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   BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05   

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https://dejure.org/2005,1347
BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 (https://dejure.org/2005,1347)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 (https://dejure.org/2005,1347)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 (https://dejure.org/2005,1347)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung; Erforderlichkeit der betriebsbezogenen Sozialauswahl auch bei Bestehen eines betriebsübergreifenden Versetzungsrechts des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - betriebsbezogene Sozialauswahl

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3
    Kündigung; Soziale Auswahl - Betriebsbezogene oder betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Versetzungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbezogene Sozialauswahl auch bei betriebsübergreifender Versetzungsklausel ? Auch die Interessen der vergleichbaren Arbeitnehmer der anderen Betriebe zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Versetzungsklausel?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Versetzungsklausel?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.12.2005)

    Entlassungen immer bezogen auf Standort // betriebsübergreifende "Sozialauswahl"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1757
  • ZIP 2006, 2008
  • NZA 2006, 590
  • DB 2006, 1328
  • AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 09.02.2004 - 2 (10) Sa 982/03

    Betrieb, Unternehmen

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Berufung auf die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln vom 9. Februar 2004 - 2 (10) Sa 982/03 - (NZA-RR 2005, 26) weiter darauf verwiesen, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber ein unternehmensweites Versetzungsrecht einräume, Missbrauchsmöglichkeiten eröffne, wenn auch in einem solchen Fall die Sozialauswahl ausschließlich betriebsbezogen zu erfolgen habe.

    Mit diesem Urteil wurde die oben genannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Februar 2004 (- 2 (10) Sa 982/03 -NZA-RR 2005, 26) aufgehoben, und zwar in einem Fall, in dem der klagende Arbeitnehmer als Verkaufsabteilungsleiter in einer Filiale beschäftigt war.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 994/04

    Sozialauswahl und Unternehmensbezogenheit

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 994/04 - aufgehoben.
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05
    Auf einer Stufe befinden sich Arbeitnehmer, die genau diejenigen Arbeitsplätze besetzen, die infolge eines inner- oder außerbetrieblichen Umstandes entfallen, aber auch solche, deren Arbeitsplätze die von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer durch Versetzung zugewiesen bekommen können (vgl. Langenbucher Anm. zu BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - SAE 1999, 170, 175).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 2. Juni 2005 (- 2 AZR 158/04 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 61, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden, dass die Sozialauswahl auch dann grundsätzlich betriebsbezogen zu erfolgen hat, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat.
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Dies gilt selbst dann, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 -aaO; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 66; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 676/05 -aaO).

    Dafür, im Wege der Sozialauswahl für die zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer Arbeitsplätze in einem anderen Betrieb des Unternehmens freizukündigen, besteht kein dringendes, auf den Beschäftigungsbetrieb bezogenes Erfordernis, das eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen könnte (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - aaO; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - aaO).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Die Sozialauswahl war betriebsbezogen durchzuführen (vgl. BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 179 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 81; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - Rn. 24 f., AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 66) .
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG enthält eine Ausnahmeregelung als Ausprägung des ultima-ratio-Grundsatzes und betrifft nur freie Arbeitsplätze (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 16, BAGE 123, 1; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - Rn. 24) .

    Sie erstreckt sich auch dann nicht auf Arbeitnehmer anderer Betriebe des Unternehmens, wenn eine betriebsübergreifende Versetzungsklausel vereinbart ist (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - aaO; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - aaO) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

    Die Sozialauswahl ist auf Arbeitnehmer desselben Betriebs beschränkt (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 82, 85; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 -) .
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - aaO; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 66).

    Ob die Beklagte insoweit die Grenzen einer betriebsbezogenen Sozialauswahl überschritten und die Auswahl vielmehr auf die Unternehmensebene ausgedehnt hat (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 73 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 61; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 66), hängt von der Beantwortung der zu I. aufgeworfenen Fragen ab.

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl streng betriebs- und auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts grundsätzlich nicht unternehmensbezogen durchzuführen (BAG v. 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - AP Nr. 163 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG v. 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - BAGE 115, 82).

    Auch der Wortlaut des § 1 Abs. 3 KSchG knüpft an die dringenden betrieblichen Erfordernisse des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG an und stellt in der sogenannten Leistungsträgerregelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG ebenfalls auf Betriebliche Interessen des Arbeitgebers ab (BAG v. 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - a.a.O.; BAG v. 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - a.a.O.).

    Dafür, im Wege der Sozialauswahl für die zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Unternehmens Arbeitsplätze freizukündigen, besteht kein dringendes, auf deren Beschäftigungsbetrieb bezogenes Erfordernis, das eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen könnte (BAG v. 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - a.a.O; BAG v. 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - a.a.O.).

    Eine "Sozialauswahl" mit der Pflicht des Arbeitgebers, für den Arbeitnehmer einen besetzten Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb des Unternehmens freizukündigen, obwohl für die Kündigung dieses Arbeitnehmers unmittelbar kein dringendes betriebliches Erfordernis besteht, lässt sich durch die Versetzungsklausel nicht rechtfertigen (s. a. BAG v. 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - a.a.O.; BAG v. 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - a.a.O.; BAG v. 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - a.a.O.).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG enthält eine Ausnahmeregelung als Ausprägung des ultima-ratio-Grundsatzes und betrifft nur freie Arbeitsplätze (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 -Rn. 16, BAGE 123, 1; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - Rn. 24) .

    Sie erstreckt sich auch dann nicht auf Arbeitnehmer anderer Betriebe des Unternehmens, wenn eine betriebsübergreifende Versetzungsklausel vereinbart ist (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - aaO; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Eine betriebsübergreifende Sozialauswahl kann danach nur ausnahmsweise, bei rechtsmissbräuchlicher Umgehungsabsicht, stattfinden (BAG, Urteil vom 02.06.2005, 2 AZR 158/04, NJW 2005, 3446, 15.12.2005, 6 AZR 199/05, NJW 2006, 1757, KR/Griebeling, § 1 KSchG Rz. 608).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06

    Beendigungskündigung bei Filialschließung

    Selbst wenn gemäß Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten worden ist, ist eine Sozialauswahl nicht mit den Mitabeitern der anderen Betriebe durchzuführen (BAG 15.12.2005, 6 AZR 199/05; 02.06.2005, 2 AZR 158/04; 22.09.2005, 2 AZR 36/05).

    Im vorliegenden Fall kann die Frage der Wirksamkeit allerdings dahingestellt bleiben, da sich nach Ansicht der Kammer jedenfalls die Beklagte als Ersteller- und Verwenderin der Versetzungsklausel nach § 242 BGB nicht auf deren eventuelle Unwirksamkeit berufen kann (offen gelassen von BAG 15.12.2005 - 6 AZR 199/05-).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 218/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl nach Widerspruch des gekündigten

    Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - aaO; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 66; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 676/05 - aaO).

    Dafür im Wege der Sozialauswahl für die zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer Arbeitsplätze in einem anderen Betrieb des Unternehmens freizukündigen, besteht kein dringendes, auf den Beschäftigungsbetrieb bezogenes Erfordernis, das eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen könnte (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - aaO; BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 199/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 66).

  • LAG Berlin, 05.01.2006 - 14 Sa 1801/05

    Sozialauswahl in einem Filialbetrieb

  • LAG Nürnberg, 07.03.2014 - 6 Sa 477/13

    Sozialauswahl - Öffentlicher Dienst

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06

    Betriebsbezogene Sozialauswahl innerhalb einer die konzerninterne und

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 796/06

    Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber;

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 590/06

    Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber;

  • LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 475/06

    Zulässigkeit einer konzernbezogenen Sozialauswahl bei einer Kündigung;

  • LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22

    Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen; Begrenzte gerichtliche Überprüfung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

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