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   BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91   

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BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91 (https://dejure.org/1992,765)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 1 ABR 51/91 (https://dejure.org/1992,765)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 (https://dejure.org/1992,765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Schiedsspruchs der Einigungsstelle eines Gesamtbetriebsrats über die Gewährung einer zusätzlichen Jahressondervergütung - Sachliche Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Entscheidung über das "ob" sowie den Gesamtumfang einer zusätzlichen ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 50; BetrVG § 76; GG Art. 103 Abs. 1
    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 2 bis 5, § 76 Abs. 5 Satz 3 und 4, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 50 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Ermessen der Einigungsstelle: Einseitige Festsetzung unterschiedlich hoher Jahressondervergütungen durch den Arbeitgeber nur bei festgelegter Orientierung an bestimmten Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Probleme auf beiden Seiten - Betriebliche Weihnachtsfeier und Arbeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 702
  • VersR 1993, 382
  • BB 1992, 1215
  • DB 1992, 1730
  • AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 31/87

    Einigungsstelle: Ermessensüberschreitung

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Ein Spruch der Einigungsstelle über die Regelung einer zusätzlichen Jahressondervergütung muß die Frage, in welchem Verhältnis die Vergütungen der einzelnen Arbeitnehmer zueinander stehen sollen, jedenfalls insoweit selbst regeln, daß die Festsetzung unterschiedlich hoher Jahressondervergütungen sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 17.10.1989 BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972).

    Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Ausgestaltung eines Entlohnungssystems ist die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und die Durchsichtigkeit und Einsehbarkeit des jeweiligen Entlohnungssystems (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, mit weiteren Nachweisen).

    Hierin unterscheidet sich die Regelung von dem der Senatsentscheidung vom 17. Oktober 1989 (BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972) zugrunde liegenden Sachverhalt; dort war dem Arbeitgeber die Festsetzung unterschiedlicher Provisionssätze übertragen worden, ohne daß diese sich an bestimmten Kriterien zu orientieren hatten.

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Vielmehr erfaßt § 50 Abs. 1 BetrVG auch die subjektive Unmöglichkeit (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 50 Rz 28).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Der Senat hat vielmehr wiederholt ausgeführt, daß auch der Spruch der Einigungsstelle dem Arbeitgeber eine gewisse Freiheit einräumen kann, wenn die Einigungsstelle nur selbst den Regelungsgegenstand gestaltet hat (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; 51, 217 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; 63, 140 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt ist, ist zu berücksichtigen, daß § 76 Abs. 3 und 4 BetrVG nur wenige Grundsätze des Verfahrens regeln, im übrigen Inhalt und Ablauf des Einigungsstellenverfahrens vom Vorsitzenden der Einigungsstelle im Interesse einer effektiven Schlichtung nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird (Senatsbeschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 305 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Das Landesarbeitsgericht ist auch zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruchs die Frage zum Gegenstand hat, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt, wobei diese Belange und auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, festzustellen sind (BAGE 40, 107 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989, aaO).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Der Senat hat vielmehr wiederholt ausgeführt, daß auch der Spruch der Einigungsstelle dem Arbeitgeber eine gewisse Freiheit einräumen kann, wenn die Einigungsstelle nur selbst den Regelungsgegenstand gestaltet hat (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; 51, 217 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; 63, 140 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
    Ist der Spruch der Einigungsstelle unwirksam - sei es, daß der Gesamtbetriebsrat nicht zuständig gewesen wäre, sei es, daß die Einigungsstelle ihr Ermessen nicht ausgeübt und die Regelung einseitig auf den Arbeitgeber übertragen hätte -, könnte und müßte auch heute noch eine mitbestimmte Regelung für die zusätzliche Jahressondervergütung vereinbart werden (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988, BAGE 60, 48, 56 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Doch muss die Einigungsstelle selbst den Regelungsgegenstand gestaltet haben (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60, zu B II 3 c aa der Gründe mwN; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Zwar kann der Arbeitgeber bei einer freiwilligen Leistung grundsätzlich mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er die Leistung gewährt, welchen Dotierungsrahmen er dafür zur Verfügung stellen will und an welchen Empfängerkreis er diese zu erbringen bereit ist (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23, BAGE 123, 152; 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe; Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) ist der Gesamtbetriebsrat allerdings nicht nur für solche Angelegenheiten zu ständig, deren Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist; vielmehr genügt es, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des Unternehmens und seiner Betriebe abzustellen ist.
  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Dieser Grundsatz gebietet es, allen Beteiligten der Einigungsstelle ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und damit auch Lösungsvorschläge zu unterbreiten (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 17/94

    Mitbestimmung bei übertariflicher Entlohnung - Abgrenzung der Zuständigkeit von

    Subjektiv unmöglich ist den Einzelbetriebsräten beispielsweise eine Regelung freiwilliger Leistungen dann, wenn der Arbeitgeber deren Zweck so definiert, daß dieser nur mit einer überbetrieblichen Regelung erreichbar ist (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972 - beide m.w.N.).

    Das hat dann zur Folge, daß die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats gegeben ist (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 244 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Senatsbeschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972; Kreutz, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 50 Rz 28; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 50 Rz 28; wohl auch Trittin in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, aaO, § 50 Rz 25).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Bei der Regelung von nicht der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten ist der Gesamtbetriebsrat ohnehin zuständig, wenn der Arbeitgeber - wie hier - nur bereit ist, mit dem Gesamtbetriebsrat auf überbetrieblicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen (BAG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

    Gegenstand der Überprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 31/87] = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) das Ergebnis der Tätigkeit der Einigungsstelle.
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 3/95

    Einladung der Beisitzer zur Einigungsstellensitzung

    a) Das folgt allerdings nicht, wie das Landesarbeitsgericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe) angenommen hat, aus einem Anspruch der Einigungsstellenmitglieder auf rechtliches Gehör.
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 21/93

    Einigungsstellenspruch über Lohnkontostunde - Unwirksamkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - und 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 8 und 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, BAGE 63, 140 = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972 und Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972) beurteilt sich die Frage, ob der Spruch der Einigungsstelle die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat, allein danach, ob die durch den Spruch getroffene Regelung als solche sich innerhalb dieser Grenzen hält, d.h. nach billigem Ermessen die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt.
  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 1155/10

    Mitbestimmungspflichtigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 TaBV 7/14

    Zuständiger Betriebsrat für Ausgleichszeitraum und Schwankungsbreite -

  • LAG München, 14.11.2002 - 2 TaBV 23/02

    Rechtswidrige Gesamtbetriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit im privaten

  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.2013 - 21 TaBV 3/13

    Teilnichtigkeit eines Einigungsstellenspruchs - unzulässige Verlagerung von

  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07

    Einigungsstelle zu Bonuszahlung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei

  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

  • LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11

    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim

  • LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11

    Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs -

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1143/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Brandenburg, 13.02.2003 - 3 TaBV 15/01

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über die Einführung sowie den Einsatz

  • LAG Hamm, 29.09.2006 - 10 TaBV 5/06

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96

    Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft;

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1144/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1149/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ; Beteiligung des

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1146/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1147/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1148/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen; Beteiligung des

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 161/08

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs; ordnungsgemäße Antragstellung;

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1145/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • ArbG München, 19.10.2021 - 10 BV 21/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - offensichtliche Unzuständigkeit der

  • LAG Köln, 30.07.1999 - 11 TaBV 35/99

    Einstweilige Verfügung; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Einigungsstelle;

  • LAG Hamburg, 23.08.1994 - 6 TaBV 3/94

    Einigungsstelle; Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle; Verstoß gegen

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.04.2018 - KGH.EKD I-124/29
  • ArbG Detmold, 11.03.2020 - 2 BV 47/19

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruches zu flexibler Arbeitszeit

  • ArbG Hamburg, 30.03.2007 - 27 BV 8/07

    Unanfechtbarkeit verfahrensleitender Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle -

  • LAG Köln, 21.09.1992 - 11 TaBV 34/92

    Einigungsstelle; Einigungsstellenspruch; Anfechtung; Zulage; Übertariflich

  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.09.1997 - VerwG.EKD 0124/B6
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