Rechtsprechung
   BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,119
BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87 (https://dejure.org/1989,119)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1989 - 6 AZR 660/87 (https://dejure.org/1989,119)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 (https://dejure.org/1989,119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erziehungsurlaub - Jahressonderzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.
    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von Sonderzuwendungen [Frage etwaiger Kürzung]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des Ruhens "kraft Gesetzes oder Vereinbarung" - Voraussetzung für die Annahme einer unbewußten Tariflücke Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13... . Monatseinkommens vom 30.10.1976 nach dem Stand vom 3.7.1984 in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens (TV 13. ME) § 2; BErzGG §§ 15, 16, 17
    Tarifliche Sonderzahlung bei Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 35
  • NZA 1989, 759
  • BB 1989, 1983
  • BB 1989, 2479
  • DB 1989, 2127
  • AP BErzGG § 15 Nr. 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.06.1987 - 5 AZR 153/86

    Auswirkung auf tarifliche Sonderzahlung bei Mutterschaftsurlaub

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Zwar ruht ein Arbeitsverhältnis nicht während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt gemäß § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 -, nicht veröffentlicht; ebenso Meisel/Sowka, MuSchG, 3. Aufl., § 15 BErzGG Rz 32).

    Es ruht jedoch während des Mutterschaftsurlaubs mit der Maßgabe, daß die Arbeitsvertragsparteien von ihren bisherigen Hauptleistungspflichten freigestellt sind (BAGE 40, 214, 218 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 - n. v.; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. §§ 8 a - 8 d Rz 20; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Oktober 1982, § 8 a Anm. 3 b; Zmarzlik/Zipperer, MuSchG, 3. Aufl., § 8 a Rz 10; Klischan, Tarifliche Jahressonderzahlungen, NZA 1985, 653, 655).

    Demgegenüber setzt eine Vereinbarung ein wenigstens zweiseitiges übereinstimmendes, regelmäßig rechtsgeschäftliches Handeln voraus (BAG Urteil vom 3. Juni 1987, aaO, zu I 2 der Gründe).

    Wenn die Tarifvertragsparteien jeglichen Ruhenstatbestand hätten erfassen wollen, wäre diese Absicht besser zu erreichen gewesen, wenn sie lediglich vom Ruhen des Arbeitsverhältnisses ohne die kausale Verknüpfung mit den Worten "kraft Gesetzes oder Vereinbarung" gesprochen hätten (im Ergebnis ebenso BAG Urteil vom 3. Juni 1987, aaO, zu I 2 der Gründe).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 3. Juni 1987, aaO, zur Frage der Auswirkungen des Mutterschaftsurlaubs auf den tariflichen Sonderzahlungsanspruch eine nachträgliche unbewußte Lücke im Tarifvertrag angenommen, die von den Gerichten für Arbeitssachen nicht geschlossen werden könne.

    Soweit dieser Auffassung die Entscheidung des Fünften Senats vom 3. Juni 1987, aaO, entgegensteht, hält der für Fragen der Gratifikation allein zuständige erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Beanspruchen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer uneingeschränkt Erziehungsurlaub, so ruht das Arbeitsverhältnis der Parteien während dieser Zeit (Anschluß an BAG Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - DB 1988, 2365).

    f) Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ebenso ein Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten während des Erziehungsurlaubs angenommen, in dem keine erlaubte Teilzeitarbeit erbracht wird (Urteil vom 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - DB 1988, 2365 = NZA 1989, 13 = EzA § 16 BErzGG Nr. 1; ebenso Meisel/Sowka, aaO, § 15 BErzGG Rz 32; a. A. Halbach, Erziehungsurlaub ab 1986, DB Beil. Nr. 1/86, S. 11; Winterfeld, Neues Arbeitsrecht, Stand Mai 1987, Teil M, Rz 183).

    Denn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, die die gesetzlichen Voraussetzungen des § 15 BErzGG erfüllen, sind nicht auf das Einverständnis des Arbeitgebers bei der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs angewiesen (BAG Urteil vom 22. Juni 1988, aaO, m. w. N. aus dem Schrifttum), sondern haben das Alleinentscheidungsrecht, ob sie den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 785/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; Senatsurteil vom 24. November 1988, BAGE 60, 219).

    Ausnahmeregelungen sind aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts restriktiv auszulegen (Senatsurteil vom 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 -, AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 10.11.1959 - 1 AZR 29/56

    Berufungsgericht - Rein passives Verhalten - Suspendiertes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z. B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 19.06.1963 - 4 AZR 125/62

    Betriebsleitung - Vorarbeiter - Lohngruppe

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemeinen anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 03.09.1963 - 3 AZR 115/62

    Entlassungsanordnung der Militärregierung - Kündigung - Suspendierung -

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Ein Arbeitsverhältnis ruht auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht anderweitig verwendet, nämlich z. B. bei der Gewährung von Sonderurlaub ohne Vergütung in Notfällen (BAGE 7, 197 = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin; BAGE 7, 207 = AP Nr. 3 zu § 7 AltbankenG Berlin), bei einer widerspruchslos hingenommenen Suspendierung (BAG Urteil vom 10. November 1959 - 1 AZR 29/56 - AP Nr. 2 zu § 133 BGB; BAGE 14, 343 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses) und bei Gewährung von Sonderurlaub zumeist im Anschluß an den Erholungsurlaub.
  • BAG, 04.11.1970 - 4 AZR 121/70

    Zulage für Wehrdienst

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemeinen anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70

    Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht -

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemeinen anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 401/80

    Mutterschutz - Mutterschutzurlaub

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Es ruht jedoch während des Mutterschaftsurlaubs mit der Maßgabe, daß die Arbeitsvertragsparteien von ihren bisherigen Hauptleistungspflichten freigestellt sind (BAGE 40, 214, 218 = AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 - n. v.; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl., Vorbem. §§ 8 a - 8 d Rz 20; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Oktober 1982, § 8 a Anm. 3 b; Zmarzlik/Zipperer, MuSchG, 3. Aufl., § 8 a Rz 10; Klischan, Tarifliche Jahressonderzahlungen, NZA 1985, 653, 655).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 785/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II; Senatsurteil vom 24. November 1988, BAGE 60, 219).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55

    Angestellte einer Berliner Altbank - Pensionsanspruch - Zuständigkeit der ArbG -

  • BAG, 26.01.1959 - 1 AZR 355/55

    Berliner Altbanken - Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse - Ruhende

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auch wenn zugunsten der Beklagten davon ausgegangen wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien während des Sonderurlaubs gemäß § 28 TV-Charité ruhte (vgl. zum Begriff des Ruhens: BAG 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 35) , entstand der gesetzliche Urlaubsanspruch der Klägerin am 1. Januar 2011.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Darum sind während des durch diese Bestimmung angeordneten Ruhens die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten weiterhin zu beachten (für die Ruhensanordnung in einem Tarifvertrag im Allgemeinen BAG 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - zu B II 1 f der Gründe, BAGE 62, 35; für den mit § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD-AT im Wesentlichen inhaltsgleichen DRK-TV vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - aaO) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Verwenden die Tarifvertragsparteien ohne Erläuterung einen solchen in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff, so kann davon ausgegangen werden, dass sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - BAGE 62, 35; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 -BAGE 80, 308).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht