rn. 98; ErfK/Koch 18. Aufl. BetrVG § 37 Rn. 8; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 37 Rn. 55; Weber GK-BetrVG 11. Aufl. § 37 Rn. 117) .

    So sieht § 37 Abs. 3 BetrVG weder eine zeitliche Begrenzung des Freizeitausgleichsanspruchs auf den Umfang der für einen Arbeitstag geschuldeten persönlichen Arbeitszeit vor (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 92, 241) noch kann aus dem Umstand, dass bei Unmöglichkeit einer Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG die aufgewendete Zeit ausnahmsweise wie Mehrarbeit zu vergüten ist, geschlossen werden, dass sich die Arbeitsbefreiung um einen einem Mehrarbeitszuschlag entsprechenden Freizeitzuschlag erhöht (vgl. BAG 19. Juli 1977 - 1 AZR 376/74 - zu 2 b der Gründe, BAGE 29, 242) .

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Dem Arbeitgeber obliegt danach die Entscheidung, ob er umfangreiche Arbeitsbefreiung gewähren kann oder Mehrarbeitsvergütung leisten muss, weil er die Arbeitskraft des Betriebsratsmitglieds benötigt (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 92, 241) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97 - zum Freizeitausgleichsanspruch von Betriebsratsmitgliedern ausgeführt, dass der Vorrang des Freizeitausgleichs vor dessen Abgeltung dazu dient, im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder es soweit wie möglich zu verhindern, dass die Betriebsratsmitglieder entgegen dem Entgeltausfallprinzip durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben, dass jedoch durch den Vorrang des Freizeitausgleichs zugleich die Arbeitsbelastung des Betriebsratsmitglieds begrenzt werden soll (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - = NZA 2000, 554 zu II. 3. b) der Gründe).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99

    Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie

    Damit soll insbesondere im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit von Betriebsratsmitgliedern verhindert werden, daß Betriebsratsmitglieder entgegen dem Ehrenamtsprinzip des § 37 Abs. 1 BetrVG durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224; 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 130).

    Davon wird ausgegangen, wenn der Arbeitgeber sich auf die Unmöglichkeit des Freizeitausgleichs beruft (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - 19 Sa 26/16

    Zeitgutschrift für geleistete Betriebsratstätigkeit

    Hinzu komme, dass der Freizeitausgleich im Rahmen des § 37 Abs. 3 BetrVG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht tageweise, sondern stundenbezogen zu ermitteln sei (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97).

    Im Urteil vom 25. August 1999 hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass dem Betriebsratsmitglied ein Ausgleichsanspruch in dem Umfang der von ihm aufgewendeten Zeit zustehe, wenn es erforderliche Betriebsratstätigkeit ausnahmsweise aus betriebsbedingten Gründen nicht während seiner Arbeitszeit, sondern in seiner Freizeit leisten müsse (BAG 25. August 1999 - 7 AZR 713/97 - Rn. 13).

  • ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12

    Betriebsrat - Pauschalaufwendungsersatz - Mehrarbeitspauschale - Vorrang von

    Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist das Betriebsratsmitglied darauf angewiesen, den Freizeitausgleichsanspruch geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen (BAG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97, juris, Rn. 16).

    Der Kläger hat die Voraussetzungen einer Vergütung von tatsächlich geleisteter Mehrarbeit nach dieser Vorschrift - namentlich das konkrete Vorliegen von aus betriebsbedingten Gründen notwendiger Mehrarbeit, das Verlangen eines Freizeitausgleichs sowie die Ablehnung eines derartigen Ausgleichs durch die Beklagte aus betriebs(rats)bedingten Gründen (siehe zu den Voraussetzungen BAG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97, juris, Rn. 17) - nicht dargelegt.

  • LAG Hamburg, 15.07.2015 - 6 Sa 15/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitsbefreiung - Lohnausfallprinzip

  • LAG Sachsen, 27.10.2015 - 3 Sa 267/15

    Arbeitszeit und Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes

  • LSG Sachsen, 23.08.2016 - L 3 AL 113/14

    Arbeitslosengeld; Freizeitausgleich; Überstundenvergütung; Urlaubsabgeltung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 10 Sa 108/10

    Freistellung für Betriebsratstätigkeit - Zeitpunkt des Freizeitausgleichs -

  • LAG Hamm, 19.07.2000 - 3 Sa 2201/99

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 675/10

    Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied

  • LAG Hessen, 31.08.2007 - 12 Sa 387/05

    Vergütungsansprüche eines Betriebsratsmitglieds für außerhalb der persönlichen

  • LAG Hamm, 07.12.2007 - 10 Sa 1055/07

    Freizeitausgleich für Teilnahme an Betriebsvertretungssitzungen; Verfallfrist;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2007 - 2 Sa 10/07

    Erschwerniszulage: Beachtung von gesetzlichen Verboten bei betrieblicher Übung;

  • BAG, 08.03.2000 - 7 AZR 136/99

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 3 Sa 2201/99

    Anspruch auf Zahlung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht