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   BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82   

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BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82 (https://dejure.org/1984,610)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 4 AZR 386/82 (https://dejure.org/1984,610)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 (https://dejure.org/1984,610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines technischen Angestellten - Örtliche Bauleitung - Sonstiger Angestellter - Geprüfter Fachschulingenieur - Entsprechende Tätigkeit - Ingenieurzuschnitt - Auszuübende Tätigkeit - Eingruppierungsfeststellungsklage - Abnahme der Bauleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP §§ 22, 23 BAT 1975 Nr. 96
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Durch Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - (AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975) wurde das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur andersweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Bauingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, werden die tariflichen Anforderungen erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Im Übrigen geht das Landesarbeitsgericht bei Anwendung dieses Rechtsbegriffs zutreffend davon aus, dass das Tarifbeispiel nur erfüllt wird, wenn der Angestellte alle vorgenannten Aufgaben erledigt (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1984 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Zwar geht das Landesarbeitsgericht richtig davon aus, dass das Tarifbeispiel der "örtlichen Leitung von Bauten" nur erfüllt wird, wenn alle nach der Senatsrechtsprechung dazu gehörigen Aufgaben von dem betreffenden Angestellten erledigt werden (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Außerdem ist nach entsprechenden Tatsachenfeststellungen darüber zu entscheiden, ob der Kläger während des Anspruchszeitraums objektiv alle Aufgaben ausgeführt hat, die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. das Urteil des Senats vom 29 Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975) zur "Örtlichen Leitung von Bauten" gehören.

  • BAG, 13.12.1978 - 4 AZR 322/77

    Technischer Angestellter - Kernphysik- und Isotopenlabor - Technische

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Nur wenn diese beiden Erfordernisse kumulativ erfüllt sind, werden die tariflichen Anforderungen erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei verkennt das beklagte Land freilich, dass nach den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts grundsätzlich aus der Tätigkeit eines technischen Angestellten Rückschlüsse auf dessen subjektive Qualifikation rechtlich möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Vielmehr muss ungeachtet der Möglichkeit der Gerichte für Arbeitssachen, aus der Tätigkeit eines technischen Angestellten Rückschlüsse auf seine subjektive Qualifikation zu ziehen, der Kläger eines entsprechenden Eingruppierungsprozesses die Voraussetzungen der tariflichen Anforderung der gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen im Einzelfalle darlegen und im Bestreitensfalle beweisen, wobei für gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen insbesondere eine breite Verwendungsmöglichkeit des Angestellten spricht, die ihn ähnlich vielfältig einsatzfähig macht wie einen geprüften Fachschulingenieur seiner Fachsparte (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Bauingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei verkennt das beklagte Land freilich, dass nach den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts grundsätzlich aus der Tätigkeit eines technischen Angestellten Rückschlüsse auf dessen subjektive Qualifikation rechtlich möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Bauingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 -, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei verkennt das beklagte Land freilich, dass nach den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts grundsätzlich aus der Tätigkeit eines technischen Angestellten Rückschlüsse auf dessen subjektive Qualifikation rechtlich möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 -, AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 -, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Sie entspricht auch den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Vielmehr reicht insoweit die zum Wesen jeder Abnahme gehörige Billigung des hergestellten Werkes durch den Besteller, insbesondere nach entsprechender Einnahme des Augenscheins am Bauobjekt aus, die sowohl durch eine entsprechende formlose Erklärung als auch konkludent zum Ausdruck gebracht werden kann, sofern in dieser Weise verkehrsüblich hinreichend deutlich gemacht wird, dass das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen und die Ausführung gebilligt wird (vgl. Ingenstau/ Korbion, aaO., § 12 Rdn. 1 und 3, auch BGH, Urteil vom 15. November 1973 - VII ZR 110/71 -, LM Nr. 4 zu § 640 BGB ).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 280/71

    Sonstiger Angestellter - Technischer Angestellter - Technische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Soweit darauf in der älteren Rechtsprechung des Senats abgestellt worden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 280/71 -, AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT ), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Berufungsgericht kann nämlich in der Revisionsinstanz wegen des insoweit bestehenden weiten Ermessens der Tatsachengerichte (§ 67 Abs. 1 Satz 1 ArbGG , § 528 Abs. 2 ZPO ) nicht überprüft werden (vgl. das Urteil des Senats 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 -, AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Damit berücksichtigt der Senat zugleich die "Anschauung der beteiligten Berufskreise", die hier ergänzend und zur Bestätigung - wie auch im Bereiche der Tarifauslegung - mit herangezogen werden kann (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
    Aus den gleichen Gründen kommt es auch nicht auf den Inhalt der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes BGHZ 50, 160 an, denn auch darin werden lediglich die vorliegend bedeutungslosen Rechtswirkungen der Abnahme unter verschiedenen rechtlichen Aspekten behandelt.
  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZN 229/82
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Außerdem müßten die Kläger eine "entsprechende Tätigkeit" auszuüben haben, d. h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt, wobei aus der auszuübenden Tätigkeit Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Erfahrungen der Angestellten möglich sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 830/93

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senatsvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; m. w. N.).

    Die veröffentlichten Entscheidungen des Senatsvom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 undvom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 verhalten sich in erster Linie zu der Frage, was unter "örtlicher Leitung von Bauten" zu verstehen ist, nicht aber ausdrücklich dazu, ob das Vorliegen dieses Beispiels oder eines der anderen Beispiele jedes für sich genommen zur Eingruppierung nach VergGr.

    Hierbei muß der technische Angestellte alle vorgenannten Aufgaben zu erfüllen haben (BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 541/85
    Durch Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - (AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975) wurde das zweite berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache erneut zur ander weiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    In Übereinstimmung mit dem zweiten Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 12. März 1982 - 5 Sa 61/81 - hat der Senat in seinem zweiten Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - näher ausgeführt, daß die gesamte Kontroll- und Überwachungstätigkeit des Klägers in seinem Baulos als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, weil alle dies bezüglichen Einzelaufgaben des Klägers einem einheitlichen Arbeitsergebnis gedient hätten, nämlich der sach- und vertragsgerechten Fertigstellung des von ihm betreuten Autobahnabschnittes.

    Dabei wird nach gefestigter Senatsrechtsprechung nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Bauingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige 8.

    IV b BAT Fallgruppe 21 geforderten gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen verfüge, wobei dafür eine breite Verwendungsfähigkeit des Angestellten spreche, die ihn ähnlich vielfältig einsatzfähig mache wie einen geprüften Fachschulingenieur seiner Fachsparte (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Im angefochtenen Urteil ist das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff der gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen ausgegangen, wobei es weitgehend wörtlich die entsprechenden Ausführungen des Senats aus seinem zweiten zurückverweisenden Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - zitiert.

    Dabei kommt vorliegend nur die "örtliche Leitung von Bauten" in Betracht, wozu nach der Senatsrechtsprechung unter anderem auch die rechnerische und fachtechnische Prüfung aller Kostenrechnungen gehört (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Wenngleich nach seiner Auffassung wesentliche Gesichtspunkte, insbesondere im Hinblick auf die Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Klägers, aber auch seine einheitliche Aufgabenstellung, für einen großen Arbeitsvorgang im Sinne der Rechtsauffassung der Prozeßparteien sprechen (vgl. das Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975), vermag der Senat dennoch vorliegend von der rechtlichen Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge des Klägers selbst zu bestimmen, keinen Gebrauch zu machen.

    Dabei wird nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Ingenieur (hier des Bauwesens) vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    IV b BAT Fallgruppe 21 jedoch alle dazugehörigen Aufgaben hätte erledigen müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Das bedeutet, sie müssen zum einen über die Fähigkeiten verfügen, die denen der in dem Tätigkeitsmerkmal genannten ausgebildeten Angestellten entsprechen, zum anderen muß die auszuübende Tätigkeit derartige Fähigkeiten und Erfahrungen fordern und damit den Zuschnitt der Tätigkeit der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten Angestellten haben (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Jedoch ist eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes erforderlich, wobei Fachkenntnisse und Fähigkeiten auf einem eng begrenzten sozialpädagogischen Teilgebiet nicht ausreichen (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - aaO).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Dabei ist mit dem Landesarbeitsgericht von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. das Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 184/91

    Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers

    115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 22. Oktober 1986 - 4 AZR 541/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Zwar besteht nach der Senatsrechtsprechung rechtsgrundsätzlich die Möglichkeit, aus der konkret ausgeübten Tätigkeit des Angestellten Rückschlüsse auf seine subjektive Qualifikation zu ziehen, wobei für gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen insbesondere eine breite Verwendungsmöglichkeit des Angestellten spricht, die ihn ähnlich vielfältig einsatzfähig macht wie einen graduierten Fachhochschulingenieur seiner Fachsparte (BAGE 51, 59, 71 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. September 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Kläger übt auch nicht objektiv "entsprechende Tätigkeiten", d.h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt aus (BAGE 51, 59, 71 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 185/91

    Eingruppierung eines mit Spurensuche und Sicherung betrauten Textiltechnikers

    Dabei wird nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die entsprechende Fachhochschulausbildung als Ingenieur vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet dieser Ingenieursausbildung nicht ausreichen (BAGE 51, 59, 71 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 22. Oktober 1986 - 4 AZR 541/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. Dezember 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Zwar besteht nach der Senatsrechtsprechung rechtsgrundsätzlich die Möglichkeit, aus der konkret ausgeübten Tätigkeit des Angestellten Rückschlüsse auf seine subjektive Qualifikation zu ziehen, wobei für gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen insbesondere eine breite Verwendungsmöglichkeit des Angestellten spricht, die ihn ähnlich vielfältig einsatzfähig macht wie einen graduierten Fachhochschulingenieur seiner Fachsparte (BAGE 51, 59, 71 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 13. September 1978 - 4 AZR 322/77 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Kläger übt auch nicht objektiv "entsprechende Tätigkeiten", d.h. eine Tätigkeit mit Ingenieurszuschnitt aus (BAGE 51, 59, 71 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Diese Beurteilung entspricht der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95

    Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Dabei wird zwar nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch eine Fachhochschulausbildung vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei allerdings Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1994 - 4 AZR 830/93 - AP Nr. 192 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZN 748/84
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 14/00

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Studiengang Markscheidewesen

  • LAG Bremen, 01.12.1998 - 3 Sa 258/95

    Eingruppierungsklage; Tarifvertrag für Angestellte der Deutschen Bundespost;

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 323/95

    Eingruppierung: Kfz-Meister in der Staatlichen Technischen Überwachung - Anspruch

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 450/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfers im Dienste der Staatlichen Technischen

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 1351/91

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfingenieurs im Dienste der Staatlichen

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 1079/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 467/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Prüfers im Dienste der Staatlichen Technischen

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 1077/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • LAG Hessen, 11.11.1994 - 13 Sa 1078/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • LAG Bremen, 11.02.2010 - 3 Sa 69/09

    Voraussetzungen für die Eingruppierung als "Technischer Angestellter mit

  • BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 208/83
  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 320/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 318/95
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 321/95

    Eingruppierung eines Kfz-Prüfers bei der Staatlichen Technischen Überwachung

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 322/95

    Streit um eine tarifgerechte Eingruppierung i.R. eines Anspruchs auf Vergütung

  • LG Bonn, 15.05.2014 - 14 O 86/13

    Irreführungsgefahr durch "ingenieurgemäß" und "State-certified Engineer..."

  • LAG Köln, 02.06.2022 - 6 Sa 821/21

    Eingruppierung; Einzelfall; Beschäftigte in der Forstverwaltung; Försterinnen;

  • LG Bonn, 10.05.2017 - 1 O 294/16

    State-certified, Engineer, Irreführung Berufsbezeichnung

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 57/16

    Eingruppierung eines Schichtmeisters in der Flämmerei aufgrund des

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
  • LAG Hessen, 11.01.2000 - 9 Sa 558/99

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Beschäftigung als

  • LAG Köln, 11.05.1999 - 13 Sa 1478/98

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 83/88

    Eingruppierung einer laborleitenden medizinisch-technischen Assistentin nach BAT

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 16/85

    Vorübergehende Übertragung - Zuweisung einer Tätigkeit als Daueraufgabe trotz

  • LAG Nürnberg, 20.10.1994 - 8 (3) Sa 549/93

    Sozialarbeiters; Sozialpädagogen; Sicherstellung der Kostenübernahme ;

  • LAG Hessen, 25.11.1991 - 11 Sa 942/91

    Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes zu dem Grundentgelt bei zusammenhängendem

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 173/82
  • LAG Hessen, 23.04.1992 - 13 Sa 1102/91

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs; Schwierigkeitsgrad und Bedeutung

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 128/84
  • BAG, 16.06.1987 - 4 AZN 211/87
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