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   BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91   

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BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91 (https://dejure.org/1992,1072)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 3 AZR 138/91 (https://dejure.org/1992,1072)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 (https://dejure.org/1992,1072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung durch Unterstützungskasse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 1 Abs. 4, § 7 Abs. 1 Satz 2 a. E.
    Betriebliche Altersversorgung: Versorgung durch Gruppenunterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1498
  • NZA 1992, 931
  • BB 1992, 1216
  • DB 1992, 1937
  • AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91
    Entfällt die Leistungspflicht der Unterstützungskasse, weil der Arbeitgeber aus dem Kreis der Trägerunternehmen ausscheidet, hat der Arbeitgeber die Zusage unmittelbar zu erfüllen (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. Oktober 1991 - 3 AZR 486/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Wenn die Leistungspflicht der Kasse entfällt, hat der Arbeitgeber die Zusage unmittelbar zu erfüllen (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 22. Oktober 1991 - 3 AZR 486/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 138/91
    Eine Gruppenunterstützungskasse, die als eingetragener Verein das satzungsgemäße Ziel verfolgt, Arbeitnehmer ihrer Trägerunternehmen zu versorgen, muß Leistungen nur erbringen, solange der Arbeitgeber, der die Versorgung zugesagt hat, zu dem Trägerunternehmen gehört (im Anschluß an BAGE 54, 176 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Februar 1987 (BAGE 54, 176 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 208/85] = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) im einzelnen begründet hat, stellt die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse lediglich eine besondere Form der Abwicklung der vom Arbeitgeber gegebenen Versorgungszusage dar (aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das BetrAVG eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91  - zu 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 9; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 1) .
  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 827/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

    a) Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) , in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2001 (Art. 9 Nr. 2 iVm. Art. 35 Abs. 3 AVmG) , in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert - entgegen der Annahme der Beklagten - auf der ständigen Rechtsprechung des Senats aus der Zeit vor der Gesetzesänderung (vgl. statt vieler etwa BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Versicherungsunternehmen) abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das Betriebsrentengesetz eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    ist das Trägerunternehmen gehalten, seine Pensionskasse mit den notwendigen Mitteln auszustatten (vgl. BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 9, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 07.07.1998 - 2 (4) Sa 778/96

    Arbeitgeberseitiges Versprechen auf Leistungen der betrieblichen

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  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Versicherungsunternehmen) abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • FG Münster, 04.07.2013 - 9 K 1013/11

    Steuerbefreiung bei nicht zweckgebundener Auskehrung einer Unterstützungskasse an

    Soweit in mehreren Fällen das Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem jeweiligen Trägerunternehmen beendet worden sei, entfielen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11.02.1992, 3 AZR 138/91, jegliche Ansprüche der begünstigten Arbeitnehmer gegenüber der Unterstützungskasse (Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, Anh. 1 Rz. 967).

    Soweit der Kläger aufgrund der Kündigung der Trägerunternehmen von einem Wegfall der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer ausgehe, lasse sich dies dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11.02.1992 3 AZR 138/91 nicht entnehmen.

    Der Senat hat Bedenken, ob - wie der Kläger unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 11.2.1992 3 AZR 138/91 (ZIP 1992, 1498) meint - allein die Kündigung des Vertrages durch ein Trägerunternehmen zu einem zivilrechtlichen Anspruch des Trägerunternehmens gegenüber dem Kläger auf Rückgewähr des Dotationskapitals selbst dann führt, wenn bei dem betreffenden Trägerunternehmen zuvor noch Leistungsempfänger vorhanden waren (vgl. BAG-Urteil 3 AZR 107/08 vom 29.09.2010, ZIP 2011, 290).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Versicherungsunternehmen) abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    ist das Trägerunternehmen gehalten, seine Pensionskasse mit den notwendigen Mitteln auszustatten (vgl. BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 9, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 476/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 505/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 477/15

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 826/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94

    Auswirkung eines Rechtsfehlers im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis auf das

  • LAG Hamm, 10.11.2015 - 9 Sa 797/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 908/98

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse

  • LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageänderung im Berufungsrechtszug; betriebliche

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 825/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 506/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • LAG Hamm, 14.07.1998 - 6 Sa 2450/97

    Anspruch auf Erfüllung einer gleichwertigen Versorgung in vollem Umfang;

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 504/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 828/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 830/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • LAG München, 10.05.2006 - 9 Sa 999/05

    Beitragsrückzahlung durch Unterstützungskasse bei Erlöschen der Mitgliedschaft

  • BAG, 15.03.2016 - 3 AZR 829/14

    Eigenbeiträge - Umfassungszusage - Einstandspflicht

  • LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 06.09.2006 - 6 Sa 1430/05

    Keine Gefahrerhöhung durch unspezifische Rückenbeschwerden in der

  • LAG München, 27.10.2015 - 7 Sa 1000/14

    Betriebliche Altersversorgung; Unterstützungskasse; Geschäftsbesorgungsvertrag;

  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 253/95

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses unterhälftig beschäftigter Teilzeitkräfte von der

  • ArbG Wesel, 17.11.2010 - 6 Ca 1695/10

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Differenzierung gesetzliche Rentenversicherung oder

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 20 Sa 31/02

    Beschränkung der Leistungspflicht einer Gruppenunterstützungskasse auf die vom

  • LAG Hamm, 13.07.1999 - 6 Sa 2248/98

    Betriebliche Altersversorgung - Erfüllungsanspruch - Umfang - Nachversicherung

  • LAG Hamm, 13.07.1999 - 6 Sa 2249/98

    Betriebliche Altersversorgung - Erfüllungsanspruch - Umfang - Nachversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 310/16
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