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   BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63   

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BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63 (https://dejure.org/1965,415)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1965 - 3 AZR 516/63 (https://dejure.org/1965,415)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1965 - 3 AZR 516/63 (https://dejure.org/1965,415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung eines Ruhegeldes - Treu und Glauben - Kaufkraftentwertung - Grundlegende Änderung der Verhältnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 120
  • NJW 1965, 1681
  • MDR 1965, 693
  • DB 1965, 822
  • AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 99
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 230/54

    Arbeitsentgelt: Berechnung eines in RM vereinbarten Entgelts nach der

    Auszug aus BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63
    Rechtsprechung und Lehre haben allerdings einen Auf wertungsanspruch auch bei Versorgungszusagen bisher nicht zugebilligt ( BAG 2, 239 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG 7» 362 = AP Nr. 4 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl«, Bd. I, 489 und Nikisch, Arbeitsrecht, 3» Aufl., Bd. I, 597 jeweils mit Nachweisen).

    Es mag sein, daß diese Rechtsauffassung heute in Anbetracht der steigenden Löhne, Gehälter und Preise sowie in Anbetracht der dynamisierten Sozialversicherungsrenten einer Überprüfung bedarf (vgl. Gamillscheg in seiner Anm. zu AP Nr. 4 zu Internat« Privatrecht, Arbeitsrecht, a.E., sowie bes. Höhne, BB 1964, 483 und Höhne-Heubeck, Betriebliche Pensionen, ihre Anpassung an Lohnerhöhungen und Lebenshaltungskosten, Heidel berg 1 9 6 5 aber auch schon Herberger, BB 1954, 939 und NJVJ 1957, 9) Diese Frage kann indessen hier dahingestellt bleiben; es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob es richtig ist, wenn das Bundesarbeitsgericht in BAG 2, 239 zum Vergleich nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Vertragsschluß, sondern diejenigen seit der Währungsumstellung heranziehen will.

  • BGH, 07.12.1961 - II ZR 117/60

    Verjährung der Ansprüche von von Vorständen einer AG

    Auszug aus BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63
    Des halb hat auch der Bundesgerichtshof es unter Berufung auf den Grundgedanken der Währungsgesetzgebung grundsätzlich abgelehnt, langfristige Vertragsverhältnisse durch eine Aufwertung an die durch die Kaufkraftentwertung geschaffene Lage anzugleichen (BGH NJW 1959, 2203 [2204]; zur Aufwertung von Versorgungsansprüchen unter Heranziehung von § 242 BGB gegen einen saarländischen Schuldner wegen der Auswirkungen des saarländischen Währungsumstellungsrechts vgl. BGH NJW 1962, 340 [341, 342]; vgl. zuva Problem der Aufv/ertung der Beamtenbesoldung auch: BVerwGE 14, 222 = NJW 1962, 1882 mit Hinweis auf RGZ 113, 78 [81 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63
    Des halb hat auch der Bundesgerichtshof es unter Berufung auf den Grundgedanken der Währungsgesetzgebung grundsätzlich abgelehnt, langfristige Vertragsverhältnisse durch eine Aufwertung an die durch die Kaufkraftentwertung geschaffene Lage anzugleichen (BGH NJW 1959, 2203 [2204]; zur Aufwertung von Versorgungsansprüchen unter Heranziehung von § 242 BGB gegen einen saarländischen Schuldner wegen der Auswirkungen des saarländischen Währungsumstellungsrechts vgl. BGH NJW 1962, 340 [341, 342]; vgl. zuva Problem der Aufv/ertung der Beamtenbesoldung auch: BVerwGE 14, 222 = NJW 1962, 1882 mit Hinweis auf RGZ 113, 78 [81 f.]).
  • RG, 30.04.1926 - III 604/25

    Tropenzulage. Aufwertung

    Auszug aus BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63
    Des halb hat auch der Bundesgerichtshof es unter Berufung auf den Grundgedanken der Währungsgesetzgebung grundsätzlich abgelehnt, langfristige Vertragsverhältnisse durch eine Aufwertung an die durch die Kaufkraftentwertung geschaffene Lage anzugleichen (BGH NJW 1959, 2203 [2204]; zur Aufwertung von Versorgungsansprüchen unter Heranziehung von § 242 BGB gegen einen saarländischen Schuldner wegen der Auswirkungen des saarländischen Währungsumstellungsrechts vgl. BGH NJW 1962, 340 [341, 342]; vgl. zuva Problem der Aufv/ertung der Beamtenbesoldung auch: BVerwGE 14, 222 = NJW 1962, 1882 mit Hinweis auf RGZ 113, 78 [81 f.]).
  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63
    Des halb hat auch der Bundesgerichtshof es unter Berufung auf den Grundgedanken der Währungsgesetzgebung grundsätzlich abgelehnt, langfristige Vertragsverhältnisse durch eine Aufwertung an die durch die Kaufkraftentwertung geschaffene Lage anzugleichen (BGH NJW 1959, 2203 [2204]; zur Aufwertung von Versorgungsansprüchen unter Heranziehung von § 242 BGB gegen einen saarländischen Schuldner wegen der Auswirkungen des saarländischen Währungsumstellungsrechts vgl. BGH NJW 1962, 340 [341, 342]; vgl. zuva Problem der Aufv/ertung der Beamtenbesoldung auch: BVerwGE 14, 222 = NJW 1962, 1882 mit Hinweis auf RGZ 113, 78 [81 f.]).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Es lag nach der damals maßgeblichen Rechtsprechung (vgl. etwa BAG 12. März 1965 - 3 AZR 516/63 - BAGE 17, 120) nahe, eine entsprechende Regelung vorzusehen.
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Das Bundesarbeitsgericht hat in früheren Urteilen bereits zu der Frage Stellung genommen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Ruhegeldzusage der durch die Kaufkraftentwertung geschaffenen Lage anzupassen (zuletzt in seinem Urteil vom 12. März 1965, BAG 17, 120 /~123 ft. / = AP Kr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit weiteren Nachweisen /"zu II der Gründe 7).

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb mit Recht betont, daß der Nominalismus als Grundsatz nicht preisgegeben werden darf (vgl. BFH 89, 422 /~434 ff. 7 = BStBl. 1967 III, 690 /~695 f , zu IV 2 der Gründe 7; BFH 92, 561 564 f. 7 = BStBl. 1968 II, 653 Z~654 r.Sp. 7; auch: BVerfG, Beschluß vom 21. Januar 1969 - 1 BvR 54-6/68 ; BAG 17, 120 /~123 7 = AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt / "zu II der Gründe 7; BAG AP Nr. 1 zu § 3 WährG /"zu B I 1 f der Gründe 7, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    b) Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. März 1965 eine Aufwertung zugesagter Versorgungsleistungen ausgehend vom Versorgungszweck nur für den Fall in Betracht gezogen, daß die zugesagten Beträge infolge der Verteuerung überhaupt nicht mehr als eine der Versorgung dienende Unterstützung gelten können (BAG 17, 120 /"124 7 = AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt /"zu II der Gründe 7).

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 34/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Beamtenversorgung - Lebensversicherung -

    Auch diese Klage blieb erfolglos (Urteil des erkennen den Senats vom 12. März 1965 - 5 AZR 516/63 - BAG 17, 120 - AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb mit Recht betont, daß der Nominalismus als Grundsatz nicht preisgegeben werden darf (vgl. BFH 8 9, 422 [454 ff.] = BStBl. 1967 III, 690 [6 9 5 f., zu IV 2 der Gründe]; BFH 92, 561 [564 f.] = BStBl. 1968 II, 655 [654 r.Sp.]; auch: BVerfG, Beschluß vom 21. Januar 1 9 6 9 ~ 1 BvR 56/68; BAG 17, 120 [125] = AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 1 zu § 5 WährG [zu B I 1 f der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 27.07.1967 - IV 300/64

    Zinsen steuerfrei?

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei betont worden, daß eine Aufwertung der Ruhegelder im Hinblick auf die Verschlechterung der Kaufkraft allenfalls dann in Betracht komme, wenn die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge so sehr an Kaufkraft eingebüßt hätten, daß es mit der Fürsorgepflicht und mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren wäre, den Pensionär mit solchen Zahlungen abzuspeisen (Hinweis auf die Entscheidung 3 AZR 516/63 vom 12. März 1965, Der Betrieb 1965 S. 822 ff. - DB 1965, 822 ff. [BAG 12.03.1965 - 3 AZR 516/63] -).

    Auch in der Rechtsprechung der anderen oberen Bundesgerichte wurden aus dieser sogenannten schleichenden Inflation keine vom Grundsatz Mark = Mark abweichenden Folgerungen gezogen und eine Anpassung von Schuldverhältnissen an die Änderung der Kaufkraft (Aufwertung von Ansprüchen) in die Zuständigkeit des Gesetzgebers verwiesen (vgl. BGH-Urteile V ZR 9/58 vom 14. Oktober 1959, NJW 1959, 2203 [BGH 14.10.1959 - V ZR 9/58]; V ZR 95/64 vom 2. November 1965, NJW 1966, 105; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts II C 15/60 vom 7. Juni 1962, NJW 1962, 1882; Urteil des Bundesarbeitsgerichts 3 AZR 516/63 vom 12. März 1965, DB 1965, 822 [BAG 12.03.1965 - 3 AZR 516/63]).

  • BAG, 16.10.1975 - 3 AZR 373/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme beamtenrechtlicher

    Grundsätze des Beamtenrechts eine reine Berechnungs- Vorschrift geschaffen werden sollte, vergleichbar dem Fall, den der Senat am 12. März 1965 und 30. März 1973 (BAG 17, 120 = AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt und AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung) zu beurteilen hatte.

    Mit dieser eigenen Praxis setzt sie sich in Widerspruch, wenn sie sich nun mehr im anhängigen Verfahren auf die Urteile des Senats vom 12. März 1965 und 30. März 1973 (BAG 17, 120 = AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt und AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung) beruft und geltend, macht, sie habe, wie in den damals entschiedenen Fällen, nur die Berechnungsweise des monatlichen Renten betrages für den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhe stand festlegen wollen und eine Gleichstellung mit den pensionierten Beamten sei nicht beabsichtigt gewesen.

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98

    Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zunächst eine Anpassung der Betriebsrenten nach § 242 BGB abgelehnt, weil sich "die Verhältnisse seit Erteilung der Versorgungszusage nicht so grundlegend geändert" hatten, "daß die Abmachung in ihrer ursprünglichen Gestalt dem Sinn des Vertrages in keiner Hinsicht mehr genügen kann" (BAG 12. März 1965 - 3 AZR 516/63 - BAGE 17, 120, 124; im Ergebnis ebenso BGH 3. November 1966 - II ZR 63/65 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 120).
  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Er befand sich dabei in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht, das in seinem Urteil vom 12. März 1965 (BAG 17, 120 = NJW 1965, 1681) die Angleichung vertraglicher Ruhegeldbezüge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Gegensatz zu früheren Entscheidungen (vgl. BAG 2, 239; 7, 362) zwar nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, sie aber nur für den Fall in Betracht gezogen hat, daß die zugesagten Bezüge infolge der Verteuerung überhaupt nicht mehr als eine der Versorgung dienende, dem Sinn des Vertrages genügende Leistung gelten können (ebenso BAG Urt. v. 10.12.65 - 3 AZR 204/65 -, AP Nr. 105 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 d).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 68/84

    1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage mit Wertsicherungsklausel an

    Später hat es eine Anpassung nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, sie aber nur für den Fall in Betracht gezogen, in dem die zugesagten Bezüge infolge der Verteuerung überhaupt nicht mehr als eine der Versorgung dienende und dem Sinn des Vertrages genügende Leistung gelten könne (BAG-Urteile vom 12. März 1965 3 AZR 516/63, BAG 17, 120; vom 10. Dezember 1965 3 AZR 204/65, AP Nr. 105 zu § 242 BGB "Ruhegehalt").
  • BAG, 10.12.1965 - 3 AZR 204/65

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Verpflichtung des privaten Arbeitgebers -

    Auch bei Versorgungszusagen haben Rechtsprechung und Lehre einen Aufwertungsanspruch bisher nicht zugebilligt (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1965 - 5 AZR 5 1 6 /6 5 - AP Nr. 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt), Ob und unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Angleichung vertraglicher Ruhegeld zusagen an die Geldwertänderung in Betracht kommt, kann dahingestellt bleiben, da der Kläger keine Umstände vorgetragen hat, die Anlaß geben könnten, eine Aufwertung in Betracht zu ziehen.
  • BAG, 28.03.1968 - 3 AZR 54/67

    Angestellter - Versorgungszusage - Laufende Rente - Kapitalzahlung - Verjährung

    2, Dieser Gesetzeszweck des § 196 Abs, 1 Nr, 8 BGB recht fertigt es, auch Ansprüche aus privat-rechtlichen Versorgungszusagen insoweit der zweijährigen Verjährung zu untcrwerfen, wie es sich dabei um die einzelnen wiederkehrenden Rentenzahlungen handelt» Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (RAG ARS 8, 458 /JS2, 463/; ARS 26, 108 Tl4, 117; ARS 36, 188 /T977; BAG 2, 23 = AP Nr» 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr» 11 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 14, 294 lJ03/ = AP Nr» 2 zu § 626 BGB Kündigungserschwerung; AP Nr» 115 zu § 242 BGB Ruhegehalt /zu Nr» 6 a der Entscheidungsgründe7) » Pur die Anwendung des § 196 Abs» 1 Ir, 8 BGB auf solche Rentenansprüche kommen zwei Begründungen in Betracht: Es ist denkbar, derartige Ansprüche zu den "Dienstbezügen" im Sinne des § 196 Abs» 1 Nr» 8 BGB zu rechnen und damit diese Vorschrift unmittelbar anzuwenden (so Sieg, Anm» in SAE 1967, 136 '/T37 zu IIl7)» Wird dagegen, wie es der erkennende Senat in anderem Zusammenhang erörtert hat (vgl» BAG 17, 120 7T247 - AP.Nr» 99 zu § 242 BGB Ruhegehalt), an genommen, Ruhegeldrentenansprüche zählten nicht ohne weiteres zu den "Dienstbezügen" im Sinne des § 196 Abs» 1 Nr» 8 BGB, so ist gleichwohl eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf solche Ansprüche geboten».
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 124.65

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 07.04.1971 - 6 U 176/70
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