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   BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80   

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BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 (https://dejure.org/1983,1305)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 (https://dejure.org/1983,1305)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 (https://dejure.org/1983,1305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 113
  • NJW 1983, 2463
  • BB 1983, 1282
  • DB 1983, 1607
  • JR 1984, 264
  • AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 18
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79

    Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß sich das nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG bestehende Einblicksrecht auf die gesamten effektiven Bruttobezüge einschließlich übertariflicher Zulagen erstreckt und daß der Antragsteller von diesem Recht auch ohne Darlegung eines besonderen Anlasses jederzeit Gebrauch machen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972; ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 80 Rz 23; vgl. auch Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 62, 66).

    Zu diesen Aufgaben gehört es, darüber zu wachen, daß alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden und der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 und vom 3. Dezember 1981, aaO sowie BAG 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80
    Zu diesen Aufgaben gehört es, darüber zu wachen, daß alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden und der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 und vom 3. Dezember 1981, aaO sowie BAG 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß sich das nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG bestehende Einblicksrecht auf die gesamten effektiven Bruttobezüge einschließlich übertariflicher Zulagen erstreckt und daß der Antragsteller von diesem Recht auch ohne Darlegung eines besonderen Anlasses jederzeit Gebrauch machen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972; ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 80 Rz 23; vgl. auch Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 62, 66).
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Es ist nicht ersichtlich, dass das BetrVG dem Begriff der Unterlagen in § 34 Abs. 3 einen anderen Bedeutungsgehalt zumisst als in § 80 Abs. 2 Satz 2. Für diese Vorschrift ist anerkannt, dass sich dass Auskunftsrecht des Betriebsrats auch auf Informationen bezieht, die der Arbeitgeber auf Datenträgern abgespeichert hat (BAG 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 42, 113 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 24).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    1, S. 19, 21 f.; Klebe in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 94 Rz 40; Kort, RdA 1992, 378, 382; Müller/Wächter, Der Datenschutzbeauftragte, 2. Aufl., S. 95; Rudolf, NZA 1996, 296, 300; Schlemann, Recht des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, S. 60; Dammann in: Simitis/Dammann/Geiger/Mallmann/Walz, BDSG, 4. Aufl., Loseblatt, Stand Juli 1994, § 3 Rz 236; Wohlgemuth, Datenschutz für Arbeitnehmer, 2. Aufl., Rz 371; noch offengelassen im Beschluß des Sechsten Senats vom 17. März 1983, BAGE 42, 113, 116 = AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    dd) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann der Betriebsrat seine Aufgaben nach den §§ 75, 80, 87 BetrVG (vgl. BAGE 35, 342, 348 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 42, 113, 115 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80] = AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972) auch bei Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht wahrnehmen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2018 - 4 TaBV 19/17

    Anspruch Betriebsrat auf Einsichtnahme in Brutto- und Gehaltslisten - nicht

    Im Übrigen ist genau der seitens der Arbeitgeberin als problematisch empfundene Fall der Extraktion bestimmter Daten aus einer vorhandenen Datensammlung bereits im Jahre 1983 durch das Bundesarbeitsgericht entschieden worden (17.03.1983 - 6 ABR 33/80, Rn. 12).
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Das kann zur Folge haben, dass eine Unterlage ggf. nur in Auszügen zur Verfügung zu stellen ist, soweit in ihr Informationen verkörpert sind, auf die sich der Vorlageanspruch des Betriebsrats nicht erstreckt (BAG 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 42, 113) .
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Lediglich sind diese Listen nicht auszuhändigen, dürfen von ihnen auch Kopien oder komplette Abschriften nicht angefertigt werden; die Zahl der für den Personalrat Einsicht nehmenden Personen ist außerdem zu begrenzen; einzelne Notizen dürfen allerdings bei der Einsichtnahme in der Dienststelle gemacht werden (vgl. zu allem: Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 20 f.; vgl. zum BetrVG auch die Beschlüsse des BAG vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - und vom 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 - AP Nr. 17 und Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Es fallen jedoch auch die Daten in einem Datenträger unter den Begriff der Unterlagen im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz BetrVG (so für § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, BAGE 42, 113 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80] = AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 44; Stege/Weinspach, BetrVG, 5. Aufl., § 80 Rz 11 a).

    So hat er im Beschluß vom 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 - (BAGE 42, 113 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80] = AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972) zu § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG entschieden, daß es auf die Form der Liste nicht ankomme und der Begriff "Liste" sich auch auf in EDV-Anlagen gespeicherte, d. h. bereits vorhandene Gehaltsdaten beziehe.

  • ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10

    Datenschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Vielmehr gehen gesetzliche Vorschriften wie § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, die die Information des Betriebsrats und damit u.U. auch die Weitergabe von Daten vorschreiben, dem Bundesdatenschutzgesetz vor (vgl. BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 - AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 18; Weber, in GK-BetrVG, 9. Aufl., § 80 Rdnr. 74; ErfK/ Kania, 10. Aufl., § 80 BetrVG Rdnr. 22; Richardi/ Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 80 Rdnr. 57 und - mit Hinweis darauf, dass der Betriebsrat unselbständiger Teil der verarbeitenden Stelle und nicht Dritter Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 80 Rdnr. 58; dazu, dass der Betriebsrat Teil der verarbeitenden Stelle ist vgl. auch BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, juris, dort Rdnr. 36).
  • LAG München, 24.11.2010 - 11 TaBV 48/10

    Eingliederungsmanagement

    Bereits mit Urteil vom 17.03.1983 (6 ABR 33/80, zit. n. Juris) ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes dem Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und -gehaltslisten nicht entgegensteht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06

    Pflicht des Arbeitgebers zur Aufschlüsselung des Bruttoentgelts in den Lohn- und

    Der Begriff "Liste" ist unabhängig von der Art der Datenführung (BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 18).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

  • OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21

    SAP-System; Abrechnung über EDV-Anlage; Einsicht in Bruttoentgeltlisten;

  • LAG Hessen, 19.10.1989 - 12 TaBV 172/88

    Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassen des Erstellens vollständiger

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85

    Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 16.93

    Informationsanspruch des Personalrats und Persönlichkeitsschutz -

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 26.92

    Verpflichtung eines Dienststellenleiters, dem Personalrat die Namen der

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