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   BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90   

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BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90 (https://dejure.org/1991,901)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 3 AZR 559/90 (https://dejure.org/1991,901)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 (https://dejure.org/1991,901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 613a, § 271 Abs. 2, § 931; BetrAVG § 7 Abs. 2; EWG-Vertrag Art. 177
    Betriebsübergang: Übergang der Nutzungsrechte an den Betriebsmitteln als maßgeblicher Zeitpunkt für die Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsübergeng - Konkurs - Haftungsbeschränkung - Leitungsmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3188
  • ZIP 1992, 1013
  • ZIP 1992, 1013
  • NZA 1992, 929
  • BB 1992, 1432
  • DB 1992, 1684
  • JR 1993, 88
  • AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber die Leitungsmacht im Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsveräußerer ausüben kann (BAG Urteil vom 23.7.1991 - 3 AZR 366/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Erwerber muß in der Lage sein, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt zu übernehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB ; zuletzt Urteil vom 23. Juli- 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dann konnte der Betriebserwerber vorher keine Leitungsmacht erwerben und damit auch keinen Betrieb übernehmen (vgl. BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 zu III 2 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gehören die Versorgungsverpflichtungen des früheren Arbeitgebers (vgl. BAGE 29, 94 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB , BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Rechtsgeschäft, das nach § 613 a Abs. 1 BGB der Betriebsübergabe zugrunde liegen muß, ist die einverständliche Übertragung der Leitungsmacht auf den Betriebserwerber (BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Die Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB ) tritt nur dann ein, wenn der Übernehmer den Betrieb nach Eröffnung des Konkursverfahrens erworben hat.

    Für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Der Erwerber muß in der Lage sein, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt zu übernehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB ; zuletzt Urteil vom 23. Juli- 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Dann konnte der Betriebserwerber vorher keine Leitungsmacht erwerben und damit auch keinen Betrieb übernehmen (vgl. BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 zu III 2 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Der Europäische Gerichtshof hat in den von der Streithelferin zitierten Urteilen vom 7. Februar 1985 (Rechtssachen 135/83 und 186/83 - EuGHE 1985, 469 und 1985, 519) nur entschieden, daß die EG-Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 nicht auf den Betriebsübergang im Konkurs anwendbar sei.
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Der Erwerber muß in der Lage sein, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt zu übernehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB ; zuletzt Urteil vom 23. Juli- 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gehören die Versorgungsverpflichtungen des früheren Arbeitgebers (vgl. BAGE 29, 94 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB , BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 28. April 1987 (BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung) die Auffassung vertreten, für die Frage, ob eine Veräußerung im Konkurs stattfinde, sei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten (zu III der Gründe); der vorläufige Konkursverwalter müsse vielfach schon vor Konkurseröffnung Eilmaßnahmen treffen, die dazu dienten, spätere Verwertungshandlungen vorzubereiten.
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90
    Der Erwerber muß in der Lage sein, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt zu übernehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB ; BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB ; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB ; zuletzt Urteil vom 23. Juli- 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Maßgeblich für die insolvenzrechtliche Einschränkung der Erwerberhaftung nach § 613a BGB ist deshalb allein der Zeitpunkt der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens (Senat 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160; 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 96; 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Dabei kommt es, worüber der Streit der Parteien in der Sache geht, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entscheidend darauf an, ob der Betrieb der Gemeinschuldnerin auf die K. GmbH (neu) schon vor Konkurseröffnung am 15. Mai 1987 oder erst nach dieser übergegangen ist, wobei maßgeblich auf die Möglichkeit des Erwerbers zur Ausübung der Leitungsmacht abzustellen ist (BAGE 32, 326 ff [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79]; 62, 224 ff; BAG ZIP 1992, 49 ff; BAG ZIP 1992, 1013 ff).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Darauf, daß sie nicht die Absicht hatte, den Betrieb selbst zu betreiben, und von dieser Möglichkeit selbst keinen Gebrauch gemacht hat, kommt es nicht an (vgl. BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160, 167 f. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91

    Zur Problematik der Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten bei

    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zur Veröffentlichtung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht darauf ankommt, wann der Betriebserwerber die Leitungsmacht ausüben will; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert ist, die Leitungsmacht anstelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe und vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zu 2 der Gründe, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs darauf ankommt, wann der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert war, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt an Stelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 16. Juni 1992 - 3 AZR 358/91 -, n.v., und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - ZIP 1992, 1013).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    Es ist nicht entscheidend, daß die Betriebsleitungsmacht zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich ausgeübt worden ist (BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu III 1 b und 2 der Gründe; BAGE 60, 118, 123 f. = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 der Gründe; BAGE 62, 224, 228 f. = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 der Gründe; BAGE 68, 160, 167 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 und 3 der Gründe; Senatsurteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu 3 der Gründe; Senatsurteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

    Darauf, daß sie nicht die Absicht hatte, den Betrieb selbst zu betreiben, und von dieser Möglichkeit selbst keinen Gebrauch gemacht hat, kommt es nicht an (vgl. BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160, 167 f. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung -

    Unerheblich ist dagegen, ob der Erwerber die Leitungsmacht erst später ausüben will (vgl. etwa BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebs Veräußerung; BGB-RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rz 100 f., m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 8 (6) Sa 232/93

    Betriebsübernahme; Konkurseröffnung; Leitungsmacht; Auffanggesellschaft;

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  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung

    Unerheblich ist dagegen, ob der Erwerber die Leitungsmacht erst später ausüben will (vgl. etwa BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BGB-RGRK-Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rz 100 f., m.w.N.).
  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 781/94

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 782/94

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 966/94

    Anspruch auf betriebliche Alterversorgung bei Umwandlung der Arbeitgeberin in

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 780/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang - Wirksamkeit einer

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
  • LAG Köln, 09.10.1997 - 5 Sa 859/97

    Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung eines Monatsgehalts; Voraussetzungen

  • LAG Brandenburg, 11.12.1992 - 4 Sa 289/92

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen

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