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   BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79   

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https://dejure.org/1980,4971
BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79 (https://dejure.org/1980,4971)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1980 - 7 RAr 68/79 (https://dejure.org/1980,4971)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1980 - 7 RAr 68/79 (https://dejure.org/1980,4971)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP KSchG 1969 § 17 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 117/55

    Klage gegen den Beschluss eines Ausschusses für Massenentlassungen -

    Auszug aus BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79
    Die BA soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten (BSGE 9, 1, 5; SozR 7820 § 18 Nr. 1; BAG AP 1 zu § 17 KSchG 1969; Begründung des Entwurfs des KSchG 1951, BT-Drucks I/2090, S 19, Hueck, Kommentar zum KSchG, 10. Aufl, Vorbemerkungen zu §§ 17 ff, RdNr. 4 f; Begründung des Entwurfs des 2. Gesetzes zur Änderung des KSchG, BT-Drucks 8/1041, Seite 5).
  • Drs-Bund, 27.03.1951 - BT-Drs I/2090
    Auszug aus BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79
    Die BA soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten (BSGE 9, 1, 5; SozR 7820 § 18 Nr. 1; BAG AP 1 zu § 17 KSchG 1969; Begründung des Entwurfs des KSchG 1951, BT-Drucks I/2090, S 19, Hueck, Kommentar zum KSchG, 10. Aufl, Vorbemerkungen zu §§ 17 ff, RdNr. 4 f; Begründung des Entwurfs des 2. Gesetzes zur Änderung des KSchG, BT-Drucks 8/1041, Seite 5).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79
    Deshalb darf das von ihm eingelegte Rechtsmittel, auch wenn die Beteiligtenfähigkeit zu verneinen ist, nicht als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist dann die Klage als unzulässig abzuweisen (so BGHZ 24, 91, 94 für die Parteifähigkeit; vgl. auch BSGE 5, 124, 126).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79
    Der Senat hat angenommen, daß der Betriebsrat danach befugt sei, die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer prozeßstandschaftlich wahrzunehmen, weil diese aus Praktikabilitätserwägungen von der Mitwirkung am Verfahren über das Kug ausgeschlossen seien (BSGE 38, 94, 96).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden die Arbeitnehmer durch das Verfahren nach §§ 17 ff. KSchG nur mittelbar betroffen, so dass sie daran nicht beteiligt sind und gegen die darin ergehenden Verwaltungsakte nicht vorgehen können (BSG 30. Oktober 1959 - 7 RAr 19/57 - BSGE 11, 14; 14. August 1980 - 7 RAr 68/79 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 2; vgl. LSG Baden-Württemberg 8. Januar 2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A - Rn. 13 ff., NJW 2007, 1839, wonach auch bei richtlinienkonformer Auslegung in Ansehung der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] den §§ 17 ff. KSchG kein Recht der Arbeitnehmer entnommen werden kann, gerichtlich gegen Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 KSchG vorzugehen) .
  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    Dieser auch für § 17 KSchG maßgebliche Zweck der Anzeige wird nicht durch das Handeln einer nicht vertretungsberechtigten Person in Frage gestellt, solange sie die Behörde ernst nehmen musste, weil sie nicht von einem offenbar Unberechtigten erstattet wurde (vgl. zur Anzeigenerstattung durch den Betriebsrat: BSG 14. August 1980 - 7 RAr 68/79 -) .
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98

    Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen

    Die Vorschriften der §§ 17 f. KSchG verfolgen, wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 -BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267, 275 = AP Nr. 8, aaO, zu B II 2 a der Gründe; ebenso BSG Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 68/79 - AP Nr. 2, aaO), primär einen arbeitsmarktpolitischen Zweck; die Dienststellen der Arbeitsverwaltung sollen die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung, wenigstens aber zur Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten und für die anderweitige Unterbringung der entlassenen Arbeitnehmer zu sorgen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2007 - L 8 AL 3833/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung

    Die Beschwerdegegnerin soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten und für anderweitige Beschäftigung von Entlassenen zu sorgen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NJW 2006, 3161; vgl. auch BSG 14.08.1980 SozR 1500 § 54 Nr. 44).
  • BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 64/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Hierzu hätte aber Veranlassung bestanden, weil das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einem Urteil vom 14.8.1980 (7 RAr 68/79 - SozR 1500 § 54 Nr. 44 zur fehlenden Klagebefugnis des Betriebsrats) unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (BSGE 9, 1, 5; BSGE 46, 99, 104 = SozR 7820 § 18 Nr. 1; BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969) ausgeführt hat, dass es in dem Verfahren nach §§ 17 ff KSchG nicht um Interessen der Arbeitnehmer gehe; sie würden davon nur mittelbar betroffen.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A

    Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über Massenentlassung Klagebefugnis des

    Die beklagte Bundesagentur soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten und für anderweitige Beschäftigung von Entlassenen zu sorgen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NJW 2006, 3161; vgl. auch BSG 14.08.1980 SozR 1500 § 54 Nr. 44).
  • BSG, 10.09.2012 - B 11 AL 73/12 B
    Hierzu hätte aber Veranlassung bestanden, weil das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einem Urteil vom 14.8.1980 (7 RAr 68/79 - SozR 1500 § 54 Nr. 44 zur fehlenden Klagebefugnis des Betriebsrats) unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung (BSGE 9, 1, 5; BSGE 46, 99, 104 = SozR 7820 § 18 Nr. 1; BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969) ausgeführt hat, dass es in dem Verfahren nach §§ 17 ff KSchG nicht um Interessen der Arbeitnehmer gehe; sie würden davon nur mittelbar betroffen.
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