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   BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94   

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BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94 (https://dejure.org/1995,1458)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 3 AZR 870/94 (https://dejure.org/1995,1458)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 3 AZR 870/94 (https://dejure.org/1995,1458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertraglicher Zuschuß zum Kurzarbeitergeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTV für die Angestellten der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie § 5 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Tariflicher Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld nicht nur für Gekündigte, sondern auch für Arbeitnehmer, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Manteltarifvertrag - Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld - Aufhebungsvertrag - Zuschuß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 778
  • BB 1996, 1176
  • DB 1996, 1476
  • AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 138
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt vor, wenn im wesentlichen gleichliegende Sachverhalte ohne sachlich einleuchtenden Grund unterschiedlich behandelt werden (BVerfGE 25, 198, 205; 25' 314, 321; 31, 101, 109; 36, 321, 338; 40, 65, 85; 49, 280, 283).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist Teil der objektiven Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung beansprucht (BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, haben typischerweise ein neues Arbeitsverhältnis als Grundlage für ihre weitere Existenzsicherung (vgl. BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu III 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    gegen das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    gegen das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    Dabei kommt es darauf an, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe einen Leistungsanspruch vorzuenthalten, der der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (ständ. Rechtspr. des BAG, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 2 a der Gründe, m. z.w.N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94
    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - NZA 1996, 48, 50, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 1 der Gründe).

    Dabei kommt es darauf an, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe eine Leistung vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt Senatsurteile vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie, zu II 2 a der Gründe; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 2 der Gründe).

    Dabei ging es um den Ausschluß unterhälftig Teilzeitbeschäftigter aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP Nr. 222 zu Art. 3 GG; vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - NZA 1996, 992, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - NZA 1996, 939), um den tarifvertraglich nicht vorgesehenen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für solche Arbeitnehmer, die demnächst aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden (Senatsurteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) sowie um einen Ausschluß männlicher Arbeitnehmer vom Bezug von Übergangsgeld, die bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den gesetzlichen Ruhestand wechselten, während weibliche Arbeitnehmer einen solchen Anspruch behielten, wenn sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres die gesetzliche Rente in Anspruch nahmen (Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 1064/94 - AP Nr. 71 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    In den übrigen Fällen, in denen die tarifliche Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, ist der Senat über eine ergänzende Auslegung der tariflichen Normen zur Teilnichtigkeit und zur Anspruchsberechtigung auch der vom Tarifvertrag benachteiligten Gruppe gekommen: Eine gleichheitswidrige Tarifregelung ist dann nicht insgesamt nichtig, wenn aufgrund des Regelungsgegenstandes unter Berücksichtigung der Belastung aus einer "Anpassung nach oben" davon auszugehen ist, daß die Tarifvertragsparteien die Regelung selbst dann - wenn auch mit erweitertem Anwendungsbereich - getroffen hätten, wenn sie die Gleichheitswidrigkeit der von ihnen vorgenommenen Gruppenbildung gekannt hätten (Senatsurteile vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu III der Gründe).

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Dies unterscheidet das vorliegend auszulegende Tarifwerk von dem Sachverhalt, den der Senat in seinem Urteil vom 7. November 1995 (- 3 AZR 870/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 138 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 105) zu behandeln hatte.
  • BAG, 25.06.1997 - 10 AZR 79/97

    Zulage: Senior First Officer Zulage bei Deutscher Lufthansa

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach die Gerichte für Arbeitssachen Tarifverträge daraufhin zu prüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, insbesondere das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen (BAGE 22, 252, 267 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu II 1 der Gründe).

    Mit der Tarifautonomie des Art. 9 Abs. 3 GG ist den Tarifvertragsparteien die Macht verliehen, wie ein Gesetzgeber Rechtsnormen zu schaffen; dementsprechend müssen sie sich auch - wie der Gesetzgeber - an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242 = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - a.a.O.; BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09

    Eingruppierung, Zahlungsansprüche, Höhergruppierung, Stufe, Stufenvorlaufzeit,

    Für eine Rechtskontrolle eines Tarifvertrages ist dabei maßgeblich, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen lassen, der einen Arbeitnehmergruppe einen Leistungsanspruch vorzuenthalten, der der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (BAG, Urt. v. 07.11.1995 - 3 AZR 870/94 -, NZA 1996, 778 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

    Dabei kommt es darauf an, ob sich nach dem Zweck der Leistung Gründe ergeben, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, der einen Arbeitnehmergruppe Leistungen vorzuenthalten, die der anderen Gruppe eingeräumt worden sind (BAG Urteile vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie; vom 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP Nr. 138 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP Nr. 143 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

    Nur ausnahmsweise können die Belastungen, die sich für den Arbeitgeber aus einer solchen "Anpassung nach oben" ergeben, auch bei einer in sich sinnvollen und geschlossenen Regelung zur Annahme der Gesamtnichtigkeit führen (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B III der Gründe; 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 138 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 105, zu III der Gründe; 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55, zu III 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 140/02

    Eingruppierung eines Projektmitarbeiters beim Bundesvorstand des DGB

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt vor, wenn im wesentlichen gleichliegende Sachverhalte ohne sachlich einleuchtenden Grund unterschiedlich behandelt werden (für Tarifverträge BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 752/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 143 = EzA GG Art. 3 Nr. 55; 7. November 1995 - 3 AZR 870/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 138 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 105; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.03.2008 - 3 Sa 423/07

    Absenkung der Anfangsvergütung für Berufsberater

    Für die Rechtskontrolle von Tarifverträgen ist dabei entscheidend, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck sachliche Gründe herleiten lassen, zwischen zwei Arbeitnehmergruppen zu differenzieren (so für Entgeltansprüche BAG vom 07.11.1995 - 3 AZR 870/94 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Hamm, 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02

    Ausschluss befristet Beschäftigter vom Bezug einer Besitzstandszulage durch

    Für eine Rechtskontrolle eines Tarifvertrages ist dabei maßgeblich, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen lassen, der einen Arbeitnehmergruppe einen Leistungsanspruch vorzuenthalten, der der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (BAG, Urt. v. 07.11.1995 - 3 AZR 870/94 -, NZA 1996, 778 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.02.2004 - 3 Sa 342/03

    Erschwerniszulage, Funktionszulage, Gleichheitsgrundsatz, Stichtagsregelung,

    Für die Rechtskontrolle von Tarifverträgen ist dabei entscheidend, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck Gründe herleiten lassen, zwischen zwei Arbeitnehmergruppen zu differenzieren (so für Entgeltansprüche BAG v. 07.11.1995 - 3 AZR 870/94).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.1998 - 3 Sa 75/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verdienst seiner individuellen, wöchentlichen

  • LAG Berlin, 20.09.1996 - 6 Sa 57/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung und Gleichheitsgrundsatz; Rechtmäßigkeit einer

  • LAG Bremen, 01.04.1998 - 2 Sa 269/96

    Anspruch auf die korrekte Höhe einer zu zahlenden Vergütung; Anspruch aus dem

  • ArbG Wiesbaden, 07.01.2002 - 3 Ca 8/00

    Arbeit & Soziales - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

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