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   BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74   

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BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74 (https://dejure.org/1975,1212)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1975 - 4 AZR 493/74 (https://dejure.org/1975,1212)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1975 - 4 AZR 493/74 (https://dejure.org/1975,1212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeitsmerkmale - Besondere Schwierigkeit - Maß der geforderten Verantwortung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22, 23, Anlage 1a
    Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenkreises"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP §§ 22, 23 BAT Nr. 89
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    1974- AZR 91/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974- AZR 1/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT so wie 9 November 1973 - 4 AZR 27/73 /~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Aus der Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit hat das Landesarbeitsgericht weiterhin zutreffend gefolgert, daß im Hinblick darauf vom Kläger die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht ihrerseits überwiegend erfüllt werden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1975 AZR 5o1/74- -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19- März 1975 AZR 265/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 AZR 27/73 /~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 4-3 zu §§ 22, 23 BAT).

    I b BAT Pall gruppe 1 wird demgegenüber von der Tarifnorm vielmehr eine weitere Qualifizierung durch die "besondere Schwierigkeit" des Aufgabenkreises gefordert, wobei der Senat allerdings zur Verdeutlichung und näheren Charakterisierung dieses auch in anderen vergleichbaren tariflichen Tätigkeitsmerkmalen verwendeten Begriffes (vgl. VergGr. IV a Pallgruppen 1 und Io) in nicht glücklicher Wortwahl Jeweils eine erhebliche Heraushebung sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung des entsprechenden Aufgabenkreises gefordert hat (vgl. die Urteile des Senats vom 19 März 1975 AZß 265/74 /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZß 91/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 AZß 27/?3 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT); dabei stimmen diese Anforderungen der Senatsrechtsprechung weitgehend mit denen der Kommentarliteratur überein, die sogar stellen weise noch mehr wie z.B. "herausragende fachliche Anforderungen" verlangt (vgl. Clemens-Scheuring-Steingen-Görner- Opalke, BAT, Hauptband II BL Anm. 66; Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, Fallgruppe IV a ßdnrn. 4- und 4-5, S. 1o7 und 118).

    II a BAT Pallgruppe 1 zu fordern (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 19- März 1975 AZR 265/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 25 BAT, 11. Dezember 1974- AZR 94/74- /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 25 BAT und 9. November 1973 AZR 27/73 -, /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    Die fehlende Begründung hierfür ist jedoch unschädlich, da vorliegend ersichtlich der innere Zusammenhang aller dem Kläger übertragenen Aufgaben, die behördliche Übung sowie der Geschäftsverteilungsplan, nach dem dem Kläger seine Aufgaben in ihrer Gesamtheit übertragen worden sind, die Annah me einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit nahe legen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1975 AZR 5o1/74- -» zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, Io. September 1975 AZR 4-85/74- -, gleichfalls zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19. März 1975 AZR 265/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 26. Pebruar 1975 AZR 225/74- -, /-demnächst 7 AP Nr. 84- zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember.

    Aus der Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit hat das Landesarbeitsgericht weiterhin zutreffend gefolgert, daß im Hinblick darauf vom Kläger die qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale nicht ihrerseits überwiegend erfüllt werden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1975 AZR 5o1/74- -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, 19- März 1975 AZR 265/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT und 9 November 1973 AZR 27/73 /~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 7o, 69, 61 und 4-3 zu §§ 22, 23 BAT).

    I b BAT Pall gruppe 1 wird demgegenüber von der Tarifnorm vielmehr eine weitere Qualifizierung durch die "besondere Schwierigkeit" des Aufgabenkreises gefordert, wobei der Senat allerdings zur Verdeutlichung und näheren Charakterisierung dieses auch in anderen vergleichbaren tariflichen Tätigkeitsmerkmalen verwendeten Begriffes (vgl. VergGr. IV a Pallgruppen 1 und Io) in nicht glücklicher Wortwahl Jeweils eine erhebliche Heraushebung sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung des entsprechenden Aufgabenkreises gefordert hat (vgl. die Urteile des Senats vom 19 März 1975 AZß 265/74 /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZß 91/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 AZß 27/?3 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT); dabei stimmen diese Anforderungen der Senatsrechtsprechung weitgehend mit denen der Kommentarliteratur überein, die sogar stellen weise noch mehr wie z.B. "herausragende fachliche Anforderungen" verlangt (vgl. Clemens-Scheuring-Steingen-Görner- Opalke, BAT, Hauptband II BL Anm. 66; Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, Fallgruppe IV a ßdnrn. 4- und 4-5, S. 1o7 und 118).

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    I b BAT Pall gruppe 1 wird demgegenüber von der Tarifnorm vielmehr eine weitere Qualifizierung durch die "besondere Schwierigkeit" des Aufgabenkreises gefordert, wobei der Senat allerdings zur Verdeutlichung und näheren Charakterisierung dieses auch in anderen vergleichbaren tariflichen Tätigkeitsmerkmalen verwendeten Begriffes (vgl. VergGr. IV a Pallgruppen 1 und Io) in nicht glücklicher Wortwahl Jeweils eine erhebliche Heraushebung sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung des entsprechenden Aufgabenkreises gefordert hat (vgl. die Urteile des Senats vom 19 März 1975 AZß 265/74 /~demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZß 91/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT und 9. November 1973 AZß 27/?3 /""demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT); dabei stimmen diese Anforderungen der Senatsrechtsprechung weitgehend mit denen der Kommentarliteratur überein, die sogar stellen weise noch mehr wie z.B. "herausragende fachliche Anforderungen" verlangt (vgl. Clemens-Scheuring-Steingen-Görner- Opalke, BAT, Hauptband II BL Anm. 66; Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, Fallgruppe IV a ßdnrn. 4- und 4-5, S. 1o7 und 118).

    II a BAT Pallgruppe 1 zu fordern (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 19- März 1975 AZR 265/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 25 BAT, 11. Dezember 1974- AZR 94/74- /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 25 BAT und 9. November 1973 AZR 27/73 -, /"demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    In der Hauptsache geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien zwischen diesen bis zum 31 Dezember 1969 der BAT nebst seiner Anlage 1 a und in dem Zeitraum danach die gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirkenden Bestimmungen des BAT sowie seiner Anlage 1 a als Vertragsrecht gegolten haben (vgl. Urteil des Senats vom 29 Januar 1975 - 4 AZR 218/74 -, /~demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).
  • BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64

    Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    Schließlich hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 44, 75 /~79 ff. 7 dem Landesarbeitsgericht grundlos den Vorwurf gemacht, nicht dieses Gericht, sondern der Sachverständige habe die Entscheidung getroffen.
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    1974- AZR 91/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 16. Oktober 1974- AZR 1/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 81 zu §§ 22, 23 BAT so wie 9 November 1973 - 4 AZR 27/73 /~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 493/74
    Mit Recht betrachtet das Landesarbeitsgericht die vom Kläger erhobene Peststellungsklage als eine der im öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen, die deswegen im Sinne von § 256 ZPO zulässig ist, weil zu mindest in der Zukunft bei der Pestlegung der Differenzbeträge Berechnungsschwierigkeiten entstehen können, eine Peststellungsklage den zwischen den Parteien streitigen Gesamtkomplex erledigen wird und bei der Beklagten als Kör perschaft des öffentlichen Rechts anzunehmen ist, daß sie auch einem nicht der Vollstreckung fähigen Peststellungsur teil Folge leisten wird (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 AZR 485/74 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, und 13» Februar 1974 - 4 AZR 192/73 -» /-demnächst 7 AP Nr. 4 zu § 7o BAT).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Dabei sind nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung, auf die auch das Landesarbeitsgericht hinweist, als technische Angestellte solche anzusehen, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 40, 183, 190 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Daß daneben auch noch Verwaltungs- und Rechtskenntnisse notwendig sind, ändert an dieser Beurteilung nichts, da die Tätigkeit der Gewerbeaufsichtsbeamten in erster Linie technisch-handwerkliche Kenntnisse fordert, ohne die der Umgang mit den entsprechenden Rechtsvorschriften, etwa auf dem Gebiete der Sicherheitstechnik, überhaupt nicht möglich ist (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 38, 221, 230 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

    Der Hinweis des Klägers deutet vielmehr eher darauf hin, daß er das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" mit dem Begriff "selbständig arbeiten" i. S. von allein arbeiten verwechselt, d. h., ohne direkte Aufsicht oder Leitung durch Weisungen tätig zu sein (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 12 Sa 126/91

    Ermittlung einer Vergütungsgruppe nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

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  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Das Landesarbeitsgericht wird dabei zunächst nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung festzustellen haben, ob beim Kläger eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder jeweils für sich getrennt zu bewertende Teiltätigkeiten anzunehmen sind (vgl. BAG AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Damit könnten begrifflich zu hohe Anforderungen gestellt werden (vgl. BAG AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT), \cil die tariflichen Tätigkeitsmerkmale demgegenüber lediglich eine im Verhältnis zu den Tätceitsmerkmalen der VergGr.
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Stellen von besonderer Bedeutung im Sinne der Gehaltsgruppe C 6 können sich beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit, aber auch den Folgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben (Senatsurteil vom 18. November 1975 - 4 AZR 493/74 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen).

    Danach kann sich die Bedeutung eines Aufgabengebietes beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit, aber auch den Folgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1975 - 4 AZR 493/74 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT, m.w.N.).

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Da die Tarifvertragsparteien die "sonstigen Angestellten, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" im Tarifvertrag vom 24. April 1991 mit Wirkung ab 1. Januar 1991 aufgenommen haben, die seit Jahrzehnten in den "allgemeinen" Tätigkeitsmerkmalen der Fachschulingenieure enthalten sind, kann nur davon ausgegangen werden, daß diesem Begriff das Verständnis zugrunde liegt, wie es sich im Laufe der Zeit auch unter dem Einfluß der Rechtsprechung des Senats entwickelt hat (vgl. insoweit nur Senatsurteile vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Der Hinweis der Klägerin deutet vielmehr eher daraufhin, daß sie das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" mit dem Begriff "selbständig arbeiten" im Sinne von allein arbeiten verwechselt, d. h. ohne direkte Aufsicht oder Leitung durch Weisungen tätig zu sein (BAG Urteil vom 9. November 1957 - 4 AZR 592/55 - AP Nr. 29 zu § 3 TOA; BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung des Aufgabenkreises eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung fordert und Bedacht darauf nimmt, daß sich die besondere Bedeutung des Aufgabenkreises sowohl aus seiner Größe, der außergewöhnlichen Bedeutung der zu bearbeiten den Materie, den finanziellen Auswirkungen der Tätigkeit als auch ihren Folgewirkungen für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 7« Dezember 1977 AZR 399/76 - wie zuvor sowie BAG AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Dieses aber geht jedenfalls bei dem Tarifmerkmal der Schwierigkeit der Tätigkeit vom zutreffenden Eechtsbegriff aus, wie schon sein Hinweis auf das Urteil des Senats AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT bestätigt.
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 16/79
  • LAG Hamm, 15.07.2004 - 11 Sa 1133/02

    Eingruppierung eines Sparkassenangestellten mit Tätigkeit als Dekorateur und

  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 229/78
  • LAG Düsseldorf, 13.11.1985 - 14 (11) Sa 999/85

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Gutachterausschuss für

  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 189/95

    Eingruppierung: Pharmazieingenieurin in Krankenhausapotheke

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages

  • LAG Hessen, 14.01.1997 - 9 Sa 1241/96
  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75

    Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 178/95
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 208/83
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