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   BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76   

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BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76 (https://dejure.org/1977,557)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1977 - 5 AZR 51/76 (https://dejure.org/1977,557)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 (https://dejure.org/1977,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Geltendmachung von Ansprüchen - Kündigungsschutzklage - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TVG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1551 (Ls.)
  • DB 1977, 1468
  • AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76
    Der Senat hält jedenfalls für den Bereich der privaten Wirtschaft daran fest, daß die Fristen tariflicher Ausschlußklauseln, die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsver hältnis verlangen, für solche Ansprüche, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, auch durch Erhebung und Durchführung der Kündigungs schutz kl age gewahrt werden können (Bestätigung des Urteils vom 16.6.1976 - 5 AZR 224/75 -) .

    Der erkennende Senat hat inzwischen durch das dem Landesarbeitsgericht noch nicht bekannte Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - ([demnächst] AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen.

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76
    Der Senat ist damit von seinem früheren Standpunkt im Urteil BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; auf das sich das Landesarbeitsgericht noch berufen konnte, abgegangen.
  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76
    Der Senat ist damit von seinem früheren Standpunkt im Urteil BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; auf das sich das Landesarbeitsgericht noch berufen konnte, abgegangen.
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 58; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152; 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 65; 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, jeweils mwN; mit der Ausnahme des Urteils des Fünften Senats vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, diese Auffassung hat der Fünfte Senat dann aber ausdrücklich wieder aufgegeben und sich der oa.

    Unklarheiten dieser Art könnten sich allerdings ausschließlich zu seinen Gunsten auswirken, weil sie die gegen ihn erhobene Forderung verringern; deshalb können sie "zunächst unbeachtet bleiben" und stehen der Erkennbarkeit der Forderung für den Arbeitgeber nicht entgegen (BAG 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jedenfalls für den Bereich der privaten Wirtschaft die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, "geltend zu machen", sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe).

    Anhaltspunkte für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer wolle im Falle seines 0bsiegens das Arbeitsverhältnis fortsetzen, ohne die Vergütung für die Zwischenzeit zu verlangen, auf die er angewiesen ist, liegen in der Regel nicht vor (so bereits BAGE 14, 156, 161 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB zu einer Ausschlußklausel, die allerdings nur eine formlose Geltendmachung vorsah; vgl. ebenso Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) und ergeben sich im konkreten Fall auch nicht aus den Besonderheiten der Fallgestaltung.

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage regelmäßig ein ausreichendes Mittel, die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen,"geltend zu machen", soweit die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - aaO).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG können Fristen tariflicher Ausschlußklauseln, die die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verlangen, in der Regel durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden, wenn es sich um Ansprüche handelt, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen und die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden (vgl. BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TV Ausschlußfristen sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56, vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 und vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65, alle zu § 4 TV Ausschlußfristen; Senatsurteil vom 8. August 1986, aa0).
  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

    Durch die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers T hat dieser die nach § 13 Ziff. 2 Satz 1 MTV tariflich vorgesehene Schriftform gewahrt, denn die Erhebung der Kündigungsschutzklage genügt jedenfalls im Bereich der privaten Wirtschaft grundsätzlich diesem Erfordernis für solche Ansprüche, die vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängen (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    In der Erhebung einer Kündigungsschutzklage liegt in aller Regel zumindest eine formlose Geltendmachung derartiger Folgeansprüche (BAG Urteil vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) und vorliegend sind keine Umstände für eine einschränkende Auslegung ersichtlich.
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    d) Aus diesem Gesichtspunkt hat das Bundesarbeitsgericht (vgl. Urteile vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 13. Februar 1979 - 6 AZR 1108/77 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zwar in der Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles eine formlose oder schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne tariflicher Ausschlußfristen gesehen.
  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Februar 1979 (- 6 AZR 1108/77 -, AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung) die Auffassung vertreten hat, daß durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zugleich der Urlaubsanspruch geltend gemacht sei, entspricht dies weder dem Inhalt dieser Entscheidung, noch der vom Kläger weiter genannten Urteile des Bundesarbeitsgerichts (vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 -, AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG- Ausschlußfristen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90

    Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit;

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  • LAG Köln, 13.02.1998 - 11 Sa 1163/97

    Zeitlohnansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Annahmeverzug durch

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  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84

    Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 151/86

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung im Anschluss an eine unwirksame

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.08.1983 - 5 (2) Sa 370/82

    Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen;

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