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   BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87   

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BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87 (https://dejure.org/1988,625)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1988 - 7 AZR 557/87 (https://dejure.org/1988,625)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 (https://dejure.org/1988,625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 37 Abs. 6
    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen für eine Schulung über Gesetzgebungsvorhaben, in deren Stadium wesentliche Änderungen der Entwürfe nicht auszuschließen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1326
  • AP BetrVG § 37 1972 Nr. 63
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG ; BAGE 25, 348 [354 f.] = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972]; BAG, Urteil vom 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die gerichtliche Kontrolle muss sich daher darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG, Beschluss vom 27.9. 1974 - BAGE 26, 269 = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG ; BAGE 25, 348 [354 f.] = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972]; BAG, Urteil vom 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Die gerichtliche Kontrolle muss sich daher darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG, Beschluss vom 27.9. 1974 - BAGE 26, 269 = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Zum Rechtsbegriff der Erforderlichkeit i. S. des § 37 Abs. 6 BetrVG ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ausgegangen (grundlegend Beschluss vom 09.10.1973 - BAGE 25, 325 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. zuletzt Beschluss vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG ; BAGE 25, 348 [354 f.] = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972]; BAG, Urteil vom 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG ; BAGE 25, 348 [354 f.] = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972]; BAG, Urteil vom 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Zum Rechtsbegriff der Erforderlichkeit i. S. des § 37 Abs. 6 BetrVG ist das Landesarbeitsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ausgegangen (grundlegend Beschluss vom 09.10.1973 - BAGE 25, 325 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. zuletzt Beschluss vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

    Auszug aus BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117 [120 f.] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG ; BAGE 25, 348 [354 f.] = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972]; BAG, Urteil vom 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat das Betriebsratsmitglied die Frage der Erforderlichkeit nicht allein nach seinem subjektiven Ermessen zu beantworten, sondern muß vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats und der Belegschaft andererseits gegeneinander abwägen (BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 14/04

    Betriebsrat - Überlassung von Büropersonal

    Die Entscheidung des Betriebsrats und die daran anknüpfende Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 2 BetrVG ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats zu beurteilen (vgl. zum Sachmittelanspruch: BAG 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 63 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 90; 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 4 a der Gründe).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung er zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betriebsrat für erforderlich hält (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 53, 186, 190 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe m.w.N.).

    a) Bei dem Begriff der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung sowohl dem Betriebsrat als auch dem Landesarbeitsgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -, a.a.O., m.w.N.).

    Die gerichtliche Kontrolle muss sich daher auf die Prüfung beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -, a.a.O., unter II 2 der Gründe m.w.N.; BAGE 53, 186, 190 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 2 a der Gründe m.w.N.).

    Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten Grundkenntnissen handelt, muss daher ein aktueller, betriebsbezogener Anlaß für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAGE 52, 78, 81 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -, a.a.O., unter II 1 der Gründe).

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - NZA 1995, 381 [BAG 14.09.1994 - 7 ABR 27/94]; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit kann nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder seine Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall Abwägungsfehler enthält (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist nur darauf hin überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen worden sind (BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 15/94

    Fachliteratur für die Betriebsvertretung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann demzufolge nur prüfen, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff verkannt hat, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.; BAG Beschluß vom 29. November 1989, aa0, zu II 2 b) der Gründe).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Die Anwendung des Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist deswegen in der Revisionsinstanz grundsätzlich auch nur daraufhin überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeiner Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, unter II der Gründe).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Beschwerdegericht ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).

    Danach ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nur dann für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können; Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 16. März 1988, aaO).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter dem im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988, aaO).

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 98/87

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung kurz vor Ende der Amtszeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung er zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betriebsrat für erforderlich hält (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 53, 186, 190 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe m.w.N.).

    Bei dem Begriff der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung sowohl dem Betriebsrat als auch dem Landesarbeitsgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -, aaO, m.w.N.).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich daher auf die Prüfung beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -, aaO, unter II 2 der Gründe m.w.N.; BAGE 53, 186, 190 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 2 a der Gründe m.w.N.).

    Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten Grundkenntnissen handelt, muß daher ein aktueller, betriebsbezogener Anlaß für die Annahme bestehen, daß die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (vgl. BAGE 52, 78, 81 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 -, aaO, unter II 1 der Gründe).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • BAG, 10.11.1993 - 7 ABR 68/92

    Betriebsrat: Schulung - neues Computersystem - Zeitpunkt der Erforderlichkeit

  • BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94

    Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

  • LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger

  • LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema

  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

  • BAG, 11.08.1993 - 7 AZR 619/92

    Fortzahlung des Lohnes für die Zeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

  • LAG Hamm, 19.07.2000 - 3 Sa 2201/99

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03

    Schulungskosten, Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten

  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer

  • BAG, 24.07.1991 - 7 AZR 61/90

    Arbeitsbefreiung wg. Betriebsratstätigkeit - Entgeltfortzahlung - Voraussetzungen

  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme zu Arbeitssicherheit

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 598/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf

  • LAG Köln, 10.11.2005 - 5 TaBV 42/05

    Gesamtbetriebsrat; Kosten

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 3 Sa 2201/99

    Anspruch auf Zahlung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ;

  • LAG Hamburg, 12.11.1996 - 6 Sa 51/96

    Schwerbehindertenvertretung: Nicht genehmigte Teilnahme an einer

  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 125/90

    Anspruch auf Lohnzahlung während Teilnahme an einer Betriebsratsschulung über

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 12/90

    Schulung Konzernbetriebsrat - Streit über die Erforderlichkeit einer Teilnahme

  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 547/89

    Betriebsratsschulung über betriebsverfassungsrechtliches Grundwissen - Konkreter

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 599/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Erforderlichkeit

  • LAG Nürnberg, 02.06.1987 - 7 Sa 94/85

    Voraussetzungen der Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung; Forderung

  • BAG, 12.10.1988 - 7 ABR 99/87

    Reisekostenvergütung für Mitglieder des Personalrats - Notwendigkeit der Reise

  • LAG Hamburg, 22.03.1994 - 6 Sa 88/93

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch; Abtretung;

  • ArbG Essen, 23.12.1997 - 2 BV 62/97

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zum Sozialrecht für die

  • LAG Nürnberg, 23.08.1993 - 7 TaBV 4/92

    Vorliegen einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung für Mitglieder des

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