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   BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72   

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BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72 (https://dejure.org/1973,925)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1973 - 4 AZR 387/72 (https://dejure.org/1973,925)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 (https://dejure.org/1973,925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit - Tätigkeitsmerkmale - Bekleidungsingenieur - Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP §§ 22, 23 BAT Nr. 70
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 511/71

    Entsprechende Tätigkeit - Ausgebildeter Akademiker - Angestellter mit

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    Dabei sind jeweils die Gesamtumstände des Einzelfalles zu würdigen, wobei als Kriterien für eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit beispielsweise entsprechende gesetzliche Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften, Geschäftsverteilungs pläne, aber auch die Verkehrsanschauung innerhalb einer Behörde, die behördliche Übung sowie der enge Zusammenhang der dem Angestellten übertragenen Aufgaben in Betracht kommen (vgl. BAG 19, 1o8 / 11o/7 ® AP Hr. 7 zu §§ 22, 23 BAT, AP Hr. 27 und 4o zu §§ 22, 23 BAT, ferner Urteile des Senats vom 25. Oktober 1972 - 4 AZR 432/71 -> demnächst AP Hr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, - 4 AZR 511/71 vom gleichen Tage, demnächst AP Hr. 60 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 6 . September 1972 - 4 AZR 422/71 demnächst AP Hr. 2 zu § 4 BAT).

    Das Landesarbeitsgericht unterscheidet nämlich einmal nicht exakt 11 zwischen den subjektiven Erfordernissen auf Seiten des Klägers, nämlich den insoweit geforderten persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen als erstem Tätigkeitsmerkmal, und der entsprechenden Tätigkeit als zweitem, da von unabhängigen objektiven Tätigkeitsmerkmal (vgl. da zu die Ausführungen des Senats in dem Urteil 4 AZR 511/71 vom 25. Oktober 1972, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß der Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der bezeichneten tariflichen Tätigkeitsmerkmale auszuüben hatte, wobei objektiv ein Wisspn und Können zu fordern ist, das sich im Vergleiche zu einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung als ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes darstellt, wobei freilich wiederum beschränkte Fachkenntnisse auf einem engen Teilgebiet des einschlägigen Ingenieurwissens nicht ausreichen (vgl. BAG AP Nr. Io, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, ferner die Urteile des Senats vom 9» Februar 1972 . - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 25.10.1972 - 4 AZR 432/71

    Gartenbauabteilung eines Staatsbades - Landwirtschaftlicher Betrieb - Volle

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    November 1972 - 4 AZE 15/72 demnächst AP Nr. 3 zu § 157 BGB, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, 25. Oktober 1972 - 4 AZE 4-32/71 demnächst AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, 19. April 1972 AZE 257/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn sowie 12. April 1972 AZE 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).

    Dabei sind jeweils die Gesamtumstände des Einzelfalles zu würdigen, wobei als Kriterien für eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit beispielsweise entsprechende gesetzliche Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften, Geschäftsverteilungs pläne, aber auch die Verkehrsanschauung innerhalb einer Behörde, die behördliche Übung sowie der enge Zusammenhang der dem Angestellten übertragenen Aufgaben in Betracht kommen (vgl. BAG 19, 1o8 / 11o/7 ® AP Hr. 7 zu §§ 22, 23 BAT, AP Hr. 27 und 4o zu §§ 22, 23 BAT, ferner Urteile des Senats vom 25. Oktober 1972 - 4 AZR 432/71 -> demnächst AP Hr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, - 4 AZR 511/71 vom gleichen Tage, demnächst AP Hr. 60 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 6 . September 1972 - 4 AZR 422/71 demnächst AP Hr. 2 zu § 4 BAT).

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    Zwar werden insoweit nicht die gleichen Fähigkeiten verlangt, wie sie üblicherwei se durch die entsprechende Fachausbildung der Ingenieure erworben werden, sondern nur - im Verhältnis dazu - eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen freilich nicht geringere (vgl. BAG AP Nr. Io, 17? 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972- - 4 AZR 153/71 demnächstAP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. Juni 1972 - 4 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß der Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der bezeichneten tariflichen Tätigkeitsmerkmale auszuüben hatte, wobei objektiv ein Wisspn und Können zu fordern ist, das sich im Vergleiche zu einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung als ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes darstellt, wobei freilich wiederum beschränkte Fachkenntnisse auf einem engen Teilgebiet des einschlägigen Ingenieurwissens nicht ausreichen (vgl. BAG AP Nr. Io, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, ferner die Urteile des Senats vom 9» Februar 1972 . - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    zu behandeln, wie es Angestellten dieser Vergütungsgruppe zusteht (vgl. Urteile des Senats vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72, zuTVeröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 8 .

    Kläger, etwa bei den Güteprüfungen, überwiegend erfüllt werden mußten (vgl. BAG AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT sowie Urteile des Senats vom 15 November 1972 - 4 AZR. 5o/72 -, demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 23 BAT und 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen).

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 331/71

    Teilgebiet einer Fachschulingenieurtätigkeit - Fachschulingenieur im tariflichen

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    Zwar werden insoweit nicht die gleichen Fähigkeiten verlangt, wie sie üblicherwei se durch die entsprechende Fachausbildung der Ingenieure erworben werden, sondern nur - im Verhältnis dazu - eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen freilich nicht geringere (vgl. BAG AP Nr. Io, 17? 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972- - 4 AZR 153/71 demnächstAP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. Juni 1972 - 4 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß der Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der bezeichneten tariflichen Tätigkeitsmerkmale auszuüben hatte, wobei objektiv ein Wisspn und Können zu fordern ist, das sich im Vergleiche zu einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung als ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes darstellt, wobei freilich wiederum beschränkte Fachkenntnisse auf einem engen Teilgebiet des einschlägigen Ingenieurwissens nicht ausreichen (vgl. BAG AP Nr. Io, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, ferner die Urteile des Senats vom 9» Februar 1972 . - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    Zwar werden insoweit nicht die gleichen Fähigkeiten verlangt, wie sie üblicherwei se durch die entsprechende Fachausbildung der Ingenieure erworben werden, sondern nur - im Verhältnis dazu - eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen freilich nicht geringere (vgl. BAG AP Nr. Io, 17? 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972- - 4 AZR 153/71 demnächstAP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. Juni 1972 - 4 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß der Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der bezeichneten tariflichen Tätigkeitsmerkmale auszuüben hatte, wobei objektiv ein Wisspn und Können zu fordern ist, das sich im Vergleiche zu einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung als ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes darstellt, wobei freilich wiederum beschränkte Fachkenntnisse auf einem engen Teilgebiet des einschlägigen Ingenieurwissens nicht ausreichen (vgl. BAG AP Nr. Io, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, ferner die Urteile des Senats vom 9» Februar 1972 . - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 153/71

    Dokumentation - Technischer Angestellter - Sonstiger Innendienst

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    Zwar werden insoweit nicht die gleichen Fähigkeiten verlangt, wie sie üblicherwei se durch die entsprechende Fachausbildung der Ingenieure erworben werden, sondern nur - im Verhältnis dazu - eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, so daß nicht dieselben Fähigkeiten wie diejenigen eines entsprechenden Fachschulingenieurs zu fordern sind, wohl aber ähnliche, deswegen freilich nicht geringere (vgl. BAG AP Nr. Io, 17? 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, auch Urteile des Senats vom 9 Februar 1972- - 4 AZR 153/71 demnächstAP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. Juni 1972 - 4 AZR 331/71 demnächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT).

    Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß der Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" im Sinne der bezeichneten tariflichen Tätigkeitsmerkmale auszuüben hatte, wobei objektiv ein Wisspn und Können zu fordern ist, das sich im Vergleiche zu einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung als ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes darstellt, wobei freilich wiederum beschränkte Fachkenntnisse auf einem engen Teilgebiet des einschlägigen Ingenieurwissens nicht ausreichen (vgl. BAG AP Nr. Io, 26 und 38 zu §§ 22, 23 BAT, ferner die Urteile des Senats vom 9» Februar 1972 . - 4 AZR 153/71 demnächst AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT, 28. Juni 1 9 7 2 - 4 AZR 331/71 dem nächst AP Nr. 55 zu §§ 22, 23 BAT sowie 25. Oktober 1972 - 4 AZR 511/72 -, demnächst AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 05.03.1969 - 4 AZR 273/68

    Beginn der Bewährungszeit - Förmliche Eingruppierung - Überwiegend auszuübende

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    V a BAT erfüllt hat (vgl. BAG 21, 147 C o J = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, BAG 21, 359 /~"36o 7= AP Nr. 5 zu § 23 a BAT, auch AP Nr. 9 und Io zu § 23 a BAT, ferner das Urteil des Senats vom 12. Juli 1 9 7 2 - 4 AZR 372/71 demnächst AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er mit seiner auszuüben den Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe erfüllt hat oder nicht (BAG 21, 147 /"151 - 152 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT sowie BAG 21, 359 /"361 ff. 7 = AP Nr. 5 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals -

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    V a BAT erfüllt hat (vgl. BAG 21, 147 C o J = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT, BAG 21, 359 /~"36o 7= AP Nr. 5 zu § 23 a BAT, auch AP Nr. 9 und Io zu § 23 a BAT, ferner das Urteil des Senats vom 12. Juli 1 9 7 2 - 4 AZR 372/71 demnächst AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob er mit seiner auszuüben den Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe erfüllt hat oder nicht (BAG 21, 147 /"151 - 152 7 = AP Nr. 2 zu § 23 a BAT sowie BAG 21, 359 /"361 ff. 7 = AP Nr. 5 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
    Dabei sind jeweils die Gesamtumstände des Einzelfalles zu würdigen, wobei als Kriterien für eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit beispielsweise entsprechende gesetzliche Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften, Geschäftsverteilungs pläne, aber auch die Verkehrsanschauung innerhalb einer Behörde, die behördliche Übung sowie der enge Zusammenhang der dem Angestellten übertragenen Aufgaben in Betracht kommen (vgl. BAG 19, 1o8 / 11o/7 ® AP Hr. 7 zu §§ 22, 23 BAT, AP Hr. 27 und 4o zu §§ 22, 23 BAT, ferner Urteile des Senats vom 25. Oktober 1972 - 4 AZR 432/71 -> demnächst AP Hr. 59 zu §§ 22, 23 BAT, - 4 AZR 511/71 vom gleichen Tage, demnächst AP Hr. 60 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 6 . September 1972 - 4 AZR 422/71 demnächst AP Hr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 265/72

    Ruhegehalt - Auslegung - Erklärung - Übereinstimmender Parteiwille - Wortlaut

  • BAG, 15.11.1972 - 4 AZR 50/72

    Berufungsurteil - Berufungsgericht - Eingruppierungsstreitigkeiten - Überwiegend

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

  • BAG, 19.04.1972 - 4 AZR 257/71

    Eingruppierung von Angestellten - Einheitsbewertung der Beamtendienstposten -

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob die jeweiligen Begriffe verkannt wurden, ob bei ihrer Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, oder ob die Beurteilung unter Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 28. August 1993 - 4 AZR 577/92 - zu B II 2 der Gründe, AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5; 28. Februar 1973 - 4 AZR 190/72 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 66; 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 70; 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Mit Recht weist das Landesarbeitsgericht insbesondere darauf hin, dass trotz der damit im Einzelfalle verbundenen praktischen Schwierigkeiten auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben deren tarifliche Mindestvergütung - wie bei anderen Angestellten, die dem BAT unterfallen - nur davon abhängig ist, ob die Hälfte ihrer Gesamtarbeitszeit ausmachende Arbeitsvorgänge den Merkmalen der jeweils beanspruchten Vergütungsgruppe entsprechen, so dass es auch bei ihnen der Bestimmung der Arbeitsvorgänge anhand der von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsätze bedarf (vgl. BAGE 36, 261, 266 = AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Damit wird eine der Stellung des Angestellten entsprechende Selbständigkeit bezüglich der anzuwendenden wissenschaftlichen Methoden sowie der Wahl der Hilfsmittel gefordert, während eine "verantwortliche Bearbeitung" im tariflichen Sinne weiter verlangt, dass der Angestellte für seinen Forschungsbeitrag die persönliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 269 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Mit "hochwertigen Leistungen" wird eine ganz besondere wissenschaftliche Qualifikation des Angestellten verlangt, die auch für die entsprechenden Forschungsaufgaben notwendig sein muss (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 36, 261, 270 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen, Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das ist auch bei Angestellten mit Forschungsaufgaben rechtlich möglich (vgl. BAGE 36, 261, 274 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und die Anmerkung dazu von Clemens, auch das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

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