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   BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74   

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BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74 (https://dejure.org/1975,430)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1975 - 3 AZR 457/74 (https://dejure.org/1975,430)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 (https://dejure.org/1975,430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 574
  • DB 1975, 2448
  • AP RVO § 636 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74
    Obwohl diese Schilderung des Parteivortrages nur in den Entscheidungsgründen und nicht im Tatbestand des angefochtenen Urteils enthalten ist, handelt es sich dabei um "Tatbestand eines Urteils", der gemäß § 314 Satz 1 ZPO den Beweis dafür liefert, was die Parteien mündlich vor getragen haben (vgl. BAG 19, 342 [34-9] = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO [zu Leitsatz 4 und Bl. 232 R).

    Dieser Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll widerlegt werden (§ 314 Satz 2 ZPO); außerdem entfällt er, wenn der Tatbestand in sich widersprüchlich ist (BAG 19, 342 [349J = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO [zu Leitsatz 4 und Blatt 232 R); BGH, MdR 1969, 133 Nr. 34 mit Nachweisen).

  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50

    § 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern

    Auszug aus BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25 Oktober 1951 bereits einmal entschieden, daß die verbotswidrige Beschäftigung eines Kindes für den Haftungsausschluß nach der RefchsVersicherungsordnung ohne Bedeutung ist (BGHZ 3, 298 [3o5]) Die Entscheidung hat im Ergebnis zu stimmende Aufnahme gefunden (Larenz, MdR 1952, 291 f . ; Teutsch, JZ 1952, 274- f. [zu V] ; Lauterbach, aaO, § 636 Anm. 2 am Ende), und der Senat tritt ihr bei.
  • BAG, 09.12.1955 - 1 AZR 531/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74
    Der Kläger muß sich nunmehr damit abfinden, daß das Revisionsgericht gemäß § 561 Abs. 1 ZPO vom Tatbestand des angefochtenen Urteil auszugehen hat (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 7 KSchG [zu Leitsatz 2 - 4 und Bl. 129, 129 R]).
  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Der Vorsatz des Schädigers muss mithin nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02, BGHZ 154, 11, 13 ff und vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 9; BAG, NJW 2003, 1890 f; NJW 2004, 3360, 3364; VersR 2005, 1439, 1441; siehe auch BGH, Urteil vom 20. November 1979 - VI ZR 238/78, BGHZ 75, 328, 331; BAG, VersR 1976, 574, 575 f; Urteil vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, juris Rn. 11 ff, NJW 1989, 2838, jeweils zur Vorgängerregelung in § 636 RVO).
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Das Gewicht seines Rechtsverstoßes ist geringer als in dem anders gelagerten Falle, in dem jemand - mit oder ohne Pflichtenverstoß - den Unfall eines anderen billigend in Kauf nimmt (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9 = EzA RVO § 636 Nr. 9).

    Seine Ansicht, "schon die Gleichgültigkeit gegenüber einem nicht für unwahrscheinlich zu haltenden Erfolg" genüge, einen bedingten Vorsatz zu bejahen, entspricht nicht der Rechtsprechung, die für die Annahme des Vorsatzes verlangt, dass der Schädiger den Eintritt des Unfalles gebilligt hat (vgl. Senat 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - AP SGB VII § 104 Nr. 4 = EzA SGB VII § 104 Nr. 2; BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9 = EzA RVO § 636 Nr. 9).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Der Vorsatz des Schädigers musste nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9 = EzA RVO § 636 Nr. 9, zu III 1 der Gründe).

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Mißachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - aaO; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87 -, zu I 2 der Gründe).

    Ihr Verhalten wäre vergleichbar mit dem Fall einer vorsätzlichen Missachtung von Unfallvorschriften, die auch nicht die Annahme einer vorsätzlichen Unfallverursachung rechtfertigt (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9 = EzA RVO § 636 Nr. 9; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87 - 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02 - BAGE 103, 92 = AP SGB VII § 104 Nr. 1 = EzA SGB VII § 105 Nr. 2).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Der Vorsatz des Schädigers mußte nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9 = EzA RVO § 636 Nr. 9, zu III 1 der Gründe).

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, daß die bloße vorsätzliche Mißachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - aaO; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87 - nv., zu I 2 der Gründe).

  • LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18

    Wegeunfall, Haftungsprivileg

    Der Vorsatz des Schädigers musste nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74).

    Ebenso wurde allgemein anerkannt, dass die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die der Arbeitsunfall zurückzuführen war, nicht die Entsperrung des Haftungsausschlusses herbeiführte (BAG 27.06.1975 - 3 AZR 457/74; 02.03.1989 - 8 AZR 416/87).

  • LAG Hessen, 05.07.2018 - 9 Sa 459/17

    Der Beklagten war im Hinblick auf den vom Kläger erlittenen Arbeitsunfall - dem

    Das Gewicht seines Rechtsverstoßes ist geringer als in dem anders gelagerten Fall, in dem jemand - mit oder ohne Pflichtenverstoß - den Unfall eines anderen billigend in Kauf nimmt ( vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74, nach juris).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes muß sich der Vorsatz (oder im Falle des § 640 RVO auch die grobe Fahrlässigkeit) des Schädigers, soll er auf Ersatz in Anspruch genommen werden, in diesen Fällen nicht nur auf die Verletzung einer Verhaltensnorm, sondern auf die (dadurch herbeigeführte) Verursachung des Arbeitsunfalles beziehen (vgl. Lauterbach a.a.O. § 636 RVO Anm. 32; BAG VersR 1976, 574 = AP Nr. 9 zu § 636 RVO m.zust. Anmerkung von Weitnauer; mindestens offengelassen für den früheren § 898, jetzt § 636 RVO in BGHZ 34, 375, 380/381).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 19 Sa 1891/06

    Haftungsausschluss bei einem Arbeitsunfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    (BAG, Urt. v. 27.06.1975, BB 1975, 1640) Entsprechend seiner im ganzen Verfahren verfolgten Einlassung, wonach der Kläger jedenfalls an der späteren Unfallstelle gar nicht hätte arbeiten, insbesondere aber nicht hätte stehen sollen und dem Vortrag, dass die Mitarbeiter auf den Bindern sitzend im inneren Bereich, also oberhalb der Zwischendecke mit einer maximalen Absturzhöhe von 2, 00 m, für die die Errichtung von Auffangeinrichtungen auch entsprechend der BGV C 22 nicht erforderlich war, arbeiten sollten, ergibt sich, dass der Beklagte zu 1) darauf vertraut hat, dass bei vorsichtiger Weiterarbeit trotz der nicht durchgeführten Sicherungsmaßnahmen jedenfalls kein Absturz aus großer Höhe und damit eine Verletzung von Mitarbeitern, stattfinden würde.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2011 - 3 Sa 495/10

    Arbeitsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haftungsbegrenzung , Vorsatz,

    Ein Arbeitsunfall ist nur dann vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn dieser gewollt und für den Fall des Eintritts gebilligt worden war (BAG vom 19.02.2009, 8 AZR 188/08 - zitiert nach Juris, Rz. 50; BAG vom 27.06.1975 - 3 AZR 457/74 - Leitsatz ; BAG vom 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - zitiert nach Juris - ständige Rechtsprechung des BAG; LAG Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010 - 12 Sa 320/10 - zitiert nach Juris, Rz 15 m.w.N.; LAG Hamm vom 30.07.2001 - 19 Sa 259/01 - zitiert nach Juris, Rz. 34).

    Derjenige, der vorsätzlich eine zugunsten eines Arbeitnehmers bestehende Schutzvorschrift missachtet, will meistens dennoch nicht die Schädigung und den Arbeitsunfall des Arbeitnehmers selbst, sondern er hofft, dass diesem kein Unfall widerfährt (BAG vom 27.06.1975 - 3 AZR 457/74 - Rz 21).

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 16 Ca 517/08

    Haftungspriviligierung i.R.e. unter Mitarbeitern geschehenen Arbeitsunfalls;

    Das Haftungsprivileg der §§ 104, 105 SGB VII entfällt nur dann, wenn nicht nur hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität Vorsatz vorliegt, sondern auch die konkrete Verletzungsfolge bewusst und gewollt herbeigeführt worden ist ( BAG 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02 - AP SGB VII § 104 Nr. 1, zu II 4 a und b der Gründe; 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP RVO § 636 Nr. 9, zu III 1 der Gründe).

    Selbst wenn ein Arbeitsunfall auf die vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, führt dies nicht zum Ausschluss des Haftungsprivilegs gemäß §§ 104, 105 SGB VII , wenn der Vorsatz des Schädigers sich nicht auch auf den konkreten Verletzungserfolg erstreckte (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 8 AZR 103/02 - und 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - jeweils a.a.O.; 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, zu I 2 der Gründe).

  • OLG Koblenz, 15.07.2013 - 5 U 471/13

    Haftung eines 12-jährigen Schülers für Verletzungen eines Mitschülers durch

  • LAG Köln, 21.02.1997 - 11 (13) Sa 257/95

    Schadensersatzansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

  • OLG Koblenz, 18.02.1998 - 1 U 326/97

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall - Voraussetzungen eines haftungsbegründenden

  • LAG Köln, 03.08.2011 - 9 Sa 1469/10

    Haftungsausschluss bei Arbeitsunfällen; Bedingter Vorsatz des Arbeitgebers;

  • LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09

    Schmerzensgeld

  • LAG Hamm, 13.06.2008 - 12 Sa 1851/07

    Schmerzensgeld; Haftungsprivilegierung, Vorsatz

  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis

  • LAG Hamm, 26.05.2004 - 18 Sa 71/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1

  • LAG Hamm, 18.03.2005 - 10 Sa 482/04

    Haftung des Arbeitgebers bei BerufskrankheitHaftungsausschlussUmfang des

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2010 - 1 Ta 190b/09

    Haftungsausschluss nach §§ 104 , 105 SGB VII

  • LAG Köln, 11.08.2000 - 4 Sa 553/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall, Herbeiführung eines

  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 706/87

    Haftung des Arbeitnehmers: Arbeitsunfall - Haftungsausschluss nach §§ 636 , 637

  • BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79

    Verletzung eines Kindes beim Reinigen eines Dungstreuers - Geltendmachung eines

  • ArbG Neunkirchen, 02.10.2003 - 3 Ca 918/03

    Arbeitsunfall mit Todesfolge; Haftungsbefreiung des Arbeitgebers

  • ArbG Nürnberg, 30.05.2022 - 3 Ca 5672/21

    Haftungsprivileg nach § 105 Abs. 1 SGB VII bei Betätigung des Signalhorns eines

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2006 - 1 Sa 113/06

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren der Witwe eines bei einem

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