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   BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90   

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BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90 (https://dejure.org/1992,1338)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 7 ABR 51/90 (https://dejure.org/1992,1338)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 (https://dejure.org/1992,1338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 80 Abs. 3 S. 1, § 40 Abs. 1
    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 80 Abs. 3 Satz 1, § 40 Abs. 1
    Erforderlichkeit einer Heranziehung externer Sachverständiger durch den Betriebsrat bei neuen Technologien?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 1
  • MDR 1993, 249
  • NZA 1993, 86
  • BB 1992, 2007
  • DB 1992, 2245
  • JR 1993, 88
  • AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Zum Abschluß einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat über die Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (vgl. BAGE 54, 278, 295 f. = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30, aaO; auch schon BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11, aaO sowie BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972).

    Hierzu gehört die Information darüber, welche Daten und deren Verknüpfungen eine Kontrolle des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern ermöglichen bzw. welche personenbezogenen oder auf Personen beziehbaren Daten im Sinne des Datenschutzrechts durch Programme zu welchem Zweck erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden sollen oder können (BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe, m. w. N.; BAGE 54, 278, 296 f. = AP Nr. 29, aaO, zu B VI der Gründe).

    b) Hat der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflicht gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG erfüllt, so gebieten es die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit, daß der Betriebsrat, wenn er trotz der vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen meint, ohne zusätzliche sachkundige Unterstützung seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, zunächst weitere, ihm vom Arbeitgeber gebotene Möglichkeiten der Unterrichtung durch Fachkräfte des Betriebes oder Unternehmens oder durch Vertreter des Systemherstellers oder des Systemverkäufers nutzt, ehe die kostenaufwendige Beiziehung eines Sachverständigen als erforderlich angesehen werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 4. Juni 1987, aaO, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Dementsprechend hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß ein Rechtsanwalt, der vom Betriebsrat zur Beratung über eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Betriebsvereinbarung hinzugezogen wird, für den Betriebsrat als Sachverständiger im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG tätig sein soll (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe).

    Zum Abschluß einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat über die Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (vgl. BAGE 54, 278, 295 f. = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30, aaO; auch schon BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11, aaO sowie BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Zum Abschluß einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat über die Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (vgl. BAGE 54, 278, 295 f. = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30, aaO; auch schon BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11, aaO sowie BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972).

    Hierzu gehört die Information darüber, welche Daten und deren Verknüpfungen eine Kontrolle des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern ermöglichen bzw. welche personenbezogenen oder auf Personen beziehbaren Daten im Sinne des Datenschutzrechts durch Programme zu welchem Zweck erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden sollen oder können (BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30 zu § 80 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe, m. w. N.; BAGE 54, 278, 296 f. = AP Nr. 29, aaO, zu B VI der Gründe).

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Nur wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG vorliegen, insbesondere also wenn die nach dieser Bestimmung erforderliche nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über den Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit, über die Person des Sachverständigen und über dessen Vergütung getroffen ist oder die dazu notwendige Willenserklärung des Arbeitgebers durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als erteilt gilt, sind die Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Person als Sachverständigen vom Arbeitgeber zu tragen (vgl. Senatsbeschluß BAGE 61, 333, 337 = AP Nr. 35 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe = SAE 1990, 8 f., mit Anm. Rieble).

    Verweigert der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung herbeiführen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 61, 333, 338 = AP Nr. 35 zu § 80 BetrVG 1972, zu B I 2 c der Gründe, m. w. N. = SAE 1990, 8 ff. mit Anm. Rieble).

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 39/81

    Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats des technischen Überwachungsvereins -

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Zwar ist der Übergang vom Hilfs- zum Hauptantrag auch in dritter Instanz noch möglich (BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Beschluß vom 11. Februar 1992, BAGE 69, 302, - 1 ABR 49/91 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Zum Abschluß einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat über die Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber durch das Arbeitsgericht nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (vgl. BAGE 54, 278, 295 f. = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP Nr. 30, aaO; auch schon BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 AP Nr. 11, aaO sowie BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 34/75 AP Nr. 1 zu § 108 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87

    Voraussetzungen für die Befugnis des Betriebsrats, mit seiner Vertretung vor der

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 21. Juni 1989 (BAGE 62, 139 = AP Nr. 34 zu § 76 BetrVG 1972 mit Anm. Berger-Delhey = SAE 1990, 105 ff. mit Anm. Eich) erkannt, daß sich im Rahmen des Erforderlichen der Betriebsrat eines Rechtsanwaltes als sachkundigen Verfahrensbevollmächtigten in einem Verfahren vor einer Einigungsstelle bedienen darf und der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat.
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
    Zwar ist der Übergang vom Hilfs- zum Hauptantrag auch in dritter Instanz noch möglich (BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Beschluß vom 11. Februar 1992, BAGE 69, 302, - 1 ABR 49/91 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Zur Erteilung seiner Zustimmung nach § 80 Abs. 3 BetrVG darf der Arbeitgeber nur unter dieser Voraussetzung verpflichtet werden (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 1; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 29, BAGE 116, 192; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 19, BAGE 132, 232) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellt § 80 Abs. 3 BetrVG - mit Ausnahme der Fälle des § 111 Satz 2 BetrVG - die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat dar, wenn es nicht um die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren vor der Einigungsstelle oder vor Gericht geht, sondern um die Beratung des Betriebsrats außerhalb solcher Verfahren (vgl. BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 70, 1; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 ff., BAGE 132, 232) .

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Das gilt auch dann, wenn der Sachverständige dem Betriebsrat seine Sachkunde nicht neutral, sondern an den Interessen des Betriebsrats ausgerichtet zur Verfügung stellen soll (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 40, zu B II 1 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92, zu B II 1 a der Gründe).

    Zur Erteilung seiner Zustimmung zur Heranziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG darf der Arbeitgeber nur verpflichtet werden, wenn die Heranziehung des Sachverständigen in der konkreten Situation, in der der Betriebsrat seine Aufgaben zu erfüllen hat, als erforderlich anzusehen ist (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 40, zu B III 1 der Gründe; vgl. auch 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - BAGE 54, 278 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 29, zu B IV der Gründe; 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 30 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 31, zu B II 1 b der Gründe).

    Dies darf der Betriebsrat nicht von vornherein mit der pauschalen Begründung ablehnen, diese Personen besäßen nicht das Vertrauen des Betriebsrats, weil sie im Dienste des Arbeitgebers stünden und deshalb nicht als neutral oder objektiv angesehen werden könnten (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - aaO, zu B III 1 b der Gründe).

    Bereits nach der vor In-Kraft-Treten des BetrVerf-ReformG bestehenden Rechtslage war der Betriebsrat gehalten, die vom Arbeitgeber angebotenen Möglichkeiten zur Unterrichtung durch Fachkräfte des Betriebs oder Unternehmens zu nutzen (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 40, zu B III 1 b der Gründe).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    b) § 80 Abs. 3 BetrVG und § 111 Satz 2 BetrVG sind zwar die alleinigen Rechtsgrundlagen für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat zum Zwecke seiner Beratung außerhalb von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder Einigungsstellenverfahren (BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 ff., BAGE 132, 232; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 70, 1) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Verweigert der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen (vgl. etwa BAG 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 4; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 1).

    Geht es nicht um die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren vor der Einigungsstelle oder vor Gericht, sondern um die Beratung des Betriebsrats außerhalb solcher Verfahren, stellt § 80 Abs. 3 BetrVG - mit Ausnahme der Fälle des § 111 Satz 2 BetrVG - die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat dar (vgl. BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 70, 1).

    Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zumindest über den Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit, über die Person des Sachverständigen und über dessen Vergütung (vgl. BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 1).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    Neben der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - seien die Entscheidungen vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - und vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - von Bedeutung, auf die die erstgenannte Entscheidung Bezug nehme.

    In der Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - wurde ausweislich Rn. 13 beantragt,.

    (ddd)Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt § 80 Abs. 3 BetrVG - mit Ausnahme der Fälle des § 111 Satz 2 BetrVG - die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat dar, wenn es nicht um die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren vor der Einigungsstelle oder vor Gericht geht, sondern um die Beratung des Betriebsrats außerhalb solcher Verfahren (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 ff.; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - Leitsatz Ziff. 1).

    (bb) Soweit der Beteiligte zu 1. auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - und vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - verweist, vermögen diese nichts daran zu ändern, dass zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung durch die Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - höchstrichterlich geklärt war, dass eine Hinzuziehung als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG nicht in Betracht kommt, wenn es um die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in einer konkreten Angelegenheit geht.

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Entspricht die Heranziehung einer sachkundigen Person nicht den besonderen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, kann die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für den in dieser Vorschrift geregelten Sachverhalt nicht auf § 40 Abs. 1 BetrVG gestützt werden (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 [BAG 26.02.1992 - 7 ABR 51/90] = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48).
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 25/13

    Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern

    Die Beauftragung eines Sachverständigen sollte erst nach Erschöpfung der betriebsinternen Erkenntnismöglichkeiten erforderlich sein (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 70, 1; 4. Juni 1987 - 6 ABR 63/85 - zu B II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

    Die Kosten eines vom Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hinzugezogenen Sachverständigen gehören, soweit sie erforderlich sind, zu den gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratstätigkeit (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP Nr. 48 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Soweit der Betriebsrat in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass er gehalten sei, zunächst sämtliche Möglichkeiten der internen Informationsbeschaffung zu nutzen, bevor er externen, kostenverursachenden Sachverstand hinzuziehe (vgl. zur Hinzuziehung aus Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG: BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 40, zu B III 1 b der Gründe) , verkennt er, dass die Voraussetzungen, unter denen der Betriebsrat die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Vertretung seiner Interessen auf Kosten des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG für erforderlich halten darf, andere sind als für die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
  • LAG Hessen, 06.12.2007 - 9 TaBV 153/07

    Anwaltsvergütung - Beratungskosten - Betriebsratswahl - Schulungskosten -

    Die dabei entstehenden Kosten sind nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 BetrVG erstattungsfähig (BAG Beschluss vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1992 - 7 ABR 51/90 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 40).
  • LAG Hessen, 17.06.1993 - 12 TaBV 197/92

    Betriebsrat: Rechtsanwalt als Berater

  • LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03

    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2012 - 9 TaBV 1/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Videoüberwachung - Hinzuziehung eines

  • BAG, 25.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Internetanschlusses für

  • LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBVGa 3/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Anspruch des Betriebsrats auf

  • LAG Köln, 09.08.2019 - 9 TaBV 16/19

    Pflicht zur Übernahme von Sachverständigenkosten durch Arbeitgeber nur bei

  • LAG Hamm, 14.05.1996 - 13 TaBV 106/95

    Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei

  • LAG Berlin, 28.09.1992 - 9 TaBV 2/92

    Betriebsrat: Schulungsveranstaltung - Verhältnismäßigkeit der Kosten

  • ArbG Berlin, 15.03.2006 - 9 BV 21646/05

    Einigungsgebühr; Interessenausgleich und Sozialplan

  • ArbG Leipzig, 08.08.2001 - 11 BV 14/01

    Anspruch des Betriebsrats auf Einholung eines Rechtsgutachtens über die

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