Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1815
BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01 (https://dejure.org/2001,1815)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 1 ABR 3/01 (https://dejure.org/2001,1815)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 (https://dejure.org/2001,1815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Mitbestimmung - Überschreiten der Jahresarbeitszeit - Betriebsrat - Tarifvertrag - Vollzeitarbeitnehmer - Abrechnungszeitraum - Zeitkonto - Überzeitarbeit

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 3; ; Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG vom 1. Januar 1998 § 2; ; Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG vom 1. Januar 1998 § 4; ; Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG vom 1. Januar 1998 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Mitbestimmung bei Überschreiten einer tariflichen Jahresarbeitszeit; Globalantrag; Unterlassungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3; Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die DB AG vom 1. 1. 1998 (JazTV) §§ 2, 4, 6
    Keine Mitbestimmung bei Überschreiten der tariflichen Jahresarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1970
  • DB 2002, 2002
  • AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
    Diesen Bestimmtheitsanforderungen kann auch ein sog. Globalantrag genügen, mit dem ein Mitbestimmungsrecht generell und unabhängig vom Einzelfall geltend gemacht wird (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364).

    Einschränkende Voraussetzungen, die bislang nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden sind, stellen im Vergleich zu diesem nicht ein minus, sondern etwas anderes dar (BAG 3. Mai 1994, aaO).

    Zwar kann ein Betriebsrat zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs geltend machen (grundlegend BAG 3. Mai 1994, aaO; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56 mwN).

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
    Zwar kann ein Betriebsrat zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs geltend machen (grundlegend BAG 3. Mai 1994, aaO; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56 mwN).

    Sie muß im Betrieb nicht einheitlich sein oder zumindest für die Mehrzahl der im Betrieb Beschäftigten zutreffen, sondern kann für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich sein (BAG 23. Juli 1996, aaO).

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
    a) Betriebsübliche Arbeitszeit ist die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit (BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 48 mwN).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
    Zwar ergeben sich in diesem Fall keine Bedenken aus § 308 ZPO, doch widerspricht die darin liegende sachliche Antragserweiterung in der Rechtsbeschwerdeinstanz dem auch für das Beschlußverfahren geltenden § 561 Abs. 1 ZPO (BAG 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 mwN).
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
    Bei diesem geht es um die Frage, ob vorübergehend überhaupt weniger oder mehr, als betriebsüblich ist, gearbeitet werden soll und von wem, und ggf. um die Festlegung des Umfangs der von den Arbeitnehmern abweichend vom Üblichen geschuldeten Arbeitsleistung (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9 mwN).
  • LAG Hessen, 19.10.2000 - 5 TaBV 5/00

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wegen vorübergehender Verlängerung der

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2000 - 5 TaBV 5/2000 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, 372 ff. = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 36, zu II B III der Gründe; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56, zu B III 1 der Gründe; 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Sie wird bestimmt durch den regelmäßig geschuldeten zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und die für ihn erfolgte Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64 mwN).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Ein solches Verbot bezieht sich zwar ebenfalls auf einen Teil der geschäftlichen Tätigkeit der Beklagten zu 1, kann aber prozessual nicht als Minus zu dem von der Klägerin gestellten Unterlassungsantrag behandelt werden, weil seine Begründung von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden sind (vgl. BAGE 76, 364, 377 = NJW 1995, 1044, 1047; BAG DB 1992, 434; BAG AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93; vgl. auch BGH, Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 202/00, WRP 2003, 534, 535 = MarkenR 2003, 105 - Mitsubishi).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Sie widerspricht dem auch für das Beschlußverfahren geltenden § 561 Abs. 1 ZPO aF (§ 559 Abs. 1 ZPO nF) (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64; 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 mwN).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Sie wird bestimmt durch den vertraglich geschuldeten regelmäßigen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und die für ihn erfolgte Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Bei der genauen Festlegung ihres täglichen Umfangs und ihrer tageszeitlichen Lage hat der Betriebsrat mitzubestimmen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, bei der vorübergehenden Verlängerung ihres so bestimmten regelmäßigen Zeitumfangs besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - aaO).

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 44/11

    Heilung eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines

    Einschränkende Voraussetzungen, die bislang nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden sind stellen im Vergleich zu diesem nicht ein Minus, sondern etwas anderes dar (vgl. BAG 1. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn. 43, 44, zitiert nach juris).

    Ob es tatsächlich in allen Fällen besteht ist eine Frage der Begründetheit des Antrages (vgl. z.B. BAG 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - Rn. 22, zitiert nach juris; BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn. 41 m.w.N., zitiert nach juris).

    Es ist dem Gericht verwehrt, von sich aus einen als Globalantrag unbegründeten Antrag auf die begründeten Fälle einzuschränken, denn dies würde den Gegenstand des Verfahrens ändern und damit § 308 ZPO verletzen (vgl. BAG 11. Februar 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn. 44, zitiert nach juris; BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/04 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn. 44, zitiert nach juris; BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - Rn. 21, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 24.02.2011 - 5 TaBV 120/10

    Globalantrag - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats anlässlich der Erstellung

    Ob es tatsächlich in allen Fällen besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. z. B. BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn. 42, zitiert nach juris; BAG 22. Juni 2005 - 1 ABR 34/04 - Rn. 36 m.w.N., zitiert nach juris).

    Eine sie berücksichtigende Tenorierung würde den Gegenstand des Verfahrens ändern und damit § 308 ZPO verletzen (vgl. BAG 11. Februar 2001 - 1 ABR 3/01 - Rn. 44, zitiert nach juris; BAG 06. Dezember 1994 - 1 ABR 30/04 - Rn. 20, zitiert nach juris).

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

    Ob es tatsächlich in allen Fällen besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (BAG 11.12.2001 - 1 ABR 3/01 - BAG 22.06.2005 - 1 ABR 34/04 -).

    Eine sie berücksichtigende Tenorierung würde den Gegenstand des Verfahrens ändern und damit § 308 ZPO verletzen (vgl. BAG 11.02.2001 - 1 ABR 3/01 - 06.12.1994 - 1 ABR 30/04 -).

  • LAG Hessen, 05.10.2006 - 5 TaBV 39/06

    Vollstreckungsabwehrklage - Rechtskrafterwirkung nach Verschmelzung - Identität

    Unter betriebsüblicher Arbeitszeit ist die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit zu verstehen, die im Betrieb nicht einheitlich sein muss, sondern für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich sein kann (BAG, Beschluss vom 11.12.2001 - 1 ABR 3/01 - AP Nr. 93 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 352/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

    Sie wird bestimmt durch den regelm äßig geschuldeten zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und die für ihn erfolgte Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 3/01 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Arbeits zeit Nr. 93 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 64 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 TaBV 51/06

    Abstellung zu "Workshops" als Versetzung?

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 47/11

    Initiativrecht des Betriebsrats für die Erstellung einer Betriebsordnung

  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 115/06

    Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Anordnung/Duldung von

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 351/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 349/07

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Hamm, 04.05.2005 - 10 TaBV 54/05

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen,

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 350/02

    Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre - Voraussetzung für die

  • LAG Hessen, 10.03.2011 - 5 TaBV 61/10

    Mitbestimmungsrecht - Änderung von sogenannten Tagesdauerarbeitsposten im

  • LAG Hessen, 09.02.2012 - 5 TaBV 144/11

    Mitbestimmung - Flugumläufe

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 5 TaBV 5/05

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates beim Einsatz von

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09

    Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 96/03

    Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben

  • ArbG Köln, 22.11.2016 - 14 BV 162/16

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zur Regelung von Zuschlägen für

  • KAGH, 10.02.2012 - K 10/11

    Wirksamkeit einer Neuvereinbarung über das Entsenderecht von Mitgliedern in die

  • ArbG Bielefeld, 07.05.2008 - 4 BVGa 4/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht