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   BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03   

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https://dejure.org/2005,1522
BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03 (https://dejure.org/2005,1522)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 2 AZR 675/03 (https://dejure.org/2005,1522)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 (https://dejure.org/2005,1522)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer - Kenntnis des Arbeitgebers über Feststellungsantrag beim Versorgungsamt durch Betriebsrat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Falle des Sonderkündigungsschutzes; Hinweispflicht eines schwerbehinderten Menschen bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung; Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung eines besonderen ...

  • bag-urteil.com

    Schwerbehinderte - Voraussetzung für den Sonderkündigungsschutz

  • Judicialis

    SGB IX § 2; ; SGB IX § 69; ; SGB IX § 85 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Ordentliche personenbedingte Kündigung; Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderte (GdB 50) bei Antragstellung auf Anerkennung im Zeitpunkt des Kündigungszugangs; fehlende Zustimmung des Integrationsamtes; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderten ohne Aufklärung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2796
  • NZA 2005, 689
  • DB 2005, 1391
  • AP SGB IX § 85 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
    Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts hat nach § 2 Abs. 2, 69 SGB IX keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich eine erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141).

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).

    An dieser zuletzt zu § 15 SchwbG bestätigten Rechtsprechung hält der Senat auch nach der insoweit unveränderten Übernahme des Schwerbehindertenrechts in das SGB IX (Gesetz vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046) fest (siehe auch 7. März 2002 aaO unter II 3 der Gründe).

    a) Wenn der Senat bisher zu § 85 SGB IX aF darauf abgestellt hat, den schwerbehinderten Menschen treffe die Obliegenheit, bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Eigenschaft als schwerbehindert bzw. der Antragstellung beim Versorgungsamt diesen innerhalb einer Frist von regelmäßig einem Monat auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen, so ist dies aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gerechtfertigt (siehe zuletzt 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).

    Dann tritt der Sonderkündigungsschutz selbst dann - ohne vorherige Antragstellung - ein, wenn der Arbeitgeber mit seiner Kündigung der Antragstellung des Arbeitnehmers beim Versorgungsamt zuvor kommt (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
    Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts hat nach § 2 Abs. 2, 69 SGB IX keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich eine erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141).

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
    Es ist etwa zu verneinen, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offensichtlich ist und er deshalb auch ohne Kenntnis, ob der Arbeitnehmer einen Feststellungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat, vorsorglich die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen kann (vgl. Senat 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung).
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76

    Kündigungsschutz des Schwerbehinderten setzt Feststellung der

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148).
  • LAG Hamm, 16.10.2003 - 8 (12) Sa 471/03

    Kündigung / Schwerbehinderung / Anerkennungsantrag / Kenntnis des Arbeitgebers /

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2003 - 8 (12) Sa 471/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts hat nach § 2 Abs. 2, § 69 SGB IX keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich eine erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3, zu II 1 der Gründe; 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, zu II 1 der Gründe).

    Ist etwa dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf diesen Sonderkündigungsschutz berufen (vgl. Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3, zu II 3 der Gründe; APS-Vossen 3. Aufl. § 85 SGB IX Rn. 15).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    a) Nach der bisherigen Rechtslage war Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehinderter Menschen ergangen oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt war (so auch nach der Übernahme des Schwerbehindertenrechts in das SGB IX: Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3; noch zu § 15 SchwbG: 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

    Dies trägt dem Verwirkungsgedanken (§ 242 BGB) Rechnung und ist aus Gründen des Vertrauensschutzes gerechtfertigt (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 16, BAGE 125, 345; 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - zu II 3 a der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3) .

    Das Erfordernis trägt zugleich dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung (BAG 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - zu II 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Voraussetzung ist vielmehr, dass vor Zugang der Kündigung ein entsprechender Bescheid ergangen oder jedenfalls ein Antrag gestellt ist (zuletzt Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1 = EzA SGB IX § 85 Nr. 3).

    Der so erlangten Kenntnis durfte sich die Beklagte nicht verschließen (Senat 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - aaO).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach zu den Vorgängerregelungen des § 85 SGB IX entschieden (vgl. 27. Mai 1983 - 7 AZR 482/81 - BAGE 42, 169; 10. Dezember 1964 - 2 AZR 369/63 - BAGE 17, 1; 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1; AR-Blattei-Neumann SD 1440.2 Stand August 2007 Rn. 82; KR-Etzel 8. Aufl. SGB IX §§ 85 - 90 Rn. 54 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2005 - 10 Sa 502/05

    Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Dabei kann offen bleiben, ob sich die Klägerin bereits deshalb nicht auf den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte berufen kann, weil sie selbst erstmals mit Schreiben ihrer Prozessbevollmächtigten vom 03.02.2005 und somit über einen Monat nach Kündigungsausspruch die Beklagte von ihrem Gleichstellungsantrag in Kenntnis gesetzt hat oder ob es diesbezüglich ausreicht, dass die Beklagte schon am 14.12.2004 von einem Dritten, der Bundesagentur für Arbeit, über diesen Vorgang unterrichtet wurde (so wohl BAG vom 20.01.2005, Az.: 2 AZR 675/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 9 S 1580/05

    Arbeitsgerichtlicher Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses;

    Darauf, ob Schwerbehinderteneigenschaft als schwerbehindert kraft Gesetzes entsteht, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 SGB IX vorliegen und damit der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes nach §§ 2 Abs. 2, 69 SGB IX nur deklaratorischen Charakter hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20.01.2005 - 2 AZR 675/03 - NJW 2005, 2796), kommt es hier nicht an, denn jedenfalls der Minderbehinderte, der erst durch Bescheid des Arbeitsamtes einem Schwerbehinderten gleichgestellt wird, erlangt seine Rechtsposition konstitutiv erst durch den Gleichstellungsbescheid.

    Das Kündigungsschutzrecht des SGB IX schützt nicht den Schwerbehinderten schlechthin, sondern nur denjenigen, dessen Schwerbehinderung durch Feststellungsbescheid bestätigt oder der zumindest einen entsprechenden Antrag gestellt hat, dem später entsprochen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2005 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 2 Sa 219/07

    Stellenbesetzungsverfahren eines schwerbehinderten Bewerbers -

    Der Feststellungsbescheid selbst hat nach § 2 Abs. 2, 69 SGB IX keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich eine erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. BAG vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03, AP Nr. 1 zu § 85 SGB IX m.w.H.).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 8 Sa 2024/04

    Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag,

    Weder bedarf es zur Wahrung der Rechte nach dem Schwerbehindertenrecht einer persönlichen Mitteilung durch den Arbeitnehmer, ausreichend ist vielmehr auch eine anderweitig - z. B. aus einer Mitteilung des Betriebsrats - erlangte Kenntnis des Arbeitgebers von der Antragstellung (BAG Urt. v. 20.01.2005 - 2 AZR 675/03 - DB 05, 1391), noch bedarf es zum ausreichenden Schutz des Arbeitgebers der Vorlage bestimmter Unterlagen oder der Angabe, auf welchem Wege - durch Gleichstellung oder Anerkennung der Schwerbehinderung - Sonderkündigungsschutz in Anspruch genommen wird.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

    11 Systematisch gegen eine Anwendung des besonderen verfahrensrechtlichen Kündigungsschutzes (auch) auf einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers spricht, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beteiligung des Integrationsamts der Arbeitgeberkündigung, die den maßgeblichen Zeitpunkt bestimmt, vorgelagert ist und die rechtlichen Wirkungen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Falle des Sonderkündigungsschutzes nicht ohne weiteres, also schon bei bloß bestehender objektiver Eigenschaft als schwerbehindert eintreten, sondern Voraussetzung ist, dass vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Eigenschaft als schwerbehindert ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (s. m.w.N. BAG, Urteil vom 7. März 2002 2 AZR 612/00 NJW 2002, 3568; Urteil vom 20. Januar 2005 2 AZR 675/03 NJW 2005, 2796; s. nunmehr auch § 90 Abs. 2a SGB IX).
  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07

    Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter;

  • ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08

    Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • LAG Hamm, 17.07.2008 - 15 Sa 340/08

    Erhalt des Sonderkündigungsschutzes nach dem SGB IX durch Mitteilung der

  • ArbG Düsseldorf, 12.01.2009 - 2 Ca 6263/08

    Kündigung, Schwerbehinderung, Haushaltshilfe

  • VG Arnsberg, 14.03.2006 - 11 K 644/05

    Laufendes Antragsverfahren auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft im

  • VG Göttingen, 16.01.2007 - 2 A 275/06

    Arbeitgeber; Arbeitnehmer; außerordentliche Kündigung; Gleichgestellter;

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