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BAG, 02.11.1961 - 5 AZR 449/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tatbestand eines Urteils - Beweis - Gerichte für Arbeitssachen - Unzuständigkeit der ArbG - Sitzungsprotokoll
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 27.10.1960 - 2 Sa 38/60
- BAG, 02.11.1961 - 5 AZR 449/60
Papierfundstellen
- AP § 314 Nr. 1
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht …
Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 5 AZR 449/60
Den Nachweis dafür, uoj.' die sachliche Unzuständigkeit bereits in erster Instanz gerügt werden ist (zum Zeitpunkt der Rüge vgl. BAG 8, 260 !üöA ] -= AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung), iiann die Beklagte auch nicht dadurch führen, daß sie in zweiter Instanz behauptet hat, sie habe das in der:mündlichen Verhandlung der ersten Instanz getan, und daß sie für den Nachv.e:i.s der Richtigkeit dieser Behauptung die Einholung einer cü enstlichen Äußerung des erstinstanzlichen Richters und der erstinstanzlichen Arbeitsrichter beantragt hat. - BAG, 07.11.1958 - 1 AZR 249/58
Tarifordnung für Filmschaffende - Abschluß der Filmverträge - Regisseur - …
Auszug aus BAG, 02.11.1961 - 5 AZR 449/60
Umständen "behindert'' ist, den Film drehen zu lassen (vgl BAG 7, 20 [28] = AP Nr. 1 zu § oll BGB Film).
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84
Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung
Der Tatbestand ist auch maßgebend für die Frage, ob ein Parteivortrag in der Berufungsinstanz neu im Sinne des § 529 ZP0 ist; neu ist ein Vorbringen, wenn es in der Vorinstanz nicht vorgetragen war (vgl. BAG 8, 156, 159 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 2. November 1961 - 5 AZR 449/60 - AP Nr. 1 zu § 314 ZP0, zu 1 der Gründe). - BAG, 07.12.1961 - 5 AZR 135/61
Arbeitsgerichtsbarkeit - Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Tatbestand des …
Denn nur beim e r s t instanzlichen Tatbestand und dem e r s t instanz lichen Protokoll ist die Gewähr dafür gegeben, daß diese Unterlagen über den Umfang des e r s t instanzlichen Parteivorbringens zuverlässig berichten, während das z w e i tinstanzliche Gericht der Sache nach nichts darüber aussagen kann, was in der e r s t e n Instanz mündlich vorgetragen worden ist(vgl" auch BAG 8, 156 [159160] = AP Nr, 13 zu § 611 EGB Arzte, Gehaltsansprüche und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vorn 2. November 1961 - 5 AZR 449/60 -).Deshalb findet gemäß § 64 Abs. 2 ArbGG, § 528 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 566 ZPO eine Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nicht mehr statt (vgl. statt aller: das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senates vom 2. November 1961 - 5 AZR 449/60 mit zahlreichen Nachweisen).