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   BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01   

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https://dejure.org/2002,1067
BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01 (https://dejure.org/2002,1067)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 1 ABR 35/01 (https://dejure.org/2002,1067)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 (https://dejure.org/2002,1067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler US-Staatsbürger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei der Einstellung ziviler US-Staatsbürger als zivile Arbeitskräfte - Gewöhnlicher Aufenthalt Stationierungsstaat - Keine örtliche zivile Arbeitskraft iSv. Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; Nato-Truppenstatut Art. I Abs. 1; ; Nato-Truppenstatut Art. III Abs. 5; ; Nato-Truppenstatut Art. IX Abs. 4; ; Zusatzabkommen-Nato-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9, Unterzeichnungsprotokoll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Prozeßrecht - Stationierungsstreitkräfte; Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler US-Staatsbürger; Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 232
  • NZA 2003, 1101
  • BB 2003, 160
  • AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Im übrigen habe auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 23. Juli 1981 (- 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370) ausgeführt, daß alle nicht zum zivilen Gefolge gehörenden Zivilbeschäftigten örtliche zivile Arbeitnehmer seien, auf deren Rechtsverhältnisse deutsches Personalvertretungsrecht Anwendung finde.

    Die Senatsrechtsprechung steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Sechsten Senats vom 23. Juli 1981 (- 6 ABR 74/78 - aaO).

    Auch wenn sich die Stationierungsstreitkräfte mit der Begründung eines bestimmten Beschäftigungsverhältnisses über die Festlegungen eines Stellenplans hinwegsetzen sollten, kommt eine Mitwirkungsbefugnis der Betriebsvertretung nicht in Betracht, wenn der Stelleninhaber nicht als zivile Arbeitskraft iSd. Art. IX Abs. 4 NTS eingestellt wird (BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO).

    Sollten die Stationierungsstreitkräfte dabei gegen eine Verpflichtung aus Art. IX Abs. 4 NTS verstoßen, wäre ein solcher Verstoß gleichwohl nicht geeignet, ein Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung bei der Einstellung anderer als ziviler Arbeitskräfte zu begründen (BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - aaO).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Beides schließt einander aus (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

    aa) Wie der Senat mit Beschluß vom 12. Februar 1985 (- 1 ABR 3/83 - aaO) im Hinblick auf sog. Service Dependants bei den britischen Stationierungsstreitkräften entschieden hat, ist es unzutreffend, allein zwischen Mitgliedern des zivilen Gefolges und örtlichen zivilen Arbeitskräften iSv. Art. IX Abs. 4 NTS zu unterscheiden.

    (2) Gegen die Auslegung, die diese Vorschriften in der Entscheidung vom 12. Februar 1985 (- 1 ABR 3/83 - aaO) erfahren haben, hat die Rechtsbeschwerde keine erheblichen Einwände vorgebracht.

    So sollen etwa deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines Entsendestaates, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, durch eine Beschäftigung als die Truppe begleitendes Zivilpersonal gegenüber deutschen Behörden keinen bevorzugten Status genießen (Senat 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81, 91).

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Die dagegen von der Bundesrepublik eingelegte Rechtsbeschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 7. November 2000 (- 1 ABR 55/99 - BAGE 96, 200) zurückgewiesen.

    Zwar unterfallen die Beteiligten der deutschen Gerichtsbarkeit (Senat 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - BAGE 96, 200).

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen materiell-rechtlichen Anspruch dieses Inhalts bisher mit der Begründung verneint, im Personalvertretungsrecht fehle es an § 23 Abs. 3 BetrVG und § 101 BetrVG entsprechenden Regelungen, deren es für die staatliche Verwaltung wegen deren Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG und der Möglichkeiten der Dienstaufsicht auch nicht bedürfe (vgl. grundlegend BVerwG 15. Dezember 1978 - 6 P 13/78 - ZBR 1980, 59 = PersV 1980, 145; zur Kritik an dieser Rechtsprechung neuerdings Edenfeld PersV 2001, 298 mwN).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, und auch nicht, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61; BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Im Beschlußverfahren kann das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, und auch nicht, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61; BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Für eine nur in die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der keinerlei Rechtswirkungen für die Zukunft folgen, besteht ein solches Rechtsschutzinteresse regelmäßig nicht (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 35 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9. mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2001 - 5 TaBV 24/99

    Mitbestimmungsrecht einer Betriebsvertretung bei der Einstellung eines

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
    Die Rechtsbeschwerde der Betriebsvertretung gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2001 - 5 TaBV 24/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Betriebsparteien insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 -BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Im Beschlussverfahren können das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B I 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 232) .
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