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Rechtsprechung
   BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83   

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BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83 (https://dejure.org/1985,38)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1985 - 3 AZR 72/83 (https://dejure.org/1985,38)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 (https://dejure.org/1985,38)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des Angebots - Stillschweigende Zustimmung - Konkludente Einwilligung - Zuwachsrate - Gegenleistung - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Betriebsrenten - Unverfallbare Teilanwartschaft - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 415

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 57
  • ZIP 1986, 177
  • NZA 1986, 57
  • VersR 1986, 454
  • BB 1986, 1159
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (356)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Betriebliche Einheitsregelungen dürfen aber nicht versteinern; sie sind der Änderung der Verhältnisse im Wandel der Zeit unterworfen und müssen daher veränderten Verhältnissen angepaßt werden können (BAG 36, 327, 335 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 1 der Gründe m. w. N.).

    c) Hinsichtlich der Belange der Arbeitnehmer hat der Senat danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollten (zuletzt BAG 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe und BAG 37, 217, 224ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).

    Eingriffe in den erdienten Teilbetrag einer Versorgungsanwartschaft sind nur in seltenen Ausnahmefällen statthaft (BAG 36, 327, 337 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 a der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden, die sachlichen Gründe sind gegenüber den Interessen der Arbeitnehmer abzuwägen (zur ähnlichen Problematik der ablösenden Betriebsvereinbarung vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 1981, aaO, BAG 36, 327 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 b der Gründe).

    Im übrigen ist es nicht zu beanstanden, wenn der Kläger zur Berechnung der erdienten Teilanwartschaft die Zeit bis Ende des Jahres 1967 Grundsätze anwendet, die später in § 2 BetrAVG Gesetz geworden sind (BAG 36, 327, 338 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Dabei legt er entweder selbst die Modalitäten fest oder er verweist auf die Regelung der Versorgungseinrichtung, die Leistungen entsprechend ihrer Satzung oder ihren Richtlinien gewähren soll (st. Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe).

    Der Senat hat jedoch in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß diesem Vorbehalt nur die Bedeutung eines an sachliche Gründe gebundenen Widerrufsrechts zukommt (zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - aaO, zu IV 1 der Gründe m. w. N.).

    a) Welches Gewicht ein sachlicher Grund haben muß, um Eingriffe in die rechtlich geschützte Position der Arbeitnehmer und Rentner zu rechtfertigen, richtet sich auf der Seite des Arbeitgebers danach, ob sich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die zur Zeit der Zusage bestanden und deren Fortbestand erwartet werden durfte, wesentlich verändert haben, insbesondere ob das Unternehmen durch die Versorgungslast ausgezehrt wird (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 5. Juni 1984, aaO, zu V der Gründe).

    Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284; allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Es besteht mithin kein Anlaß, erneut zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Gläubiger bei einer Unterstützungskassenversorgung grundsätzlich zunächst die rechtlich selbständige Kasse in Anspruch nehmen muß (vgl. hierzu BAG 21, 46, 49 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A 1 der Gründe; BAG 37, 217, 221 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu I der Gründe).

    Hieraus folgt zugleich, daß die Leistungsrichtlinien einer Unterstützungskasse unter dem Vorbehalt der Änderung aus sachlichen Gründen stehen, also durch geänderte Leistungsrichtlinien ersetzt werden können (BAG 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe m. w. N.).

    c) Hinsichtlich der Belange der Arbeitnehmer hat der Senat danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollten (zuletzt BAG 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe und BAG 37, 217, 224ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Insoweit ist unerheblich, ob die Versorgungsanwartschaft im Zeitpunkt der Ablösung bereits unverfallbar war oder, wie im Streitfall, noch nicht (BAG 24, 177, 195 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A IV 3 der Gründe).

    Da die betriebliche Altersversorgung sowohl Versorgungs- als auch Entgeltcharakter hat, ist das Ruhegeld zugleich Gegenleistung für die Betriebstreue, die der Arbeitnehmer bis zum Versorgungsfall erbringen muß (statt aller: BAG 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A III 2 a der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sind zu beachten (vgl. BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C III 1 der Gründe).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) bietet es sich an, wenigstens "triftige Gründe" zu fordern.

  • BAG, 21.07.1964 - 3 AZR 226/63

    Ausschluß des Rechtsanspruchs - Satzung eines Unterstützungsvereins - Gruppen von

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Die gerichtliche Prüfung konzentrierte sich vornehmlich auf die Frage, ob eine Regelung der Billigkeit entsprach (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1964 - 3 AZR 226/63 - AP Nr. 96 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 456/78

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaften - Betriebsvereinbarungen - Kürzungen ohne

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Das käme einer entschädigungslosen Enteignung gleich (BAG 32, 293, 295 = AP Nr. 185 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284; allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284; allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
    Je nach dem Umfang der Belastung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens könnte unter Umständen auch eine nur teilweise Berücksichtigung der Gehaltsentwicklung den Grundsätzen der Billigkeit und des Vertrauensschutzes genügen (vgl. zu ähnlichen Überlegungen bei der ersten Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG: BAG 29, 294, 317 f. = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu C I und II der Gründe).
  • BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63

    Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55

    Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (ständige Rechtsprechung seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit durch ein dreistufiges Prüfungsschema konkretisiert (st. Rspr. seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57) .

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    a) Wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend erkannt hat, sind das dreistufige Prüfungsschema, welches das Bundesarbeitsgericht zur Präzisierung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit bei sich verschlechternden Versorgungsregelungen entwickelt hat (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 66 ff.; 86, 216, 221 ff.; 100, 76, 88 ff.; 100, 105, 112 f.), und die damit verbundene Kontrolldichte auf Verschlechterungen der Versorgungsregelungen durch einzelvertragliche Gestaltungsmittel oder durch Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zugeschnitten.

    Der besonders geschützte, erdiente Besitzstand, in welchen nur aus ganz gewichtigen Gründen eingegriffen werden dürfte, ist mithin nicht nach den Maßstäben des dreistufigen Prüfungsmodells, sondern entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der Senat insoweit anschließt, allein nach den für die Höhe der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft geltenden Berechnungsregeln zu ermitteln (vgl. BAGE 49, 57, 66 und ständig).

    aa) Der Begriff der erdienten Dynamik, der das Bundesarbeitsgericht jedenfalls bei nicht tarifvertraglichen Änderungen von Versorgungszusagen im privatwirtschaftlichen Bereich Bestandsschutz auf der zweiten Stufe des für diese Änderungen entwickelten dreistufigen Prüfungsmodells zuerkennt (BAGE 49, 57, 66 f.), baut auf dem erdienten Teilbetrag auf.

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    b) Die bei Einschnitten in Betriebsrentenanwartschaften zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    (1) Der erdiente Teilbetrag ist - ohne dass es auf die Unverfallbarkeit der Anwartschaft im Zeitpunkt der Ablösung ankäme (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 517/13 - Rn. 41 mwN)  - nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG zeitanteilig zu berechnen (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c (1) der Gründe, BAGE 49, 57) .

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Rechtsprechung
   BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83   

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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 62
  • ZIP 1986, 1001
  • MDR 1986, 960
  • BB 1986, 1644
  • DB 1986, 1779
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAGE 32, 326, 332 ff. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAGE 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, zu B I der Gründe).

    a) In seinem Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) hat der Senat entschieden, daß § 613 a BGB bei einer Betriebsveräußerung im Konkurs insoweit nicht anwendbar ist, wie diese Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für bereits entstandene Ansprüche vorsieht.

    Für die Zeit nach Konkurseröffnung ist die F. GmbH jedoch gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB Versorgungsschuldnerin geworden (vgl. BAG Urteil vom 17. Januar 1980, aaO, zu III 2 und 3 der Gründe; Blomeyer/Otto, aaO, § 7 Rz 200; Henckel, ZIP, 1980, 173).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - (BAGE 32, 326, 337 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) angeschlossen.

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß § 613 a Abs. 1 BGB zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers zwingendes Recht bildet (BAGE 27, 291, 298 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es als zulässig angesehen, daß Arbeitnehmer und neuer Arbeitgeber sich darüber einigen, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen (BAG 27, 291, 298 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAGE 32, 326, 332 ff. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAGE 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, zu B I der Gründe).

    Der Fünfte Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, entschieden, ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB könne auch dann vorliegen, wenn der Erwerber die für die Betriebsführung wesentlichen sächlichen Betriebsmittel von Dritten erhalte, die als Sicherungseigentümer oder in ähnlicher Rechtsstellung über das Betriebsvermögen verfügen können; es komme nur darauf an, daß die verschiedenen Rechtsgeschäfte insgesamt dazu dienten, einen funktionsfähigen Betrieb zu erwerben.

  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 1/52
    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Das konnte auch noch in der Revisionsinstanz geschehen (BGH Urteil vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 1/52 - LM Nr. 5 zu § 146 KO).

    Dies gilt auch, soweit bei Neufassung des Klageantrags § 69 KO zu berücksichtigen war (vgl. BGH Urteil vom 23. Dezember 1953, aaO).

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Als sachlicher Grund wurde angesehen, daß dadurch Arbeitsplätze erhalten werden konnten (Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - und vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 4 und 5 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 302/75

    Gemeinschuldner - Veräußerung eines Betriebes - Konkursverwalter -

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Als sachlicher Grund wurde angesehen, daß dadurch Arbeitsplätze erhalten werden konnten (Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - und vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP Nr. 4 und 5 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    (1) Bei der Kürzung von Versorgungsanwartschaften in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehört bzw. gehörte, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 Betr. AVG Ablösung, zu III der Gründe und BAGE 37, 217, 224 ff. [BAG 08.12.1981 - 3 AZR 518/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    (1) Bei der Kürzung von Versorgungsanwartschaften in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten einer Unterstützungskasse gehört bzw. gehörte, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung danach unterschieden, ob bereits erdiente Besitzstände oder zugesagte Steigerungen geschmälert werden sollen (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 Betr. AVG Ablösung, zu III der Gründe und BAGE 37, 217, 224 ff. [BAG 08.12.1981 - 3 AZR 518/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Seit der Entscheidung vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - (BAGE 49, 57) unterscheidet der Senat insoweit danach, ob der Arbeitnehmer bereits seine Gegenleistung für die Zuwachsraten erbracht hat oder nicht.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83

    Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
    Parallelverfahren: BAG - 29.10.1985 - AZ: 3 AZR 484/83.
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 132/73

    Aufrechnungsverbot in AGB im Konkursfall

  • RG, 04.10.1924 - V 354/23

    Aufnahme des Verfahrens

  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Diese Einschränkung galt bei Versorgungsanwartschaften unabhängig davon, ob der PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für diese einzustehen hatte (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d aa der Gründe, BAGE 114, 349; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 50, 62) .
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Im Urteil des Dritten Senats vom 29. Oktober 1985 (- 3 AZR 485/83 - BAGE 50, 62, 71) heißt es unter Hinweis auf Dietz/Richardi (aaO) lediglich, eine Gesamtbetriebsvereinbarung verliere mit dem Ausscheiden eines Betriebs aus dem bisherigen Unternehmen ihre Geltung.

    Zwar weicht der erkennende Senat von der - allerdings eher beiläufigen - Ansicht des Dritten Senats im erwähnten Urteil vom 29. Oktober 1985 (- 3 AZR 485/83 - BAGE 50, 62, 71) ab.

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Für derartige Sachverhalte hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, § 613a BGB gewähre einen Schutz vor einer Veränderung des Vertragsinhalts, sofern kein sachlicher Grund für die dem Arbeitnehmer nachteilige Regelung bestehe (Senat 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP BGB § 613a Nr. 4 = EzA BGB § 613a Nr. 7; 26. Januar 1977 - 5 AZR 302/75 - AP BGB § 613a Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 11; BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326, 337; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - BAGE 50, 62 ff., 72 f.; Senat 27. April 1988 - 5 AZR 358/87 - BAGE 58, 176 ff., 182 f.; BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209 ff.; vgl. auch BAG 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 61; 18. August 2005 - 8 AZR 523/04 - BAGE 115, 340).
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Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1449
BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85 (https://dejure.org/1987,1449)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1987 - 3 AZR 694/85 (https://dejure.org/1987,1449)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 (https://dejure.org/1987,1449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze als Voraussetzung für den Eintritt des Versorgungsfalls - Umfang der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO - Verbot des Widerrufs der Lebensversicherung als betrieblichen Altersversorgung gem. § 1 Abs. 2 BetrAVG - ...

  • VersR (via Owlit)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BGB § 249; ZPO § 322; ZPO § 554; ZPO § 561; TVG § 4; BRTV-Bau § 16; VVG § 166

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 159
  • VersR 1988, 255
  • BB 1988, 412
  • DB 1988, 507
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß im allgemeinen Ansprüche, die sich auf das Versorgungsstammrecht beziehen, von tariflichen Ausschlußfristen nicht erfaßt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital

    Auszug aus BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85
    In § 2 Abs. 2 BetrAVG ist vorgesehen, daß ein Arbeitnehmer, der mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausscheidet, sein Bezugsrecht aus der Erlebens- und Todesfallversicherung in Höhe der bis dahin angesparten Versicherungsleistung und der auf die Vertragszeit entfallenden Überschußanteile behält (BAG Urteil vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - DB 1987, 743).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85
    Lediglich die einzelnen Versorgungsraten müssen innerhalb der Verfallklausel des § 16 BRTV-Bau geltend gemacht werden (BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 250/81 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse).
  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung -

    Auszug aus BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß im allgemeinen Ansprüche, die sich auf das Versorgungsstammrecht beziehen, von tariflichen Ausschlußfristen nicht erfaßt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im

    Auszug aus BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß im allgemeinen Ansprüche, die sich auf das Versorgungsstammrecht beziehen, von tariflichen Ausschlußfristen nicht erfaßt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 5 der Gründe).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei

    Dabei ist er, soweit möglich, zur Naturalrestitution verpflichtet (§ 249 Satz 1 BGB), die dadurch geschehen kann, daß entweder die Rechte aus dem ursprünglichen Versicherungsvertrag erneut auf den Arbeitnehmer übertragen werden oder daß ein neuer Versicherungsvertrag mit einem gleichartigen Bezugsrecht abgeschlossen wird (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, teilweise abgedruckt in DB 1988, 507).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Eine auf den Antrag erfolgende Verurteilung muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (BAG 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -; 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 4) .
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 11 Sa 116/89

    Betriebliche Altersversorgung: Kündigung von Direktversicherungen im Konkurs

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  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Eine mögliche Verurteilung muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - Rn. 70 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 91; 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -; 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 2) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche

    Eine mögliche Verurteilung muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - Rn. 70 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 91; 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -; 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 2) .
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Im Urteil vom 28. Juli 1987 (- 3 AZR 694/85 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) hat der Senat einen arbeitsrechtlichen Schadenersatzanspruch bejaht, ist aber nicht von einem gesetzlichen Verbot im Sinne des § 134 BGB ausgegangen.
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung -

    Schon der diesem Verbot widersprechende Widerruf der Bezugsberechtigung löst einen Schadensersatzanspruch aus (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juli 1987 - 3 AZR 694.85 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Eine mögliche Verurteilung muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09 - Rn. 70 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 91; 10. Mai 1989 - 4 AZR 79/89 -; 28. Juli 1987 - 3 AZR 694/85 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 2) .
  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 6 Sa 2159/05

    Erstattung Rückkaufswert

    Verletzte die Arbeitgeberin durch die Kündigung des Versicherungsvertrags die Versorgungszusage, stünde der Klägerin weiterhin der Verschaffungsanspruch als Erfüllungsanspruch aus dem Versorgungsverhältnis (Blomeyer, AR-Blattei, Direktversicherung, Rn. 109), allenfalls ein Anspruch auf Verschaffung einer beitragsfreien Versicherungsanwartschaft zu (BAG 28.07.1987, 3 AZR 694/85).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 79/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 95/89

    Leistungsklage: Zulässigkeit - Bestimmbarkeit der Leistung -

  • LAG Sachsen, 03.08.2010 - 2 Sa 599/09

    Unbegründete Stufenklage zur Schadensersatzpflicht nach Widerruf des Bezugsrechts

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