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   BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05   

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https://dejure.org/2006,888
BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05 (https://dejure.org/2006,888)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 2 AZR 360/05 (https://dejure.org/2006,888)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 (https://dejure.org/2006,888)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

  • openjur.de

    Auflösungsantrag; Vorgreiflichkeit; Streitgegenstand

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Kündigungsschutzantrag hinsichtlich einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag eher als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag; Unterschiedliche Streitgegenstände von auf unterschiedlichen Kündigungen bezogenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzantrag und Auflösungsantrag - Streitwert, Entscheidungsreihenfolge

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Auflösungsantrag

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 9; ; KSchG § 13; ; ZPO § 147; ; ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 § 13 § 9; ZPO § 147 § 148
    Kündigungsrecht; Auflösungsantrag - Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung; Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wiederaufnahme der Arbeit nach Kündigungsrechtsstreit bei noch nicht abschließend beschiedenem Auflösungsantrag des Arbeitnehmers; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrfache Kündigungen und Auflösungsantrag ? Unzulässig, über Kündigungsschutzantrag hinsichtlich einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag eher zu entscheiden als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag ? Änderung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Prozessführung - Welche Reihenfolge ist bei Auflösungsanträgen zu verschiedenen Kündigungen einzuhalten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 95
  • NJW 2007, 623 (Ls.)
  • NZA 2007, 229
  • BB 2006, 2471
  • DB 2007, 2212
  • K&R 2006, 2471
  • AP KSchG 1969 § 9 Nr. 55
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 2/87

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Auflösungsantrages durch das

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Es ist in aller Regel ermessensfehlerhaft, über einen Kündigungsschutzantrag hinsichtlich einer Kündigung und über einen darauf bezogenen Auflösungsantrag eher zu entscheiden, als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag (Aufgabe von BAG 17. September 1987 - 2 AZR 2/87 - RzK I 11a Nr. 16).

    e) Richtig ist, dass der Senat (17. September 1987 - 2 AZR 2/87 - RzK I 11a Nr. 16) angenommen hat, vor Entscheidung über einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers müsse rechtskräftig entschieden sein, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt nachgehende Kündigungen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt hätten.

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Dazu gehören insbesondere die Prozesswirtschaftlichkeit und die Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen (vgl. BGH 3. März 2005 - IX ZB 33/04 - MDR 2005, 947).

    Es tritt derselbe Effekt der faktischen Rechtsschutzverweigerung ein, der auch bei der Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines vorgreiflichen, aber ebenfalls ausgesetzten Rechtsstreits die Folge ist: Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine derartige Aussetzung von § 148 ZPO nicht erlaubt wird (BGH 3. März 2005 - IX ZB 33/04 - MDR 2005, 947).

  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 15/64

    Auflösung - Unzumutbarkeit - Weiterarbeit - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Das Gericht muss insoweit eine Vorausschau anstellen (vgl. BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - BAGE 37, 135; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - BAGE 71, 221; APS/Biebl Kündigungsrecht 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 33 ff. (Rn. 36); HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 47; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 40).
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Das Gericht muss insoweit eine Vorausschau anstellen (vgl. BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - BAGE 37, 135; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - BAGE 71, 221; APS/Biebl Kündigungsrecht 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 33 ff. (Rn. 36); HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 47; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 40).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Selbst wenn deshalb zum späteren Auflösungszeitpunkt die Auflösungsgründe dieselben sein sollten, wäre der Auflösungsantrag - ggf. mit der Rechtsprechung des Senats zur Wiederholungskündigung (26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138) - lediglich als unbegründet abzuweisen, nicht jedoch als unzulässig.
  • LAG Hessen, 13.08.1999 - 5 Ta 512/99

    Arbeitsgerichtsverfahren: fehlerhafte Aussetzung eines Rechtsstreits

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    b) Auch der häufig gegen eine Aussetzung sprechende Beschleunigungsgrundsatz (vgl. BGH 10. Juli 2003 - VII ZB 32/02 - NJW 2003, 3057), insbesondere in seiner für arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten geltenden Ausprägung, begrenzt die Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 148 ZPO (LAG Bremen 5. Oktober 2004 - 1 TaBV 11/04 - Hessisches LAG 13. August 1999 - 5 Ta 512/99 - LAGE ZPO § 148 Nr. 36).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Das Gericht muss insoweit eine Vorausschau anstellen (vgl. BAG 5. November 1964 - 2 AZR 15/64 - BAGE 16, 285; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - BAGE 37, 135; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - BAGE 71, 221; APS/Biebl Kündigungsrecht 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 33 ff. (Rn. 36); HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 47; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 40).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 401/02

    Mehrfache Aufrechung mit einer Forderung in verschiedenen Prozessen

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof auch zur Reihenfolge der Überprüfung von mehreren, gegen dieselbe Hauptforderung gerichtete Aufrechnungen Stellung genommen (8. Januar 2004 - III ZR 401/02 - MDR 2004, 705).
  • BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    b) Auch der häufig gegen eine Aussetzung sprechende Beschleunigungsgrundsatz (vgl. BGH 10. Juli 2003 - VII ZB 32/02 - NJW 2003, 3057), insbesondere in seiner für arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten geltenden Ausprägung, begrenzt die Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 148 ZPO (LAG Bremen 5. Oktober 2004 - 1 TaBV 11/04 - Hessisches LAG 13. August 1999 - 5 Ta 512/99 - LAGE ZPO § 148 Nr. 36).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
    Selbst wenn deshalb zum späteren Auflösungszeitpunkt die Auflösungsgründe dieselben sein sollten, wäre der Auflösungsantrag - ggf. mit der Rechtsprechung des Senats zur Wiederholungskündigung (26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138) - lediglich als unbegründet abzuweisen, nicht jedoch als unzulässig.
  • LAG Bremen, 05.10.2004 - 1 TaBV 11/04
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04

    Beharrliche Arbeitsverweigerung

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Hamm, 20.10.1983 - 8 Ta 291/83

    Nachgeschobene Kündigung

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Dementsprechend ist Gegenstand der Kündigungsschutzklage auch die Frage, ob das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bzw. - im Fall der ordentlichen Kündigung - des Ablaufs der Kündigungsfrist bestand (BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 16 f., BAGE 118, 95; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    Zwar ist es regelmäßig ausgeschlossen, über einen Kündigungsschutzantrag, der eine spätere Kündigung betrifft, eher als über einen zeitlich vorgehenden Auflösungsantrag zu entscheiden (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 19; 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 21, BAGE 118, 95) .

    Sind beide Anträge - wie hier - Gegenstand desselben Rechtsstreits, kann über sie gleichzeitig verhandelt und entschieden werden (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 19, aaO) .

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Ist der Eintritt einer anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur möglich, steht er aber nicht mit Gewissheit fest, muss das zur Entscheidung über einen Auflösungsantrag berufene Gericht ggf. eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit eines solchen Eintritts treffen (BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 29, BAGE 118, 95) .
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