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   BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73   

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BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 (https://dejure.org/1974,103)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1974 - 1 ABR 71/73 (https://dejure.org/1974,103)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 (https://dejure.org/1974,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Erforderlichkeit - Einführung in das neue Betriebsverfassungsgesetz - Kosten - Verhältnismäßigkeit - Prüfungspflicht des Betriebsrates - Zumutbarkeit der Kostenerstattung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 269
  • BB 1975, 372
  • DB 1975, 504
  • AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaO) und in seinem Beschluß vom 29. Januar 1974- - 1 ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) nicht gefolgt.

    Dabei kann es sich, worauf der Senat schon in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaO) und später in ständiger Rechtsprechung hingewiesen hat, sowohl um Grundkenntnisse als auch um Spezialkonntnisse handeln.

    November 1973 - 1 ABR 8/73 - :aaO, Beschluß vom 6 .

    November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaO) ausgesprochen hat, handelt es sich bei dem Begriff "erforderlich" um einen unbestimmten, einen gexvissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff, der aber stets gebietet, daß die in der Schulungs- und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit nicht nur verwertbar oder nützlich, sondern notwendig sind.

  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73

    Betriebsratsmitglied - Akkordausschuß - Theoretisches Grundwissen - Notwendigkeit

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaO) und in seinem Beschluß vom 29. Januar 1974- - 1 ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) nicht gefolgt.

    Senats nicht als überhöht angesehen werden und bleibt im Rahmen der nach den Lohnsteuerrichtlinien 1972 steuerlich anerkannten und nicht zum Arbeitslohn zu rechnenden Pauschbeträge (Beschluß vom 29« Januar 197 - 1 ABR 39/73 - aaO)".

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    6 BetrVG 1972 vorliegen (vgl. Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 AHR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    Vie der Senat gleichfalls in den schon erwähnten Beschlüssen -vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - und vom 6 .
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 41/73

    Tätigkeit - Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, Beschluß vom 27« November 1973 - 1 ABR 5/73 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG, Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 4o BetrVG 1972, alle Beschlüsse sind auch cur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), auch die Vermittlung von "Grundkenntnissan" über das neue Betriebsverfassungsgesetz gehören.
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73

    Beschwerdefrist - Abgekürzte Beschlußausfertigung - Formloser Zugang des

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, Beschluß vom 27« November 1973 - 1 ABR 5/73 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG, Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 4o BetrVG 1972, alle Beschlüsse sind auch cur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), auch die Vermittlung von "Grundkenntnissan" über das neue Betriebsverfassungsgesetz gehören.
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    Der Betriebsrat hat nach Auffassung des Senats die Frage, ob die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds oder mehrerer Betriebsratsmitglieder zu einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 erforderlich ist, nicht nur nach seinem rein subjektiven Ermessen zu beantworten, er muß sich vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Arbeitgebers einerseits, des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegen einander abwägt (BAG 4, 75 [79] = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG 14, 117 [122] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAG 19, 314 [318] = AP. Nr. 7 zu § 39 BetrVG; AP Nr. 7 und 11 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 11/66

    Betriebsratskosten - Einigungsstelle - Gewerkschaftssekretär

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    Der Betriebsrat hat nach Auffassung des Senats die Frage, ob die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds oder mehrerer Betriebsratsmitglieder zu einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 erforderlich ist, nicht nur nach seinem rein subjektiven Ermessen zu beantworten, er muß sich vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Arbeitgebers einerseits, des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegen einander abwägt (BAG 4, 75 [79] = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG 14, 117 [122] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAG 19, 314 [318] = AP. Nr. 7 zu § 39 BetrVG; AP Nr. 7 und 11 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55

    Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    Der Betriebsrat hat nach Auffassung des Senats die Frage, ob die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds oder mehrerer Betriebsratsmitglieder zu einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 erforderlich ist, nicht nur nach seinem rein subjektiven Ermessen zu beantworten, er muß sich vielmehr auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Arbeitgebers einerseits, des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegen einander abwägt (BAG 4, 75 [79] = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG 14, 117 [122] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAG 19, 314 [318] = AP. Nr. 7 zu § 39 BetrVG; AP Nr. 7 und 11 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73
    November 1973 - 1 ABR 26/73 ~ [demnächst] 9.
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 25, 325 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 482 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 -, vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - und vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 -, AP Nr. 18, 33 und 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 -, AP Nr. 7 und 9 zu § 40 BetrVG 1972; BAGE 25, 407 = AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) ist grundsätzlich für jeden Schulungsbesuch eines Betriebsratsmitglieds bei der Prüfung der Frage, inwieweit die konkreten Aufgaben des Betriebes eine Schulung auf diesem Gebiet notwendig machen, darauf abzustellen, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen entstehen oder in naher Zukunft entstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung eines Betriebsratsmitglieds ggf. unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat erforderlich erscheint, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann.
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Außerdem hat er darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - BAGE 80, 236 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 74, zu B II 1 der Gründe; 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - BAGE 26, 269 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 33, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich daher darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe).

  • BVerwG, 12.10.2023 - 5 P 7.22

    Kein Masterstudiengang für einen Personalrat

    Insbesondere § 39 Abs. 6 PersVG HB lässt sich jedoch entnehmen, dass der Gesetzgeber von einem begrenzten Aus- bzw. Fortbildungsaufwand ausgeht (vgl. BAG, Beschluss vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - BAGE 26, 269 zu § 37 Abs. 2 und 7 BetrVG 1972).

    Der Gesetzentwurf zum Betriebsverfassungsgesetz (BT-Drs. 6/1786 S. 40 f.) verweist darauf, dass die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen "die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse vermitteln", wozu das Bundesarbeitsgericht im Wege systematischer Gesetzesauslegung festgestellt hat, dass der Gesetzgeber bei den nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 für die Betriebsratstätigkeit erforderlichen Veranstaltungen von einem begrenzten Ausbildungsaufwand ausgegangen ist (BAG, Beschluss vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - BAGE 26, 269 unter Hinweis auf § 37 Abs. 2 und Abs. 7 BetrVG 1972, der dem § 39 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 PersVG HB vergleichbare Regelungen beinhaltet).

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Wie der Senat dort unter Hinweis auf seine Rechtsprechung ausgeführt hat, sind die Vorschriften des § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG aus sich heraus auszulegen (Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 sowie der Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 - = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, diese Beschlüsse sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie der Beschluß vom 8. Oktober 1974- - 1 ABR 72/73 - = AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972, danach ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei dieser Prüfung können die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73" aaO, Beschluß vom 8. Oktober 1974- - 1 ABU 72/73 -» aaO).

    Der Gesetzgeber geht nach Auffassung des Senats zwar von einem begrenzten Ausbildungsaufwand für die Betriebsratstätigkeit aus, wie eine vergleichende Betrachtung von § 37 Abs. 2 und 7 BetrVG zeigt (vgl. Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 -» aaO).

  • BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73

    Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen - Kosten -

    Zu den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Kenntnissen kann, wie der Senat gleichfalls in ständiger Rechtsprechung, zxiletzt in dem erwähnten Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 -, herausgestellt hat, auch die Vermittlung von "Grundkenntnissen" über das neue Betriebsverfassungsgesetz gehören.

    4. Bei dem Begriff "erforderlich" handelt es sich, wie der Senat in den schon erwähnten Beschlüssen vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 - und zuletzt in seinem Beschluß vom 27» September 1974 - 1 ABR 71/73 - (aaO) ausgesprochen hat, um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats ein schließenden Rechtsbegriff, der aber stets gebietet, daß die in der Schulungs- und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit nicht nur verwertbar oder nützlich, sondern notwendig sind.

    Beben der Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung hat der Betriebsrat, wie der Senat insbesondere in dem er wähnten Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - aus gesprochen und näher dargelegt hat, auch zu prüfen, ob die für die Schulung aufgewendeten Mittel zu dem mit ihr erstrebten Ziel - dem Betriebsratsmitglied die für die Betriebsratstätigkeit dieses Betriebes erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln - im Hinblick auf den Umfang des vermittelten Stoffes noch in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.

    Der Senat hat hierzu in dem Beschluß vom 27. September 197 - 1 ABR 71/73 - dazu unter anderem ausgeführt: das Gebot der Verhältnismäßigkeit (Verbot des Übermaßes) , das das gesamte Arbeitsrecht beherrscht und ohne das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne den $ 2 Abs. 1 BetrVG 1972 nicht denkbar sei, verpflichtet den Betriebsrat, den Arbeitgeber nur mit den Kosten zu belasten, die er der Sache nach für verhältnismäßig und des halb auch dem Arbeitgeber zumutbar halten darf.

    Es wird hierbei allerdings berücksichtigen müssen, daß Schulungsveranstaltungen der vorliegenden Art nur als einheitliches Ganzes angeboten werden (vgl. Beschluß vom Io. Mai 1974 - 1 ABR 6o/73 - [demnächst] AP Nr. 4 au § 65 BetrVG 1972 sowie Beschluß vom.27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - aaO).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in den Beschlüssen vom 29. Januar 1974 (- 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe), vom 27. September 1974 (- 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe), vom 8. Oktober 1974 (- 1 ABR 72/73 - AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 6 b der Gründe), vom 29. April 1975 (- 1 ABR 40/74 - AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe) und vom 8. Februar 1977 (- 1 ABR 124/74 - AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe) den Arbeitgeber zur Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe der steuerlichen Pauschbeträge verpflichtet.
  • BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen

    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaO) sowie in seinem Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 - ([demnächst] AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und danach in ständiger Rechtsprechung entgegengetreten.

    4. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Besuch einer Scliulungsveranstaitung für die Arbeit der Jugendvertreter erforderlich ist, ist somit einmal darauf abzustellen, ob die Schulung von ihrer Thematik her gesehen darauf ausgerichtet ist, die für die sachgerechte Durchführung der Jugendarbeit notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, zum anderen, ob der Betriebsrat bei seiner Beschlußfassung über die Entsendung des Jugendvertreters den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat (Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 - [demnächst] 11 .

    Bejaht das Landesarbeitsgericht diese Frage, dann wird es entsprechend den im Senatsbeschluß vom 27» September 1974- - 1 ABR 71/73 - (aaO) aufgestellten Grundsätzen zu untersuchen haben, ob der Antragsteller bei seiner Beschlußfassung auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet hat.

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Insoweit steht dem einzelnen Betriebsratsmitglied daher nur ein aus dem Kollektivbeschluß abgeleiteter Individualanspruch zu (BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 26, 269, 274 f. = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 80; BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 84; BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 10 Sa 1053/06

    Schulungsveranstaltung für Betriebsräte; Erforderlichkeit der Teilnahme an einer

    Für die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zum Besuch einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bedarf es ebenso wie für die Entstehung eines entsprechenden Entgeltsanspruches nach § 37 Abs. 2 BetrVG einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung durch den Betriebsrat, der Träger des Schulungsanspruchs nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist (BAG, Beschluss vom 06.11.1973 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 5; BAG, Beschluss vom 27.09.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 37 Rz. 161 m.w.N.).

    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 09.10.1973 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4 ; BAG, Beschluss vom 06.11.1973 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 6 ; BAG, Beschluss vom 27.09.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18 ; BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67 ; BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 140, 141 f.; DKK/Wedde, BetrVG, 10. Aufl., § 37 Rz. 92 ff.; Weber, GK-BetrVG, 8. Aufl., § 37 Rz. 156 f.; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 16 m.w.N).

    Dieses Grundlagenwissen im Betriebsverfassungsrecht ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit (BAG, Beschluss vom 06.11.1973 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 5; BAG, Beschluss vom 27.09.1974- AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 21.11.1978 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 35; BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 143; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 17; Weber, a.a.O., § 37 Rz. 164; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 95; Richardi/Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 37 Rz. 91).

  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 7 Sa 13/14

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs-

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

  • LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - Grundsatz der

  • LAG Hamm, 05.12.2008 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer

  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

  • LAG Hamm, 22.06.2007 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 Sa 2149/04

    Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 Sa 2053/04

    Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit

  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 10 TaBV 1/05

    Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder

  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars -

  • BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74

    Betriebsrat: Darlegungsumfang bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 34/06

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungs-, Fahrtkosten;

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

  • LAG Hamm, 17.10.2003 - 10 TaBV 83/03

    SchulungskostenErforderlichkeit der Schulung zur Neuregelung des

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

  • LAG Hessen, 29.06.1995 - 12 TaBV 73/94

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungen mehrerer Betriebsratsmitglieder

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 202/05

    Schulungskosten des Betriebsrats; Erforderlichkeit der Schulung über

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 111/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 19.01.2007 - 10 TaBV 62/06

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; SchulungskostenErforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05

    Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

  • ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 BV 29/11

    Betriebsratsseminar zum Thema "burn out"

  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 Sa 2025/03

    SchulungsveranstaltungErforderlichkeit der Schulung über

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 193/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 11.03.2005 - 10 TaBV 123/04

    Freistellung von Betriebsratskosten, Erforderlichkeit einer

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

  • LAG Köln, 09.06.2000 - 11 TaBV 28/00

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

  • BAG, 24.08.1976 - 1 ABR 109/74

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Mündliche Anhörung der Beteiligten - Erstattung von

  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 125/90

    Anspruch auf Lohnzahlung während Teilnahme an einer Betriebsratsschulung über

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 98/87

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung kurz vor Ende der Amtszeit

  • LAG Berlin, 19.03.1985 - 3 Sa 119/84

    Ausschluss von freigestellten Betriebsratsmitgliedern von innerbetrieblichen und

  • BAG, 03.02.1983 - 6 ABR 32/80
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 09.04.1992 - 3 Ca 138/92

    Lohnfortzahlung während der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

  • ArbG Arnsberg, 23.10.1980 - 2 BV 1/80

    Voraussetzungen der Kostenübernahme für Schulung eines Betriebsratsmitglieds;

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