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   BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91   

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BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 (https://dejure.org/1992,1117)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 (https://dejure.org/1992,1117)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 (https://dejure.org/1992,1117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - Übertragung des Urlaubsanspruches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Tarifauslegung durch das Gericht - Beachtung des Beweisangebots des Klägers zum abweichenden Willen der Tarifvertragsparteien durch das ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG §§ 7 Abs. 4, 13 Abs. 1; MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der BRD vom 10.1.1989 (MTN) Nr. 86
    Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung der Erfüllbarkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs - Zulässigkeit abweichender tariflicher Regelung - Erfordernis eindeutiger Tarifregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 29
  • BB 1992, 2003
  • DB 1992, 2349
  • AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 58
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Das Landesarbeitsgericht hat ebenfalls richtig erkannt, daß die Tarifvertragsparteien nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen können, dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit Urlaubsabgeltung zu gewähren (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Das Wort "dies" in Satz 2 spricht im übrigen für eine Anknüpfung an die Erfüllung und die damit vorausgesetzte Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs in Nr. 86 Satz 1 MTN 89. Hätten die Tarifvertragsparteien eine Urlaubsabgeltung ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ermöglichen wollen, hätten sie angesichts der ihnen bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Bestimmung getroffen, der eine entsprechende Regelung entnommen werden könnte (vgl. zur Arbeitsunfähigkeit BAGE 45, 203, 207 [BAG 08.03.1984 - 6 AZR 560/83] = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Zu einer derartigen Regelung sind die Tarifvertragsparteien jedoch nach § 13 Abs. 1 BUrlG nicht befugt, weil sich dadurch der gesetzliche Urlaubsanspruch mindern würde (BAGE 54, 184, 189 [BAG 10.02.1987 - 8 AZR 529/84] = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Er trägt nicht vor, ungeachtet seiner Erwerbsunfähigkeit ab 1. Oktober 1989 bis zum Ende des Übertragungszeitraumes (31. März 1990) in der Lage gewesen zu sein, vertragsgemäße Arbeitsleistungen für die Gemeinschuldnerin zu erbringen (vgl. BAGE 64, 88, 90 [BAG 25.01.1990 - 8 AZR 12/89]; BAG Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Ob ein übereinstimmender, über den tariflichen Wortlaut und Gesamtzusammenhang hinausgehender Wille der Tarifvertragsparteien durch die Einvernahme des an den Tarifverhandlungen beteiligten Zeugen einer Seite überhaupt unter Beweis gestellt werden kann, war deshalb nicht zu entscheiden (vgl. dazu auch BAGE 39, 321, 328 [BAG 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79] = AP Nr. 55 zu § 616 BGB).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Erst wenn nach entsprechender Auswertung von Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang noch Zweifel bestehen, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Merkmale wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308, 313 f. [BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82] = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Die Revision übersieht, daß es hier nicht auf den zeitlich weitergehenden Übertragungsrahmen des Übereinkommens Nr. 132 ankommen kann, sondern Fragen zur Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bzw. Urlaubsabgeltungsanspruchs zur Entscheidung anstehen (vgl. dazu BAGE 48, 186, 193 f. [BAG 07.03.1985 - 6 AZR 334/82] = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Das Landesarbeitsgericht hat ebenfalls richtig erkannt, daß die Tarifvertragsparteien nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen können, dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit Urlaubsabgeltung zu gewähren (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 28.11.1990 - 8 AZR 570/89

    Urlaubsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Der Kläger sieht dadurch Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahr 1970, BGBl. II 1975, 745, 749) für verletzt an (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 28. November 1990 - 8 AZR 570/89 - NZA 1991, 423 f., zur Veröffentlichung für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder nicht (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 25.01.1990 - 8 AZR 12/89

    Urlaub während Erkrankung

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
    Er trägt nicht vor, ungeachtet seiner Erwerbsunfähigkeit ab 1. Oktober 1989 bis zum Ende des Übertragungszeitraumes (31. März 1990) in der Lage gewesen zu sein, vertragsgemäße Arbeitsleistungen für die Gemeinschuldnerin zu erbringen (vgl. BAGE 64, 88, 90 [BAG 25.01.1990 - 8 AZR 12/89]; BAG Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - zu 1 a der Gründe; zust. Düwell NZA Beilage 3/2011, 133, 134; vgl. auch ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 21; Leinemann/Linck § 7 BUrlG Rn. 134; Powietzka/Rolf BUrlG § 7 Rn. 51) .
  • LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02

    Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28; BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 9 AZR 797/98 - NZA 2000, 603).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Der restliche Urlaubsanspruch des Klägers war zunächst auf das Urlaubsjahr 1990 befristet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung, m.w.N.).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - zu 1 a der Gründe; zust. Düwell NZA Beilage 3/2011, 133, 134; vgl. auch ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 21; Leinemann/Linck § 7 BUrlG Rn. 134; Powietzka/Rolf BUrlG § 7 Rn. 51) .
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches ist deshalb abhängig davon, ob der Arbeitnehmer längstens bis zum Ende des Übertragungszeitraums in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Das Wort "dies" in Satz 2 verknüpft insoweit die Abgeltungsvorschrift mit der in Satz 1 geregelten Verpflichtung, den Urlaubsanspruch möglichst während der Kündigungsfrist zu erfüllen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1992, aaO).

    Sofern die Tarifvertragsparteien die Urlaubsabgeltung unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne einer Abfindung regeln wollten, hätten sie - auch wegen der zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Rechtsprechung - eine eindeutige Regelung treffen müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1992, aaO, zu Nr. 86 des MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland).

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92

    Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage

    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 1 BUrlG ist der Zusatzurlaub ein befristeter Anspruch und erlischt mit Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung, m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zuletzt Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - aaO).

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Er ist daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Freistellungsanspruch (zuletzt Senatsurteile vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - nicht veröffentlicht; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 8/92 - AP Nr. 63 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Die Tarifvertragsparteien können abweichend von dieser gesetzlichen Regelung nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen, mit der der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit ein Anspruch auf "Urlaubsabgeltung" eingeräumt wird (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 62, 252 [BAG 18.07.1989 - 8 AZR 44/88] = AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Der Urlaubsanspruch geht folglich ersatzlos unter, sofern die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des im Einzelfall maßgebenden gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) oder tarifvertraglichen Übertragungszeitraums (hier: § 10 Nr. 6.7 MTV) andauert (ständige Rechtsprechung, zB Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 58 = EzA BUrlG § 7 Nr. 83 mwN; ebenso 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30).
  • LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02

    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit,

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).

    Der Wille der Tarifvertragsparteien, anstelle einer Urlaubsabgeltung nach gesetzlichem Vorbild eine Abfindung der noch offenen Urlaubsansprüche zu gestatten, muss dann in der Norm seinen erkennbaren Niederschlag gefunden haben (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 797/98

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 601/96

    Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für einen Alleinerben

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 128/94

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.1995 - 8 Sa 31/95

    Urlaub: Dauer - vollendete Beschäftigungsjahre

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Zahlung eines zusätzlichen tariflichen Urlaubsgelds

  • LAG München, 10.12.2008 - 9 Sa 647/08

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 28.08.1995 - 16 Sa 41/95

    Freizeitausgleich und Feiertagsvergütung

  • ArbG Berlin, 18.10.2001 - 60 Ca 8706/01

    Anspruch auf Abgeltung von krankheitsbedingt nicht angetretenem Erholungsurlaub;

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