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   BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75   

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BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75 (https://dejure.org/1978,909)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1978 - 1 ABR 66/75 (https://dejure.org/1978,909)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1978 - 1 ABR 66/75 (https://dejure.org/1978,909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leiharbeitnehmer - Betriebsrat - Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge - Entleiher - Leiharbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1520
  • DB 1978, 1841
  • AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung

    Auszug aus BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75
    Die Rechtsbeschwerde meint zwar unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 1.10.1974 - 1 ABR 77/73 - AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972 -, die Antragsgegnerin müsse sich vor Vertragsschluß mit dem Verleiher entsprechend absichern, daß sie ihre Verpflichtungen gegenüber ihrem Betriebsrat erfüllen könne.
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75
    Sammlung des Gerichts bestimmten Beschluß vom 14.5.1974 - 1 ABR 40/73 - (AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat entschieden, daß die Leiharbeitnehmer i.S. des AÜG betriebsverfassungsrechtl.
  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75
    So hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6.4.1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 - die Auffassung vertreten, daß schon im Interesse der Rechtssicherheit das Auskunftsrecht des Betriebsrates nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht unter vorrangiger und vorweggenommener Prüfung der Gründe des § 99 Abs. 2 BetrVG beschränkt werden könne und die Auskunftsrechte nach § 99 Abs. 1 BetrVG Bedeutung im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates hätten.
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Der Entleiher schuldet im Zusammenhang mit der Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 1 BetrVG keine Auskunft über die Ausgestaltung dessen Arbeitsvertrags mit dem Verleiher (vgl. BAG 6. Juni 1978 - 1 ABR 66/75 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 19) .
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 6. April 1973 und 6. Juni 1978 (- 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 und - 1 ABR 66/75 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972) die Auskunftsrechte des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG auch im Hinblick auf die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats bestimmt hat, hält der Senat daran nicht fest.
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Dabei kann dahinstehen, ob nach Einführung des § 14 Abs. 3 AÜG noch Raum ist für die nicht näher ausgeführte Erwägung in den Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 1974 (- 1 ABR 40/73 - BAGE 26, 149) und vom 6. Juni 1978 (- 1 ABR 66/75 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 19) , wonach sich aus den Besonderheiten des Leiharbeitsverhältnisses tatsächliche Einschränkungen für den Umfang der Unterrichtungspflichten des Entleihers nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG ergeben mögen.
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

    cc) Ohne Erfolg verweist die Revision insoweit darauf, die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers stelle eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG dar (BAGE 26, 149, 154 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe; Beschluß vom 6. Juni 1979 - 1 ABR 66/75 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

    Bereits das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung gewisse Beschränkungen des Umfangs der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers rechtfertigen können (BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 2, unter II. 5. der Gründe; BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6, unter II. 1. a) der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

    Der Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer beschäftigen will, muss seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (BAG, Beschluss vom 06.06.1978 - 1 ABR 66/75, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972), hier schon deshalb, weil der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Qualifikation der Leiharbeitnehmer zu unterrichten hat (vgl. zum Beispiel Fitting u.a., BetrVG, 23. Auflage, § 99, Rdnr. 153), die sich hier aber aus der Nr. 2 der Anlage II zum Rahmenvertrag vom 15.03.2005 ergibt.
  • LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingliederung eines Leiharbeitnehmers

    Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus allerdings die Ansicht vertreten, dass Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung unter Umständen gewisse Beschränkungen des Umfangs der Unterrichtungspflicht rechtfertigen können (BAG 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 2, zu II 4, 5; 06. Juni 1978 - 1 ABR 66/75 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 6, zu II 1 a).
  • ArbG Offenbach, 01.08.2012 - 10 BV 1/12

    Vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - Leiharbeit - personelle

    Es ist bereits seit langem Rechtsprechung des BAG (BAG 06.06.1978 - 1 ABR 66/75, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972), dass dem Betriebsrat im Rahmen seiner Information nach § 99 BetrVG 1972 Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge vom Arbeitgeber gewährt werden muss (ebenso ErfK-Wank, 12. Aufl., § 14 AÜG Rdnr. 21; Schüren/Hamann, AÜG, 4. Auflage, § 14 Rdnr. 164; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 26. Auflage, § 99 Rdnr. 178; a. A. Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Matthes, 3. Aufl., § 263 Rdnr. 34; Wensing/Freise, BB 2004, 2238, 2240, die bei den von ihnen genannten praktischen Schwierigkeiten übersehen, dass diese sich bei jeder Einstellung stellen).
  • ArbG Mainz, 11.01.2007 - 7 BV 17/06

    Weiterbeschäftigunganspruch bzw. Neueinstellung von 48 Leiharbeitnehmern

    Da aber dem Betriebsrat im Rahmen des § 99 BetrVG bei Einstellung auch die Wahrung der kollektiven Interessen der im Betrieb schon vorhandenen Arbeitnehmer obliegt, muss er zumindest Kenntnis über die näheren Bedingungen aus der Arbeitnehmerüberlassung gewinnen können, soweit diese dem Arbeitgeber des Entleiherbetriebes selbst bekannt sind (vgl. BAG, Beschluss vom 06.06.1978 - 1 ABR 66/75).
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