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   BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84   

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https://dejure.org/1986,354
BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 (https://dejure.org/1986,354)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 (https://dejure.org/1986,354)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 (https://dejure.org/1986,354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Geltendmachung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter - Zusatzurlaub - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - Erlöschen des Anspruchs - Tarifvertrag - Urlaubsjahr - Urlaubsanspuch - Vorsorge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 258
  • NJW 1987, 1287
  • NZA 1986, 833
  • BB 1986, 2337
  • AP SchwbG § 44 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG , zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v.H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG ).

    Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahrs (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG , zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    c) Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG ).

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub) hat für den Fall, daß der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der Arbeitgeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§ 286 Abs. 1 , § 280 Abs. 1 , § 287 Satz 2 BGB ).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub) hat für den Fall, daß der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der Arbeitgeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§ 286 Abs. 1 , § 280 Abs. 1 , § 287 Satz 2 BGB ).
  • BAG, 18.10.1957 - 1 AZR 437/56

    Berechnung des Zusatzurlaubes von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84
    a) Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abgesehen von dem Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub folgt (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1957 - 1 AZR 437/56 - AP Nr. 2 zu § 33 SchwBeschG), muß er innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahrs geltend gemacht werden.
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    Bereits nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der der (Zusatz-)Urlaubsanspruch nach Ablauf des Urlaubsjahrs bzw. des Übertragungszeitraumraums des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG noch automatisch ersatzlos verfallen sollte, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, konnte (und musste) sich der Arbeitnehmer schon vor der behördlichen Feststellung auf seine Schwerbehinderung berufen (vgl. BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - zu I 2 a bis c der Gründe, BAGE 52, 258) .

    Anders verteilt ist nunmehr aber die Initiativlast bei der Gewährung und Inanspruchnahme des Zusatzurlaubs, die nicht mehr beim Arbeitnehmer (so noch BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - zu I 2 a der Gründe, aaO; 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - zu 3 a der Gründe, BAGE 37, 379) , sondern beim Arbeitgeber liegt.

  • LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02

    Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 05.09.1985 - 6 AZR 86/82 - NZA 1986, 394; BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 8 AZR 266/84 - NZA 1986, 833; BAG, Urteil vom 17.01.1995 - 9 AZR 664/93 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 705/98 - NZA 2000, 590; BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 570/00 - ZTR 2002, 139) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 287 Satz 2 BGB a.F.).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Da der Schwerbehindertenurlaub nach § 47 SchwbG als zusätzlicher Urlaub hinsichtlich seines Erlöschens den gleichen Voraussetzungen wie der gesetzliche Mindesurlaub nach dem BUrlG unterliegt (BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, jeweils zu I 2 a der Gründe), muß er ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG).

    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Dieser Bescheid hat nur deklaratorische, nicht konstitutive Wirkung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und vom 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG).

    Das bedeutet, daß der Schwerbehinderte, der während des gesamten Urlaubsjahrs beschäftigt wird, den vollen Zusatzurlaub erhält, auch wenn seine Schwerbehinderung nur für einen Teil des Jahres festgestellt wird (so bereits im Ergebnis BAG Urteil vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, aaO und Urteil vom 26. April 1990, BAGE 65, 122 = AP Nr. 53 zu § 7 BUrlG Abgeltung; ebenso LAG Hamm Urteil vom 23. November 1993 - 11 Sa 769/93 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 2 und LAG Köln Urteil vom 1. Juli 1994 - 13 Sa 17/94 - LAGE § 47 SchwbG 1986 Nr. 3; a.A. unzutreffend Bengelsdorf, RdA 1983, 25, 36; Cramer, SchwbG, 4. Aufl. § 47 Rz 4; ders., MünchArbR Band II, § 229 Rz 38; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl., Anh. II Rz 14).

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 517/89

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 37, 379 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG ; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG ) entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d.h. wenn der Arbeitnehmer einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 hat (§ 1 SchwbG ).

    Der Bescheid i.S. von § 4 SchwbG hat nur deklaratorische Bedeutung (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP, a.a.O.).

    Der Zusatzurlaub ist kein Teilurlaub, daher entsteht er nicht etwa nach Bruchteilen i.S. von § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG , sondern steht dem Schwerbehinderten im Urlaubsjahr in voller Höhe unabhängig davon zu, wann die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt oder festgestellt wird (BAGE 52, 258 = AP, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 52, 258 = AP, a.a.O.) erlischt zwar der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte mit Ablauf des Urlaubsjahres, wenn er nicht gegenüber dem Arbeitgeber in der im Gesetz oder im Tarifvertrag vorgesehenen Weise geltend gemacht worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2019 - 7 Sa 414/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch schwerbehinderter Menschen - Zusatzurlaub - tarifliche

    Hierfür genügt es, dass der Beschäftigte tatsächlich schwerbehindert ist, eine förmliche Feststellung nach § 152 SGB IX ist nicht notwendig (BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - unter I.2.c; 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - unter I.1; 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - unter 2.; BeckOK SozR/ Brose , 53. Ed. 1.6.2019, SGB IX § 208 Rn. 4).

    Der Arbeitnehmer kann sich schon vor Feststellung des Grades seiner Behinderung auf seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch berufen (BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - unter I.2.c).

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Nr. 40; 26. Juni 1986 - 8 AZR 266/84 - BAGE 52, 258, 261; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG; zuletzt BAG Urteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v.) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Da die Schwerbehinderteneigenschaft nicht rechtsbegründend durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden nach § 4 Abs. 1 SchwbG festgestellt wird, entsteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Zusatzurlaub auch dann, wenn der behinderte Arbeitnehmer erst später als Schwerbehinderter "anerkannt" wird (vgl. BAG Urteile vom 28. Januar 1982 und 26. Juni 1986 BAGE 37, 379; 52, 254; 52, 258 = AP Nr. 3, 5 und 6 zu § 44 SchwbG; Urteile vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 675/93 -, - 9 AZR 166/94 - AP Nr. 6 und 7 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und - 9 AZR 746/93 - AP Nr. 8 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 360/90

    Urlaub: Schwerbehindertenurlaub - Entstehung - Verfall

    Der Bescheid nach § 4 SchwbG hat nur deklaratorische Bedeutung (BAGE 37, 379 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1986, BAGE 52, 258 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG).

    Anderenfalls erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahres (Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1986, a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 26. Juni 1986 (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß der Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz schon vom Zeitpunkt der Schwerbehinderung an und nicht erst nach behördlicher Feststellung besteht und demgemäß auch vom Zeitpunkt der Schwerbehinderung an geltend gemacht werden kann.

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

  • LAG Köln, 13.05.1997 - 11 Ta 46/97

    Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers; Unterlassen einer Information als

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung,

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

  • LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 (8) Sa 1646/04

    Urlaubsabgeltung, Fristablauf, Schadensersatz wegen Verzugs, Jahresprämie,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 113/20

    Urlaubsabgeltung - langandauernde Krankheit - Erwerbsminderungsrente

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09

    Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 Sa 1675/04

    Urlaubsabgeltung, Befristung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung,

  • LAG München, 18.01.2006 - 10 Sa 704/05

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Geltendmachung in Insolvenz = Verfahrenswidriges

  • LAG Hamm, 11.10.2012 - 16 Sa 637/12

    Urlaubsabgeltung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Beginn für die

  • LAG Hamm, 09.10.2002 - 18 (2) Sa 900/02

    Zulässigkeit der Berufung, Beschwer des Berufungsklägers, Identität des

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

  • LAG Hamm, 16.02.2005 - 18 Sa 1646/04

    Urlaubsabgeltung, Fristablauf, Schadensersatz wegen Verzugs, Jahresprämie,

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 368/92

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage - Gewährung von neun weiteren Urlaubstagen

  • BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 686/93
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 866/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach Ablauf des Kalenderjahres

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 93/86

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 112/84

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 510/87

    Urlaubsübergang, wenn die Geltendmachung aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 663/86
  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2007 - 2 Sa 36/07

    Abgeltung von Erholungsurlaub - Auslegung des Manteltarifvertrages der

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