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   BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03   

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https://dejure.org/2004,1348
BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03 (https://dejure.org/2004,1348)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2004 - 10 AZR 182/03 (https://dejure.org/2004,1348)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 (https://dejure.org/2004,1348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung der Beiträge zu einer Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes; Voraussetzungen eines baugewerblichen Betriebs im tariflichen Sinne; Anwendbarkeit der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV); Bestrahlen von Betonböden als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Sozialkassen im Baugewerbe; Kugelstrahlarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Kugelstrahlarbeiten sind baugewerbliche Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kugelstrahlarbeiten sind baugewerbliche Tätigkeiten! (IBR 2004, 401)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263
  • BauR 2004, 1055 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 473/91

    Anforderungen an den Unterhalt eines Betriebs des Baugewerbes i.S.d.

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Damit dienen die Arbeiten auf einem kleinen speziellen Gebiet der Vollendung von Bauwerken, im Zusammenhang mit deren Erstellung oder der Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken (vgl. zur Fassadenreinigung BAG 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 - hier ging der Senat davon aus, dass das Reinigen von Fassaden mit Hochdruckheißdampfgeräten wie auch das Imprägnieren bauliche Leistungen darstellten, die dazu bestimmt seien, ein Gebäude in Stand zu setzen oder in Stand zu halten, wobei jedoch der Betrieb als Steinmetzbetrieb vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen war).

    Es ist für Sanierungsarbeiten sogar typisch, dass die zu sanierenden Flächen und Bauwerksteile zunächst von Fremdkörpern, Schmutz, Ablagerungen oder verfestigten Niederschlägen "gereinigt" werden, bevor eine neue - schützende - Bearbeitung und damit die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erreicht wird, wie dies beispielsweise auch bei der Fassadenreinigung der Fall ist (vgl. BAG 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).

    Sie sind gleichzeitig bauliche Fassadensanierungsarbeiten (BAG 27. Januar 1993 - 10 AZR 473/91 -).

  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Darauf, ob es sich um notwendige Vorarbeiten handelt, hat der Senat im Urteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 -) bezüglich des baulichen Charakters von Brandschutz- und Brandsanierungsmaßnahmen abgestellt (betreffend die Frage der Zuordnung zu Arbeiten des Abschn. II zu § 1 Abs. 2 VTV).

    Daher muss darauf abgestellt werden, welchem Zweck die vom Beklagten erledigten Arbeiten dienen (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 183).

    Wie oben bereits dargelegt, gehören zwingend notwendige Vorarbeiten für eine Instandsetzung eines Bauwerkes mit zu den Instandsetzungsarbeiten (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - betreffend Brandschutzarbeiten).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    d) Bei den Kugelstrahlarbeiten handelt es sich nicht um Nebenarbeiten, die nur im Zusammenhang mit im Betrieb selbst durchgeführten eigenen baulichen Leistungen diesen zuzurechnen wären, wie der Senat im Urteil vom 20. März 2002 bezüglich Transportarbeiten von anfallendem Aushub entschieden hat (- 10 AZR 458/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 113; vgl. auch BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 114), sondern um notwendige Vorarbeiten, die der Betonsanierung zuzurechnen sind.

    Dem widerspricht nicht, dass der Senat im Falle der Abgrenzung von Asbestsanierungsarbeiten und nicht baulichen Nebentätigkeiten Arbeiten der Asbestabfallbehandlung nicht als bauliche Leistungen iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 3 VTV bewertet hat (20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - aaO).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt der ZVK (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130).
  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02

    Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Bezüglich des Biegens und Flechtens von Baustählen hat der Senat es dahinstehen lassen, ob diese Arbeiten begrifflich als Teiltätigkeiten den Armierungsarbeiten iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 5 VTV zuzurechnen wären, da die Stahlbiege- und Flechtarbeiten in Nr. 30 der Vorschrift gesondert erfasst und unter weitere Voraussetzungen gestellt worden sind (19. März 2003 - 10 AZR 175/02 - NZA 2003, 1167).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    der Herstellung oder Wiederherstellung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit (BAG 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95).
  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 669/00

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Ebenfalls auf der besonderen Formulierung der Beispielstätigkeit beruht die Entscheidung zum Kabelleitungstiefbau (26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110), worin sowohl die Kabelverlegung als auch die dazugehörigen Tiefbauarbeiten als einheitlicher Arbeitsvorgang iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV angesehen und eine künstliche Aufspaltung zwischen der Kabelverlegung und den eigentlichen Tiefbauarbeiten abgelehnt wurde.
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 294/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Asphaltabfräsarbeiten

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Bezüglich Straßenbauarbeiten hat der Senat entschieden, dass das völlige oder teilweise Abfräsen der Asphaltdecke einer Straße, wenn die Tragschicht der Straße erhalten bleibt und diese anschließend neu beschichtet wird, Vorarbeiten zur Reparatur der Straße sind und damit Straßenbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV (12. Februar 2003 - 10 AZR 294/02 - NZA 2003, 879).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des Abschnitts V genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I - III geprüft werden müssen (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03
    Daher muss darauf abgestellt werden, welchem Zweck die vom Beklagten erledigten Arbeiten dienen (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 183).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

  • LAG Hessen, 25.11.2002 - 16 Sa 1162/02

    Geltungsbereich der Balltarifverträge; Kugelstrahlarbeiten

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Klagezeitraum im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 - 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Daher muss darauf abgestellt werden, welchem Zweck die vom Beklagten erledigten Arbeiten dienen (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 14; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - zu II 4 a der Gründe) .

    Dies ist der Fall, wenn sie nach Herkommen und Üblichkeit bzw. nach den verwendeten Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes ausgeführt werden (BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 16; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - zu II 4 b der Gründe) .

  • LAG Hessen, 29.01.2016 - 10 Sa 1832/14

    Kugelstrahlarbeiten, die auf Betonfußböden, aber auch auf Estrich-, Fliesen und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Kugelstrahlarbeiten, die an Betonfußböden vorgenommen werden, um anschließend das Auftragen einer Beschichtung zu ermöglichen, nicht um baufremde Reinigungs- oder sonstige Nebenarbeiten, die nur im Zusammenhang mit im Betrieb selbst durchgeführten eigenen baulichen Leistungen diesen zugerechnet werden können, sondern um notwendige Vorarbeiten, die der Betonsanierung zuzurechnen sind (vgl. BAG 14. Januar 2004 = 10 AZR 182/03 = Rn. 52, AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dies gilt auch dann, wenn die eigentlichen Beschichtungsarbeiten erst später von einem Dritten durchgeführt werden (vgl. BAG 14. Januar 2004 = 10 AZR 182/03 = Rn. 52, AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Für die den Betrieb prägende Zweckbestimmung ist der Zweck der Gesamtleistung entscheidend (vgl. BAG 14. Januar 2004 = 10 AZR 182/03 = Rn. 54, AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Bestrahlen mit Kugeln zur Befreiung von Ablagerungen ist ähnlich wie das Fräsen zumindest auch eine bauliche Arbeitsmethode (vgl. BAG 14. Januar 2004 = 10 AZR 182/03 = Rn. 56, AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Denn dies schließt nicht aus, dass das Entfernen von Fremdkörpern, Schmutz und Ablagerungen auch im Rahmen der Bauwerkssanierung erforderlich und üblich ist (vgl. BAG 14. Januar 2004 = 10 AZR 182/03 = Rn. 57, AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die zu der allgemeinen Vorschrift des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV gemachten Ausführungen (vgl. BAG 14. Januar 2004 = 10 AZR 182/03 = Rn. 54 ff., AP Nr. 263 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) sind allerdings auf andere Untergründe, wie Estrichböden, Fliesenböden, Betonwerksteine, Stahlböden und Natur- und Kunststoffoberflächen, übertragbar.

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